Hallo an alle,
im Rahmen meine nun auf Hochtouren laufenden Scheidung habe ich mal wieder eine Frage:
Ich möchte auf meiner Steuerkarte nach der Scheidung 0,5 Kinderfreibeträge für das gemeinsame Kind (2,5 Jahre)eintragen lassen.
Mein DEF sagte mir, dass sie dem NICHT zustimmt und beansprucht den kompletten KFB für ihre Steuerkarte. Was ist richtig? Anmerkung: Meine DEF arbeitet derzeit nicht und ich gehe davon aus, dass sie auch in 2011 (noch) nicht arbeiten wird
Danke
Wolli
Den Teil des steuerlichen Freibetrags, der auf Betreuung beruht darf sie auf sich übertragen lassen. Den Rest nur, wenn du nicht mindestens 75% des Regelunterhalt zahlen würdest.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
das Kind müsste doch schon drauf stehen, oder? Du stiefelst mit Perso und Geburtsurkunde zur Gemeinde und lässt eintragen. Fertig.
Allerdings macht das Kind auf der SteuerKARTE nur ein paar Euro beim Soli aus. Wichtig ist die Anlage K bei der Steuererklärung.
Streite Dich doch nicht mit Dumpfbacke. Die macht mich beim Lesen ja schon hochaggressiv. Der würde ich den finanziellen Gürtel mal so eng schnüren, wie es nur geht. Man sollte nie die Hand beißen, die einen füttert.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."