Firmenwagen und die...
 
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Firmenwagen und die 0,03 %

 
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

mal ´ne Frage, wegen dieser  :gunman: 0,03%-Regelung.
Die ganze Zeit mußte ich diese nicht bezahlen, da ich -fast- nie im Büro war.
Immer beim Kunden etc.
Nun ist es so, daß ich demnächst mind. zu 80% im Büro bin. Jetzt komme
ich ins Schwitzen, daß bei der nächsten Betriebsprüfung genau das bemängelt wird.
Wie sieht es denn da genau aus ?

Danke und Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2007 14:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu Babbedeckel,

meinst Du die 1%-Regelung?
Ja, Du mußt 1% vom Listenpreis pro Monat für die private PKW Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe versteuern und beim AN, also Dir, als Arbeitslohn (Sachbezug) angeben (zB wenn Du GF einer GmbH bist). Die 0,03% beziehen sich auf die Wege Wohnung-Arbeitstätte und erhöhen die 1%-Regelung.
Alternativ bietet sich Fahrtenbuch an...

Wie genau ist denn das bei Dir? Denn ob Du beim Kunden bist oder nicht, dass ein PKW überhaupt nicht privat genutzt wird ist unwahrscheinlich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2007 15:15
(@babbedeckel)
Registriert

Hi LBM,

nein die 1%-Regelung betrifft den geldwerten Vorteil und diese führe ich ja schon ab.  :exclam:
Die 0,03 ist richtig, die betrifft Wohnung-Arbeitsstätte und muß abgeführt werden,
ABER NUR (meines Wissens), wenn der AN "öfters" im Büro ist.
Wenn ich zum Kunden fahre, dann ist das logischerweise kein Privatweg, und ich fahre dann ja auch nicht zu meiner Arbeitsstätte.
Auch logisch  😉
Die private Nutzung hat m.E. auch nix mit den 0,03% zu tun.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2007 15:41
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt komme ich ins Schwitzen, daß bei der nächsten Betriebsprüfung genau das bemängelt wird.
Wie sieht es denn da genau aus ?

Das spielt fast keine Rolle, weil was der entfernungsabhängige Teil der Firmenwagensteuer kostet,  kommt bei der Pendlerpauschale wieder raus. Jedenfalls so ungefähr.

Sei P der Bruttolistenpreis und E die einfache Entfernung in KM, dann ist (jeweils pro Jahr), die:

Firmenwagensteuer = 0,03% * P * E * 12
Pendlerpauschale =  0,30 * E * 220

Das ist dann gleich, wenn das Auto etwa 18000 Euro kostet. D.h. bei einem teuren Auto legst Du drauf, bei einem Kleinwagen gewinnst Du.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2007 16:39
 Uli
(@Uli)

Die private Nutzung hat m.E. auch nix mit den 0,03% zu tun.

Die 0,03% sind ein rein durchlaufender Posten auf der Gehaltsabrechnung. Sie minimieren nicht Dein Netto. Nur bei der Steuererklärung werden sie als Wegegeld gegengerechnet, damit Du nicht Fahrten zur Arbeit absetzen kannst, für die Du ja nix bezahlt hast!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2007 16:40