Hallo,
ich fahre einen Frimenewagen, der zu 1% versteuert wird. Jetzt kommt mein
Arbeitgeber auf mich zu, daß ich auch noch die 0,03 % (für private Nutzung oder so)
versteuern müßte, da ich ja nicht mehr so oft beim Kunde bin und meisten zu Hause oder
in der Firma arbeite. Sehe ich irgendwie ein und dann doch nicht 😡 :thumbdown:
2 mal die Woche bin ich beim Kunden, in der Nähe unserer Firma und sonst zu Hause oder
in der Firma direkt.
Meine Frage nun:
- Ab wann muß der AG diese 0,03 % versteuern ?
- Danach wird mein Netto auch weniger, wie kann ich das bei einer eventuellen EU - Forderung geltend machen ?
Zur Erinnerung EXens RA hat noch nicht gecheckt das ich einen Firmenwagen fahre, aber wenn´e beim Richter auf den Tisch kommt,
dann fällt´s bestimmt auf.
Im Vorraus Danke für Eure Hilfe.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo,
die Besteuerung von Firmenwagen sieht prinzipiell so aus: Wenn Du nicht ein 100% akkurates Fahrtenbuch führtst und nicht ausdrücklich die teilweise Nutzung zu privaten Zwecken verboten ist, dann hast Du
a) 1% des Brutto-Listenpreises als geldwerten Vorteil monatlich zu versteuern
b) 0,03% für jeden Kilometer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz (also nur einfache Strecke) zu versteuern, da der Arbeitgeber Dir auf diese Weise einen Fahrtkostenersatz für Deinen Arbeitsweg stellt.
Beispiel:
PKW-Wert (Brutto-Listenpreis): 30.000 EUR
Entfernung Wohnung - Arbeitsplatz: 10km
1% von 30.000 EUR = 300 EUR pro Monat
0,03% * 10km * 30.000 EUR = 90 EUR
Zu versteuernder geldwerter Vorteil: 390 EUR pro Monat
Beachte: Damit sind sämtliche Privatfahrten mit dem Firmen-PKW steuerlich abgedeckt, d.h. egal wieviel Du den Wagen nutzt (oder was dein Arbeitgeber Dir erlaubt), die Besteuerung ist immer gleich.
Alternative hierzu ist die minutengenaue und 100%-akkurate Fahrtenbuchführung, die aber extrem kritisch von den Finanzämtern geprüft wird.
Zum Thema Anrechnung: Benutze hierzu einfach einen der vielen guten Gehaltsrechner im Internet und gib den entsprechenden geldwerten Vorteil mit ein. Dann siehst Du sofort den Netto-Unterschied. Als Nachweis für den EU vermute ich aber werden die Gehaltsabrechnungen des AG gefordert werden.
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Ein Wunsch:
Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!
Meine Frage nun:
- Ab wann muß der AG diese 0,03 % versteuern ?
- Danach wird mein Netto auch weniger, wie kann ich das bei einer eventuellen EU - Forderung geltend machen ?
Die versteuert nicht Dein Arbeitgeber, sondern Du. Normalerweise fallen diese 0,03% sofort nach Gestellung des Autos an.
Sollte man Dir die 0,03% unterhaltsrechtlich anrechnen wollen, so darfst Du natürlich auch fiktive Fahrtkosten gegenhalten! Geriete diese Rechnung ins Minus, d.h. würden Deine Fahrtkosten den geldwerten Vorteil des KFZ übersteigen und Du einen Gewinn erzielen, wird der Dienstwagen meist mit 50,- bis 200,- € je nach Umfang der privaten Nutzung angerechnet.
So war es zumindest bislang. Wie Du aber an meiner Obergerichtlichen Rechtsbeugungsaktion hast sehen können, sind auch ganz andere Modelle denkbar. Sollte sich so etwas bei Dir abzeichnen: bloß weg mit der Karre!!!
Uli
Hi,
hmmm, die 0,03 % gelten doch nur von Wohnung zur Arbeitsstätte !?
Bei mir ist es aber so, daß ich 2-mal die Woche beim Kunden bin.
Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, daß wenn man annähernd 50% beim Kunden
ist, somit diese 0,03 % nicht anfallen, da man ja beim Kunden ist, und somit der geldwerte
Vorteil von 0,03% entfällt.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
In diesem Fall muß die betriebliche Nutzung lückenlos nachgewiesen werden, d.h. nicht nur die 2 Fahrten zu Kunden pro Woche, sondern alle Fahrten. Denn auch, wenn es vom Kunden wieder ins Büro am gleichen Tag geht, sagt das FA, daß wieder ein Arbeitsweg ersetzt wird.
Diese Regelungen gelten für "normale" Angestellte. Als Freiberufler, Selbstständiger oder ähnlichem ist eh ein Fahrtenbuch fast immer zwingend erforderlich.
Sorry, aber Vater Staat mag keine versteckten Gehaltserhöhungen..... ;(
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Ein Wunsch:
Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!
Hi,
hmmm, die 0,03 % gelten doch nur von Wohnung zur Arbeitsstätte !?
Bei mir ist es aber so, daß ich 2-mal die Woche beim Kunden bin.
Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, daß wenn man annähernd 50% beim Kunden
ist, somit diese 0,03 % nicht anfallen, da man ja beim Kunden ist, und somit der geldwerte
Vorteil von 0,03% entfällt.Gruß
babbedeckel
Die dienstlichen Fahrten können Dir doch völlig egal sein. Ich bin auch mit meinem Dienstwagen mal in Hamburg und mal in Dresden oder sonst wo. Diese 0,03% sollen doch nur verhindern, dass Du den Dienstwagen auch noch steuerlich absetzt und darüber Gewinn erzielst.
Uli
