Ex will Steuerklass...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ex will Steuerklassenwechsel

 
(@howzit)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Forumgemeinde,

ich brauche dringend Eure Hilfe.............

Meine (Ex) Frau hat mir im Dezember verkündet einen neuen Freund zu haben. Wir haben 2 Kinder (4Jahre und 1 1/2 Jahre wovon der Ältere mein
Stiefsohn ist). Mitte Januar ist siemit den Kindern und Ihrem neuen Freund zusammengezogen. Bis jetzt haben wir noch StKl. III/V

Jetzt will meine Frau das ich etwas unterschreibe, damit wenn der Kleine im August in den Kindergarten kommt und sie "vielleicht" einen Halbtagsjob
bekommt bereit bin,die Lohnsteuerklasse zu wechseln.

Ich bin mir da total unsicher ob ich das überhaupt unterschreiben soll..........bitte helft mir.

Grüsse howzit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 21:59
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin mir da total unsicher ob ich das überhaupt unterschreiben soll..........bitte helft mir.

Das kann man nur gekoppelt mit dem Unterhalt sehen, und dazu hast Du ja bisher nichts geäussert. Prinzipiell ist ja ja gut, durch Steuerklassen IV/IV für übersichtliche Verhältnisse zu sorgen, nur ticken Ex-en auch oft so, dass sie beides gleichzeitig haben wollen, also Unterhalt nach Steuer III und eigenes Gehalt nach Steuer IV, und das muss man natürlich vermeiden.

Aber unterschreiben würde ich da nichts, das machts nur kompliziert und beisst sich am Ende mit einer Unterhaltsverhandlung. So eine Vereinbarung kann nur Teil einer umfassenden Unterhaltsvereinbarung sein und sollte nicht isoliert stehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 23:33
(@howzit)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo....

für unseren gemeinsamen Sohn zahle ich KU und meine Ex sagte anfangs,dass sie keinen Unterhalt von mir möchte!!!

Nun möchte sie das ich ihr einen Betrag überweise bis sie eben arbeiten geht. Aber darauf kann ich mich natürlich nicht verlassen.

Lieben Dank für alle Anworten.

Grüsse howzit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 23:55
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

also soweit mir bekannt ist, muessstest Du sowieso die Steuerklassen auf 4 / 4 aendern, sobald Du
getrennt von Deiner Ehefrau lebst. Irgendwann muss eine klare Linie gezogen werden. Das hängt auch
damit zusammen, um das Trennungsjahr zu dokumentieren.

Sicher, Du wirst nun mehr Steuern zahlen mtl. auf Deine Einnahmen - im Gegenzug sinkt aber das
anrechenbare Einkommen für die DDT.

Ich weiss nur, dass es bei mir so war und gehandhabt wurde. Es könnte auch sein, dass wenn kein
Steuerklassenwechsel erfolgt (bei Trennung) evtl. nachversteuert wird.

Wie gesagt, bei mir war es so, wenn es woanders anders gehandhabt wird - ok .....

MfG
Phantix

MfG
Phantix

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 01:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also soweit mir bekannt ist, muessstest Du sowieso die Steuerklassen auf 4 / 4 aendern, sobald Du getrennt von Deiner Ehefrau lebst.

Das ist falsch. Lebt das Ehepaar am 02.01. eines Jahres noch zusammen, können Sie die Steuerklassen wählen, wie sie lustig sind. Ferner wird die ESt noch in der Zusammenveranlagung möglich sein.

Das hängt auch damit zusammen, um das Trennungsjahr zu dokumentieren.

Das geht ebenso über die Dokumentation des Auszugsdatum. Entweder erklärt man der Gegenseite die Trennugn schriftlich oder bemüht hilfsweise die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Es könnte auch sein, dass wenn kein Steuerklassenwechsel erfolgt (bei Trennung) evtl. nachversteuert wird.

Nur, wenn Einzelveranlagung im Trennungsjahr gewählt wurde, was nicht sein muss. Im Gegenteil: Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung kann eingeklagt werden.

Wie gesagt, bei mir war es so,

Dann hattest du falsche Ratgeber.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 02:46
(@howzit)
Zeigt sich öfters Registriert

hmmmmm...ich bin ehrlich gesagt noch nicht viel schlauer geworden....meine (Ex)-Frau will natürlich keine
Verlusteinnahmen machen wenn sie in der Steuerklasse V bleibt und halbtags arbeiten geht und ich weiterhin
schön die III behalte, so ihre Argumentation. Nächstes Jahr sieht das ja dann sowieso anders aus....

könnt Ihr mir weiterhelfen??

Grüsse howzit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2009 00:19
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

könnt Ihr mir weiterhelfen??

EX ist dieses Jahr ausgezogen/umgemeldet  😉 .... OK ...NICHT letztes Jahr !
Du behältst die 3 !!! ... EX die 5
Nächstes Jahr macht ihr die Zusammenveranlagung und gut ist ...

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 08:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich bin erklärter Gegner von Steuerklasse 3/5, da diese effektiv keine Vorteile bringt. Steuerklasse 3/5 verschiebt lediglich die Steuerlast (mehr im Monat dafür geringere Erstattung am Jahresende).

Ich würde immer dazu raten, auf 4/4 umzustellen, spätestens, wenn Ex wirklich arbeiten geht. Aber es ist korrekt, wie Deep schreibt, dass es möglich ist 3/5 beizubehalten, wenn die Trennung in 09 lag.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 12:33
(@howzit)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen  Dank für die Antworten  🙂

Jetzt habe ich noch eine Frage. Ich habe heute meine Lohnsteuererstattung von 2007 vom Finanzamt bekommen. Muß ich meiner
(Ex) Frau die Hälfte auszahlen ?

Vielen Dank

Euer howzit, der seit 5 Wochen krankgeschrieben ist wegen schwerer Depression

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 14:08
(@babbedeckel)
Registriert

Hi howzit,

eigentlich mußt du das nicht. Die Erstattung wird nämlich wieder zur Unterhaltsberechnung herangezogen.
Wäre ja doppelt bezahlt ... so gesehen  😉

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 14:37