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eigenheimzulage zurückzahlen

 
(@hesoho)
Schon was gesagt Registriert

hallo
ich habe folgendes problem:
wir haben im jahr 2000 ein haus gekauft, 2001 haben wir uns getrennt und ich bin ausgezogen. Erst dieses Jahr ist eine meldung ans finanzamt gegangen das ich dort nicht mehr wohne und die jahre zuviel eigenheimzulage gezahlt wurde. nun verlangt das finanzamt die rückzahlung auch von mir dabei habe ich sie garnicht erhalten sondern nur mein Nochfrau. wie sieht die rechtslage dafür aus? Muss ich wirklich dafür aufkommen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2004 19:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo hesoho,

es kommt darauf an, wem das Haus gehört. Gehört es euch beiden, so seid ihr beide Empfänger der Eigenheimzulage und haftet damit für Übezahlungen im Außenverhältnis Gesamtschuldnerisch. Im Innenverhältnis kann zum Ausgleich aufgefordert werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2004 01:12