Hallo Zusammen,
nachdem meine Suche hier im Forum keine für mich brauchbare Antwort gegenen hat, stelle ich meine Frage:
Situation:
Geschieden, wieder verheiratet, 2 Kinder aus erster Ehe.
Aus Platzmangel Haus gekauft (Sept. 04).
Kinderzimmer eingerichtet, damit eigener (Lebens)Raum für die Kinder vorhanden.(14-tägiges Umgangsrecht und Ferienaufenthalte)
Eigenheimzulage, jedoch keine Kinderzulage beantragt.
Mündliche auskunft des FA : müsste genehmigt werden, wenn die Kinder mindestens 6 Wochen / Jahr da sind, werden sie als "Haushaltszugehörig" angerechnet.
Neuerliche Auskunft FA (mündlich, weil Steuerbescheid 2005 immer noch nicht erhalten und daher nachgefragt)
"Wird doch nicht genehmigt, weil die Kinder auf Grund neuerer Rechtsprechung DOCH nicht haushaltszugehörig sind."
Das mit den 6 Wochen sei nicht mehr aktuell. Das FA ist der Ansicht, es gelte eine " 1/3 2/3 Regelung": Das bedeutet, wenn die Kinder in der Woche 3 Tage bei der Mutter und 2 Tage bei mir (und meiner Frau) wären, wäre eine Genehmigung der EHZ kein Problem.
Diese Regelung ist nicht durchführbar.
Wir haben vor, dem (zu erwartenden) Steuerbscheid zu wiedersprechen, suchen aber noch nach Quellen, und Berichten, von Menschen, die EHZ genehmigt bekommen haben und sich bei Antrag in gleicher Situation sind.die uns helfen. Im Internet ist nur ein Fall zu finden, der aber mit unserem nicht vergleichbar ist.
Kann uns jemand helfen ?
Vielen Dank !
MeLLe
Moin,
der Suchbegriff "Eigenheimzulage" auf die Aufsätze/Urteile angewandt bringt als Ergebnis neben den unterhaltsrechtlichen Leitlinien auch >dieses< Urteil des BFH.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
vielleicht helfen dir diese §:
EigZulG § 9 Höhe der Eigenheimzulage
(5) Die Kinderzulage beträgt jährlich für jedes Kind, für das der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes oder Kindergeld erhält, 800 Euro. Voraussetzung ist, daß das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört oder gehört hat. ...
Schreiben des BMF „Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz“ vom 21.12.2004, Rz 62, Satz 2
Kindergeld erhält nicht nur der Elternteil, an den das Kindergeld gezahlt wird, sondern auch der barunterhaltspflichtige Elternteil, dem das halbe Kindergeld im Wege eines zivilrechtlichen Ausgleichs zusteht und der seiner Unterhaltspflicht nachkommt.
(Hintergrund: BFH, Entscheidung vom 14.05.2002 - IX R 33/00 -, FamRZ 2002, 1625)
Ob es noch aktuellere Entscheidungen gibt weiss ich nicht.
Was Deep gefunden hat sind studierende Kinder. Ich gehe mal davon aus, dass eure Umgangskinder noch nicht studieren.
Sophie
Danke Euch beiden für die schnellen Antworten.
Der Fall von dem hier geschrieben wird, ist genau der, den ich angesprochen habe. Hier wurde Kinderzulage (nicht EHZ) beantragt und es handelt sich nicht um eine geschiedene Familie, sondern um Kinder, die teilweise schon außer Haus sind und somit nicht dem Haushalt als zugehörig angerechnet werden. Das BFH Urteil (was heißt eigendlich "anhängig" ?) habe ich gesehen und die "Entscheidungsfindung" sowohl des BFH als auch der voragegangenen Instanz (FGH Rheinland-Pfalz) angefordert. Die Revision ist ja abgelehnt worden und das FA hat recht bekommen, ist aber egal, denn es war eine andere Zusammenstellung der Umstände..
Auch eben genau diese "6 wochen Frist" , von der in dem BFH Urteil geschrieben wird, ist laut des für uns zuständigen FA nicht (mehr?) maßgeblich, sondern eine " 1/3 2/3 Regelung". Hierzu habe ich auch schon einige Hinweise im Internet gefunden, aber auch der Fall ist mit unserem nicht vergleichbar.
Daß ein Geschiedener, dessen Kinder beim anderen Expartner leben, nach der Scheidung eine Immobilie kauft, damit er den Kindern, die a. G. der Umgangsregelung regelmäßig bei ihm sind, Lebensraum (eigenes Kinderzimmer) bieten kann und dafür EHZ beantragt, habe ich noch nicht im Internet gefunden. Kann doch nicht sien,daß wir die Einzigen in DLand sind, bei denen sowas vor kommt. (Der Kauf war für uns rechnerisch günstiger als Miete, auch ohne EHZ).
Es wäre unheimlich hilfreich, wenn jemand in gleicher Situation seine Erfahrungen mitteilen könnte. (Dann könnten wir dem FA sagen "Seht, hier ist genau die gleiche Situation, wie bei uns und da wurde die EHZ genehmigt. Nach den Grundsätzen der Gleichheit sollte die EHZ auch uns genehmigt werden")
Das Kindergeld geht für beide Kinder seit August 2004 an die Exfrau (blöderweise, denn wenn ich das noch in dem Monat erhalten hätte, in dem wir das Haus gekauft haben, wäre ich "fein raus", denn per Definition (einer von einigen) sind die Kinder dem Haushalt zugehörig, an den das Kindergeld geht.
Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort !
MeLLe
(Die Hoffnung stirbt zuletzt)
