Eigenheimzulag
 
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Eigenheimzulag

 
(@MeilenTom)

Hallo zusammen.

ich bin ziemlich neu hier, hab schon ab und zu mal im Forum gelesen aber selber noch nicht geschrieben.
Ich bin seit März 2003 getrennt von meiner Frau (ich aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, meine 2 Kinder und meine Frau wohnen noch dort), unsere Trennung, oder besser gesagt die damit verbunden Regelungen sind eine Katastrophe (wahrscheinlich landen meist auch nur die schwierigen Fälle hier). Es stehen Scheidungs.-,Unterhalts.- und Umgangsrechtsklagen an, desweiteren gibt es Probleme mit dem Hausrat, Steuererklärung, also beinahe das volle Programm.
Das einfach zum Hintergrund, nun zu meiner Frage. Ich hatte vor einiger Zeit ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, daß mein Anteil der Eigenheimzulage wegfallen würde, da ich ja nicht mehr im Objekt wohnen würde. Der Anteil meiner Frau und Kinder wird dann auch nicht mehr an mich ausbezahlt. Zum ganzen Unglück habe ich jetzt ein Schreiben bekommen, daß wir die komplette EZ für 2004 (also die 2003 ausbezahlte) auch zurückbezahlen sollen. Was mich wundert warum das FA für 2004 alles zurück haben will, fürs nächste Jahr aber nur mein Anteil wegfällt. Jetzt habe ich noch die Hoffnung, daß es ein Fehler war, denn woher ich das Geld jetzt noch nehmen soll, weiss ich auch nicht. Hat jemand damit Erfahrung ? und warum fällt es eigentlich für meinen Anteil überhaupt weg ? es ist doch Objekt bezogen, oder besser gesagt war doch die Philosophie dahinter Wohneigentum zu fördern und nicht Ehen !!!??
Es ist wirklich unglaublich, nicht nur das man Steuerklasse 1 bekommt, 2 Haushalte finanzieren muss, jetzt auch noch das....ich habe denen früher nicht wirklich geglaubt die sagten: eine Scheidung ruiniert einen, wenn der Verkauf des Hauses auch noch schlecht läuft, bin ich es .....
Gruß Tom
p.s. aber meine Freude am Leben habe ich nicht verloren, besser so als wieder zurück !!!

Zitat
Geschrieben : 08.12.2004 19:31
(@steph)
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Hallo Tom,

äh... ich dachte eigentlich immer, dass es so gehandhabt wird, dass sowieso nur EIN Ehepartner die EHZ bekommt. Also, dass entweder du oder deine Frau die EHZ bekommt. Für den Fall, dass man sich irgendwann verändert und nochmal ein Haus / eine Wohnung kauft, hat dann der jeweils andere Partner noch das Recht auf EHZ. Von geteilter EHZ habe ich noch nie gehört (kann aber sein, dass ich da nicht auf dem neusten Stand bin; so wie hier beschrieben, scheint es bei meinen Eltern zu sein...).

Falls es aber tatsächlich so ist (mit der geteilten EHZ), denke ich schon, dass es korrekt ist, dass du dann keine EHZ mehr bekommst - die kriegt man eben nur, wenn man das Objekt auch selbst nutzt. Allerdings müsste dann doch deine Frau die volle Zahlung erhalten, oder?!

Steph

[Editiert am 8/12/2004 von Steph]

Irgendwie kommen wir da durch!

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Geschrieben : 08.12.2004 19:48
(@bonewie)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann nur bestätigen, dass mein Freund ähnliche Post bekommen hat, nur andersherum, weil er das Haus bewohnt und Frau mit Kind zum neuen Freund gezogen ist.

Er hat die Mitteilung bekommen, dass die halbe Eigenheimzulage wegfällt und auch die Kinderzulage. Ist alles dummerweise in der Finanzierung berücksichtigt.

Kann man nicht die Eigenheimzulage nun alleine beanspruchen? Oder erst, wenn die Frau aus allen Verträgen raus ist?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2004 11:23
(@MeilenTom)

danke für eure Antworten.
EZ hatten wir dortmals wirklich hälftig beantragt (ist möglich).
Ich habe heute mit dem Finanzamt tel., ich muss "nur" meinen Anteil für 2004 zurückbezahlen, da meine Frau mit unseren Kindern weiterhin dort wohnt, bekommen sie ihren Teil weiterhin.
Für den Unterhalt 2004 wurde mein Anteil aber in der Unterhaltsberechnung mitberechnet und somit hat meine Frau die Hälfte davon bekommen, Schuldner beim Finanzamt bin aber ich, somit habe ich meine nächsten Probleme an der Backe, wo bekomme ich das Geld zur Rückzahlung her und wie bekomme ich die Hälfte von meiner Frau zurück....freiwillig zahlt die sicher nicht.
Ich kann lt.Finanzamt noch froh sein, daß ich kein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung zahlen muss.....und wahrscheinlauch auch, daß ich nicht anteilig für 2003 zurückzahlen muss, da ich ja schon im Apr.2004 ausgezogen bin.

Der Staat macht es sich leicht, am Anfang macht er viele Dinge lukrativ und wenn es dann nicht klappt, lässt er einem im Stich und straft einen doppelt.....ich arbeite und zahle Steuern seit ich 16 bin (jetzt 38), habe meinen Teil dazu beigetragen das weitere Generationen bestehen bleiben (2 Kinder), mir bleibt nach 22 Jahren Arbeit jetzt gerade mal das Existensminimum, mein Konto ist überzogen (und ich leiste mir so gut wie nichts) und meine Anwältin ist auch noch nicht bezahlt. Ich habe es satt die Kuh die man ohne Ende melken kann zu sein und werde meine Konsequenzen daraus ziehen !
Armer Staat der so mit dem Rückgrat seines Volkes umgeht und es wird vielen wie mir ergehen.

Gruß Tom

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Geschrieben : 09.12.2004 13:06
(@steph)
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Moin,

ich habe auch nochmal nachgehakt. Ist tatsächlich so, dass deine Frau weiterhin ihren Teil der EHZ bekommt und die komplette EHZ für die Kinder. Deine bisher erhaltene EHZ ist für dich verloren. Solltest du dir nochmal Eigentum kaufen und noch einen Restanspruch auf EHZ haben (wenn die jetzt noch nicht "aufgebraucht" ist), bekommst du diese, sie geht dir also nicht verloren. Du hast dann auch Anspruch auf die Hälfte der EHZ für die Kinder, allerdings nur, wenn deren EHZ noch nicht "verbraucht" ist.

So berichtet mein LG. Er bekommt seinen Teil der EHZ und die komplette des Kindes, da die KM (bei der das Kind lebt) zur Miete wohnt. Bonewie, da sollte dein Freund nochmal nachhaken!

Grüße
Steph

Irgendwie kommen wir da durch!

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Geschrieben : 10.12.2004 11:54
 AJA
(@aja)
Registriert

Ich bekam im Jahr nach der Trennung einen Anruf vom Finanzamt, ob ich auf meine Teil der Eigenheimzulage bestehen würde, obwohl ich nicht mehr in dem Haus wohne, aber ja zur Hälfte im Grundbuch stehe. :question: Ich habe damals darauf verzichtet, da mein Ex ohnehin etwas eng mit dem Geld war. So hat er in diesem und auch im nächsten Jahr (7. und 8. Rate) weiterhin die VOLLE EHZ bekommen.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2004 20:13
(@bonewie)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich habe auch nochmal nachgehakt. Ist tatsächlich so, dass deine Frau weiterhin ihren Teil der EHZ bekommt und die komplette EHZ für die Kinder. Deine bisher erhaltene EHZ ist für dich verloren. Solltest du dir nochmal Eigentum kaufen und noch einen Restanspruch auf EHZ haben (wenn die jetzt noch nicht "aufgebraucht" ist), bekommst du diese, sie geht dir also nicht verloren. Du hast dann auch Anspruch auf die Hälfte der EHZ für die Kinder, allerdings nur, wenn deren EHZ noch nicht "verbraucht" ist.

So berichtet mein LG. Er bekommt seinen Teil der EHZ und die komplette des Kindes, da die KM (bei der das Kind lebt) zur Miete wohnt. Bonewie, da sollte dein Freund nochmal nachhaken!

Grüße
Steph

Mein Freund hat in der Tat Freitag Post bekommen vom Finanzamt. Er bekommt zukünftig die 1/2 Eigenheimzulage und - auch obwohl das Kind nicht bei ihm wohnt - die Kinderzulage.

[Editiert am 13/12/2004 von Bonewie]

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2004 20:26
 biga
(@biga)
Registriert

hi bonewie und alle die es wissen

ist es denn dann so, dass beide die kinderzulage bekommen können? oder nur einer? also wenn mein ex baut, kann er sie dann ohne mein wissen für das gemeinsame kind bekommen und ich dann nicht mehr wenn diese "aufgebraucht " ist? wie ist das bei leuten die vorher nicht verheiratet waren? frage mich gerade nur weil mein ex baut und mich mal nach der übertragung gefragt hat und dann nie wieder...

LG
Biga

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Geschrieben : 13.12.2004 21:09
(@karolus)
Schon was gesagt Registriert

Das ist in der Tat eine interessante Frage. Es geht hier um den sog. "Objektverbrauch", der aber meines Wissens bei Kindern nicht eintritt, d.h. Kinderzulage gibt es immer für die Kinder, die "im gemeinsamen Haushalt" leben, egal, ob es die eigenen Kinder sind, oder nicht. Nimmt also dein neuer LG die Eigenheimzulage in Anspuch, so kann er auch die Kinderzulage für deine Kinder beantragen, wenn ihr zusammenwohnt, egal, ob bei dir schon "Objektverbrauch" eingetreten ist, oder nicht.

hi bonewie und alle die es wissen

ist es denn dann so, dass beide die kinderzulage bekommen können? oder nur einer? also wenn mein ex baut, kann er sie dann ohne mein wissen für das gemeinsame kind bekommen und ich dann nicht mehr wenn diese "aufgebraucht " ist? wie ist das bei leuten die vorher nicht verheiratet waren? frage mich gerade nur weil mein ex baut und mich mal nach der übertragung gefragt hat und dann nie wieder...

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 12:42
 biga
(@biga)
Registriert

au wei ist das kompliziert.

Würde das bedeuten, dass für ein KInd mehrfach die EHZ möglich ist? Das dachte ich und habe ich den anderen posts so entnommen geht nicht...

Immer noch rätselnd
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 14:35




(@karolus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Biga,

ja, nach dem was ich bisher erfahren habe, ist dem so.

Lies hierzu bitte:

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=212385008&ID=4823&referrer=512

und

http://www.bstbl.de/daten/1_98/BSTBL_I_1998_04_190.htm

(dort Kapitel 4.1)

Gruß,
Karolus

Würde das bedeuten, dass für ein KInd mehrfach die EHZ möglich ist?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 14:46
(@karolus)
Schon was gesagt Registriert

(dort Kapitel 4.1)

Sorry es sollte heißen "dort Kapitel IX, Abschnitt 4.1"

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 14:58