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Ehegattenunterhalt Steuererklärung

 
(@eislauftraum)
Schon was gesagt Registriert

Tag zusammen,

bitte bestätigt mir nur noch einmal rasch, dass ich es richtig verstanden habe - oder korrigiert mich bitte.

Meinen EU (rund.3.500,-) kann ich bei meiner Steuererklärung angeben. Das macht sich in meinem Steuerprogramm ziemlich gut bemerkbar.
Meine Ex muss diese Einnahmen dann, wenn ich sie schon als Ausgaben geltend mache, als Einnahme geltend machen und somit versteuern.

Die Welt., der Staat und Gott vermutlich auch, wollen meine Ex aber nicht belasten. Somit muss ich (böser Ex-Mann) dann für die neue Steuerlast (meiner Ex Frau) aufkommen.

Wenn ich aber rund 19% Steuersatz habe und meine Ex rund 8% dann könnte sich das dennoch für mich rechnen.  :thumbup:

Das erscheint mir alles insgesamt zu einfach und der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen.
Welche Falle habe ich übersehen ?

Danke für Eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2008 20:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Träumer,

2 solche Eichhörnchen kenne ich:

Das eine sagt, dass die Steuerersparnis dir als Einkommen ausgelegt wird und dieses dann als Unterhalt mit ihr teilen musst.
Den steuerlichen Nachteil trägst du aber weiterhin alleine.
Allerdings nur, wenn das irgendwo im Titel steht.

Das andere sorgt dafür, dass deine Ex plötzlich einen Bombenjob findet und dadurch auf einmal 40% Steuern zahlt und du ihr dann auch 40% als steuerlichen Nachteilsausgleich bezahlen musst.
OK, das ist jetzt ein bisschen spekulativ und hätte möglicherweise eine Senkung der Unterhaltspflicht zur Folge aber im kleineren Masstab heisst das tatsächlich: Wenn sie durch einen neuen Job mehr Steuern zahlt, zahlst du ihr auch mehr Nachteilsausgleich.

Hübsch nech? Weil sie mehr verdient, musst du ihr mehr Unterhalt  zahlen.

Das ist Gerechtigkeit mit deutscher Geschmacksrichtung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 21:21
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

fordere von deiner Ex doch die Lohnsteuerbescheinigung ein. Aus dieser kannst du ersehen ob sich die Anlage U lohnt oder nicht. Wenn du dich verpflichten musst für die Nachteile aufzukommen musst du ja auch wissen wie hoch diese Nachteile ausfallen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2008 11:09
(@eislauftraum)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich danke Euch erst einmal für Eure Antworten.

Besonders nett war natürlich die Geschichte der 2 Eichhörnchen, aber zumindest das 2. Eichhörnchen ist alleine schon deshalb recht unwahrscheinlich, weil Sie für sich persönlich "Arbeiten" ziemlich ekelhaft findet und möglichst ausschließt. Das kommt nur in Maßen in Frage und dieses Maß, erklärte Sie mir kürzlich wäre mit 20h in der öffentlichen Verwaltung (Vergleichbar mit Untertageabbau und Pyramindenbau) erschöpft.

Trotzdem noch einmal:
Ich habe ein paar aktuelle Besoldungsabrechnungen von Ihr und somit ist klar, dass Ihr Steuersatz deutlich unter meinem liegt.
3.500,- Abgaben zu 20% und 3.500,- Einnahmen zu knapp 10% müssten sich dann doch rechnen , oder ?

Restrisiko Eichhörnchen natürlich immer im Auge .

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2008 12:30
 elwu
(@elwu)

Ich habe ein paar aktuelle Besoldungsabrechnungen von Ihr und somit ist klar, dass Ihr Steuersatz deutlich unter meinem liegt. 3.500,- Abgaben zu 20% und 3.500,- Einnahmen zu knapp 10% müssten sich dann doch rechnen , oder ?

Hallo,

das ist nicht linear zu rechnen, wegen der diversen Freibeträge. Am besten nimmst du ein Steuerproggie (ich kann die Steuer Spar Erklärung vom Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag empfehlen) und legst zwei Steuerfälle an, einen für sie und einen für dich. Und dann spielst du das durch mit/ohne Realsplitting.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2008 13:18