BEA für 2014
 
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BEA für 2014

 
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hallo Gemeinde,

seit 3 Jahre geschieden, Ex neu verheiratet und nur nen Minijob. 2 minderjährige Kinder (Leben bei der KM)  für die brav von der ersten Stunde an ohne Unterbrechung bleche.
Ich selbst bin ledig. Kinder kommen immer dann zu mir zu "Besuch", wenn Sie Lust haben. Mal mehr mal weniger, lebe in einer anderen Stadt.
Bisher hatten wir die Reglung dass jeder den BEA Hälftig nutzen kann bei der Einkommenssteuer. Für 2014 hatte ich dies auch so gemacht. Bescheid vom FA kam entsprechend mit
ner Rückzahlung , wie gewohnt. Dann vor vier Wochen kam der erste Änderungsbescheid vom FA, Ex hat den kompletten BEA für sich beansprucht, komischerweise nur für ein Kind.
Ich tippte auf Kreuzchen falsch gesetzt und bat um Erklärung... null Antwort. In der Zwischenzeit war ich auf Malle und bin nun zurück mit einer zweiten Änderungsmitteilung vom FA, nun auch für das 2.Kind. Bin total platt, Ex reagiert nicht. Anruf beim FA ergab, dass meine Ex wohl die Steuer 2014 als zusammenveranlagt mit ihrem neuen Mann gemacht hat. :thumbup:

Da die EX in 2014 (und in den letzten ebenfalls)  nur einen Minijob hatte, hat sie doch keinen Vorteil davon den BEA für sich zu beantragen, oder ? Kann der neue Mann den BEA über die EX für meine Kinder beantragen oder wie ist das zu sehen ?? :question:

Weiterhin bitte ich um Anregungen, ob es in meiner Situation eine Möglichkeit gibt die erhebliche Rückzahlung an das FA abzuwenden und zur Hälftigen Regelung zurück zu kehren ?
Kommen da eventuell noch weitere Nachzahlungen aus den vergangenen Jahren auf mich zu ?

Danke für eure Nachrichten und Gruss
RP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2015 17:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die zurückliegenden Steuerbescheide sollten mittlerweile bestandskräftig sein. Man kann nicht einfach seine Angaben rückwirkend ändern.
Also hier sehe ich erst einmal keine Gefahr.
Was ist BEA? Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 18:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

die Übertragung ist grundsätzlich rechtmäßig, weil die Kinder im Haushalt der KM leben. Und für sie sinnvoll, wenn sie ihre Freibeträge in der Zusammenveranlagung mit dem neuen Mann nutzen kann.

Grundlage:

8Bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen, wenn bei dem Elternpaar die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen. 9Eine Übertragung nach Satz 8 scheidet aus, wenn der Übertragung widersprochen wird, weil der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut.

Ein Einspruch macht nur Sinn, wenn du Betreuungskosten trägst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 19:08
(@chili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

hierzu hätte ich auch eine Frage bezüglich des Widersprechens:

Ich kann ja erst mal nur widersprechen, wenn ich davon Kenntnis habe, dass die KM den vollen Betrag beantragt hat. Wenn die KM mir dies allerdings nicht mitteilt und vor mir ihre Steuererklärung abgibt, erfahre ich davon ja erst, wenn ich meinen Bescheid erhalte.

Muss ich dann Widerspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen mit der Begründung, dass ich dem Antrag der KM widerspreche? Geht das so?

Viele Grüße

Chili

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 00:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

halten wir der guten Ordnung halber also fest:

  • Zuerst sagt der feine deutsche Staat den Vätern in viel zu vielen Fällen, wo diese Frage zwischen Vater und Mutter strittig ist, dass sie ihre Kinder nicht selbst und persönlich betreuen dürfen, sondern dass sie "nur" die Kosten dafür übernehmen müssen, nämlich in Form von Unterhalt zu Händen von Frau Mama.
  • Anschließend sagt derselbe Staat, dass solche Väter per Definition gar keine Kosten für die Betreuung ihrer Kinder haben, und ihnen deshalb die Steuerermäßigung dafür nur vorläufig zusteht; die letztgültige Entscheidung hierüber liegt, wen wundert's, in den Händen von eben jener Frau Mama, die den Unterhalt kassiert.

Und dann noch eine eher rhetorische Frage: Wenn jemand nun durch den nachträglichen, von der KM veranlassten Wegfall der Steuerermäßigung rechnerisch in einer niedrigeren Zeile der Düsseldorfer Tabelle landet - darf er ihr dann rückwirkend den Unterhalt entsprechend kürzen?

Sorry - aber Deutschland stinkt, und zwar gewaltig.

Nix für ungut,

Malachit.

P.S. ich zitiere dann ausnahmsweise mal den ehemaligen Bundeswulff: "Nicht alles was juristisch rechtens ist, ist auch richtig."

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 09:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lieber Malachit!

Der Unterhalt für das Kind zu Händen von Frau Mama ist zur Versorgung des Kindes und nicht für dessen Betreuung.

Man könnte den feinen Herrn Staat lediglich fragen, ob das auch passt, wenn man an die Frau Mama BETREUUNGSunterhalt leistet. Das könnte man im Einspruchsverfahren ausprobieren.

Ich frage mich manchmal, warum man nicht einfach auswandert, wenn der feine deutsche Staat einem so auf den Sack geht.

Zu Tode genervt von diesem krankhaft, pathologisch zur Schau getragenen Staatshass,

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 14:05
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin LBM,

Ich frage mich manchmal, warum man nicht einfach auswandert, wenn der feine deutsche Staat einem so auf den Sack geht.

Könnte daran liegen, dass es aus finanziellen, sprachlichen und persönlichen Gründen nicht so einfach ist, wie du es hier suggerierst.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 15:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe nicht gesagt, dass es einfach ist.

Aber es zwingt einen niemand hier zu sein, wenn doch alles so doof hier ist und der böse Staat einem nur Schlechtes will und grundsätzlich nur niederträchtige Dinge bei Veränderungen im Sinn hat.

In einem anderen Forum sagt eine Userin immer: "Wenn es Dir nicht passt, ändere etwas. Ansonsten lerne leiden ohne zu jammern."

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 15:19
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Aber es zwingt einen niemand hier zu sein, wenn doch alles so doof hier ist und der böse Staat einem nur Schlechtes will und grundsätzlich nur niederträchtige Dinge bei Veränderungen im Sinn hat.

Du neigst zur übertriebenen Darstellungen der hier vertretenen Meinungen.
Auch sollte dir aufgefallen sein, dass es doch gewisse Abstufungen zwischen den Meinungen einzelner User gibt - auch wenn die Ansichten in die gleiche Richtung gehen.

In einem anderen Forum sagt eine Userin immer: "Wenn es Dir nicht passt, ändere etwas. Ansonsten lerne leiden ohne zu jammern."

Jep, ich kündige dann mal eben das Wechselmodel auf, packe meine Koffer und entziehe mich der Verantwortung gegenüber meinem Kind. Super Idee!

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 15:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du neigst zur übertriebenen Darstellungen der hier vertretenen Meinungen.
Auch sollte dir aufgefallen sein, dass es doch gewisse Abstufungen zwischen den Meinungen einzelner User gibt - auch wenn die Ansichten in die gleiche Richtung gehen.

Stimmt, das nervtötende "der feine Staat" kommt von genau einem User. Wenn Du aber mal allein den Fred nimmst über die "24h Kita", findest Du genügend Leute, die wie berufen das Haar in der Suppe suchen, weil es ja gar nicht sein darf, dass in diesem Forum mal etwas, das aus dem Familienministerium kommt, einfach begrüßt wird. Entweder ist es ein Programm zur Väterentsorgung oder aber es dient dazu die Staatsgewalt schon über Kinder zu vergrößern. Mir fehlt noch eine Diskussion über das neue Elterngeld Plus. Welche hinterf*tzige Idee wohl da von unserem feinen Staat wieder hinter steckt?

Du willst mir doch nicht ernsthaft sagen, dass Dir noch nie aufgefallen ist, dass dieses Rumgemotze hier bei einigen nicht schon pathologisch ist!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 16:08




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Ich lasse mir von einem kaputten Fernseher nicht vorschreiben, wo ich hin zu sehen habe!" (Loriot)

Und ich sehe es nicht ein, mein schönes Land zu verlassen, nur weil Politik und Justiz im Moment viele Fehler machen.

Und ja. "Ändere es, akzeptiere es oder verlasse es."

Ich habe mich entschieden, es zu ändern.

Und zwar mit den demokratischen Mitteln, die dafür vorgesehen sind. Nämlich durch meine Meinungsäusserung.

Ich äussere meine Meinung auch, weil ich hoffe, andere davon zu überzeugen.

Und so machen es die anderen auch.

Jeder kann seine Meinung haben und äussern und jeder andere kann eine andere Meinung haben und äussern.

Gerade gegenüber dem Staat ist es wichtig, seine Meinung zu äussern und das muss er nicht nur ertragen, sondern er sollte auch darauf hören und daraus lernen. Vor allem, wenn er wieder gewählt werden will.

Ein Problem wird es erst, wenn man dem anderen seine Meinung nicht nur sagen, sondern mit Gewalt aufdrängen, oder mit Gewalt an der Äusserung seiner eigenen Meinung hindern will.

Ich fange jedenfalls nicht an, Wahlplakate abzureißen, wenn sie mir nicht gefallen und werfe auch keinen Fernseher aus dem Fenster, wenn mir die Botschaft nicht gefällt.
Aber ich kommentiere die Jubelbotschaften von Barbie wenn sie wieder voller Stolz verkündet, dass sie die Väter weiter um ihr Kindergeld betrügt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 16:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt. Vielleicht sollte ich mich einfach auch mal darüber aufregen, dass mich Barbie um ein halbes Kindergeld beim UHV betrügt, wenn der zugehörige Vater keinen Bock hat für den Unterhalt seines Kindes aufzukommen. Und trotzdem darf das grundsätzliche Opfer Vater das Kind steuerlich berücksichtigen, weil ich mir seinen Anteil vom Kuchen über die Steuer nur zurück holen kann, wenn ich a) genug selber verdiene und b) keinen UHV beziehe.

Ich habe nichts gegen Meinungsäußerung. Es gelingt ja auch einigen, die Meinungen sachlich darzustellen. Anderen eben nicht. Da wird's zum Gejammer über die Schlechtigkeit in diesem Staat. Und das nimmt leider seit dem Weggang von Deep und dem Rausschmiss von Brille unerträglich zu.

Aber da wir in einem demokratischen feinen Staat leben, in dem jeder seine Meinung auf seine Art sagen darf, bleibt mir ja auch die gleiche Konsequenz zu ziehen wie damals bei T-Fuck, wenn mit das zu blöd wird.

Und Du kannst mir glauben, ich stehe so kurz davor wie nie zuvor.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 16:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LBM,

Der Unterhalt für das Kind zu Händen von Frau Mama ist zur Versorgung des Kindes und nicht für dessen Betreuung.

Der Kindesunterhalt beruht auf der Fiktion, dass Bezahlen und Betreuen gleichwertig sind - ohne diese völlig bekloppte Grundannahme würde nämlich ein großer Teil des deutschen Familienrechts wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen.

Nur dann, wenn man es zu Lasten der Väter auslegen kann, dann sind Bezahlen und Betreuen natürlich plötzlich nicht mehr dasselbe. Und auch wenn es dir nicht gefällt - ich nehme mir das Recht heraus, deutlich darauf hinzuweisen, wenn der Staat mit zweierlei Maß misst, und zu wessen Gunsten dies geschieht.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2015 21:58
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hier auch noch mein Senf:

Der Unterhalt für das Kind zu Händen von Frau Mama ist zur Versorgung des Kindes und nicht für dessen Betreuung.

Das stimmt bei standardisierter Bedarfsermittlung uneingeschränkt in puncto Unterhaltsvorschuß.
Das stimmt nicht mehr uneingeschränkt, wenn es um die hälftige Berücksichtigung des Kindergeldes beim Unterhalt geht. Eine Hälfte ist Betreuungsbelohnung für den BET.
Das stimmt ebenfalls nicht uneingeschränkt, wenn es um einzelfallbezogene Bedarfsermittlung bei Sozialleistungen geht.

bleibt mir ja auch die gleiche Konsequenz zu ziehen wie damals bei T-Fuck, wenn mit das zu blöd wird.

Dein "gefühlter Kampf gegen Windmühlen" ist durchaus erkennbar ... allerdings hält sich das Rumgemaule hier vergleichsweise in Grenzen.

Auf Selbstzerfleischungsendlosdiskussionen habe ich auch keine Lust.

Bei sachlichem Rumgezetere bin auch ich aber gerne dabei. Nicht weil alles pauschal doof ist, sondern weil´s teilweise mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2015 11:35
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Gerade gegenüber dem Staat ist es wichtig, seine Meinung zu äussern und das muss er nicht nur ertragen, sondern er sollte auch darauf hören und daraus lernen. Vor allem, wenn er wieder gewählt werden will.

Beppo, you made my day :rofl2:

Gruss Horst
(bekennender Zyniker)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2015 13:16
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

mal Danke für die Diskussion. 🙂

Ich nehme also mit, dass es keine Aussicht gibt hier zur Hälftigen Regelung zurück zu kehren, unabhängig davon, dass ich Stufe5 nach DDT bzw. auch sonst alle Sonder - und Mehrbedarfsdinge  zahle und das regelmäßig.
Ändert sich was wenn ein Kind 18 wird?

Danke und Gruss RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2015 14:15
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi RP,

Ändert sich was wenn ein Kind 18 wird?

Für Volljährige gibt es den Betreuungsfreibetrag nur, wenn der Erwachsene unter Betreuung steht und nicht selbst die Verantwortung für sich tragen kann. Bei gesunden jungen Leuten fällt der Freibetrag für die Eltern weg.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2015 18:23
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe LBM,

deute ich das richtig,

Ich habe nichts gegen Meinungsäußerung. Es gelingt ja auch einigen, die Meinungen sachlich darzustellen. Anderen eben nicht. Da wird's zum Gejammer über die Schlechtigkeit in diesem Staat. Und das nimmt leider seit dem Weggang von Deep und dem Rausschmiss von Brille unerträglich zu.

Aber da wir in einem demokratischen feinen Staat leben, in dem jeder seine Meinung auf seine Art sagen darf, bleibt mir ja auch die gleiche Konsequenz zu ziehen wie damals bei T-Fuck, wenn mit das zu blöd wird.

Und Du kannst mir glauben, ich stehe so kurz davor wie nie zuvor.

dass du mit dem Gedanken spielst, das Team zu verlassen?

Das wäre sehr bedauernswert.

LG Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 12:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lieber Daniel,

den Gedanken habe ich immer wieder mal, ja. Es gibt aber auch gute Gründe, warum ich bisher immer wieder von dem Gedanken Abstand genommen habe  😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 13:15
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Daniel,

den Gedanken habe ich immer wieder mal, ja. Es gibt aber auch gute Gründe, warum ich bisher immer wieder von dem Gedanken Abstand genommen habe  😉

LG LBM

Puhh, dann bin ich ja beruhigt!

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 13:23