Bald wieder Vater /...
 
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Bald wieder Vater / KU zum ersten Kind?

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen!

Kurze Geschichte:

Bin vor zwei Jahren geschieden, eine Tochter ( 8 ) ist aus dieser Ehe entstanden. Nun bin ich wieder (seeehr glücklich) verheiratet, und Nachwuchs ist Unterwegs.

Ich zahle seit der Trennung 257€ KU für meine Tochter. Mein Nettoverdienst: ca. 1900€, momentan noch auf Steuerklasse 1. WO:NRW. Meine Frau geht nach der Schwangerschaft für 2 Jahre in Mutterschaftsurlaub, ist bis dato Vollzeitbeschäftigt gewesen, N:ca.:1200€

Vielleicht ein paar Tips von Gleichgesinnten:

1. Da ich nun bald ein zusätzliches Kind versorge, wird das jetzige KU Geld angepasst, oder hat dies keine Auswirkungen auf meine neue Lebenssituation?
2. Gibt es irgendwelche Interessante Anräge die man als junge Familie stellen kann, um Steuerlich bevorzugt zu werden?
3. Gibt es bei der Lohnsteuerbescheinigung, Rückerstattungen die man als neue Familie geltend machen kann?
4. Da ich meine Tochter regelmäßig alle 14Tage  (Momentan Wöchentlich  :)) zu mir nehme, steht mir da nicht auch ein gewisser Betrag aus den staatlichen Kindergeldzahlungen zu (Größere Wohnung, Fahrtkosten, etc)?

Danke und Gruß
Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2008 08:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen profesor

na ich fang mal an

zu 1.) Du hast noch einen Zahlbetrag (tituliert) nach der DT2005. Inzwischen gibt es die DT2008 und ein neues Unterhaltsrecht (Rangfolge vor allem). Somit wäre der Zahlbetrag für das 8-jährige Kind mittlerweile bei (wahrscheinlich) 294 Euro. Mit dem neuen Kind und
          einer wahrscheinlichen Bedürftigkeit Deiner Frau landet dieser dann bei 262 Euro.

zu 4.) Diese Kosten sind bereits im hälftigen KG (in Höhe von 77 Euro) beim von Dir zu zahlenden KU enthalten.

zu 2. u 3.) Da fallen mir nur KFB und Ehegatten-Splitting(3/5) ein, letzterse sollte stärker zum Zuge kommen, da Deine Frau ja nicht mehr arbeien geht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 10:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

von Steuerklassenwahl 3/5 rate ich dringend ab. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber der Progression. Das heißt, zur Ermittlung des Steuersatzes wird es in die Bemessungsgrundlage mit angewendet. Unterm Strich heißt das, dass in allen mir bekannten Fällen eine Steuernachzahlung rausgekommen ist, weil bei Steuerklasse 3 sowieso schon kaum Abzüge vom Lohn erfolgen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 12:30
(@profesor)
Rege dabei Registriert

zu 1.) Du hast noch einen Zahlbetrag (tituliert) nach der DT2005. Inzwischen gibt es die DT2008 und ein neues Unterhaltsrecht (Rangfolge vor allem). Somit wäre der Zahlbetrag für das 8-jährige Kind mittlerweile bei (wahrscheinlich) 294 Euro. Mit dem neuen Kind und
           einer wahrscheinlichen Bedürftigkeit Deiner Frau landet dieser dann bei 262 Euro.
Gruss oldie

Das stimmt, ich musste auf Verlangen meiner Ex damals meinen KU titulieren lassen, es ist ein dynamischer Titel, das habe ich noch in Erinnerung. Da habe ich generell auch eine Frage: Ist es meine Aufgabe, mich in den aktuellen Düsseldorfer Tabellen umzuschauen, und meine KU-Beträge dort anzupassen?

@Lausebackesmama:
Die Kontelation 3/5 im Mutterschaftsurlaub (Ich alleinverdiener) sehe ich in meinem Umfeld als Standard Lösung. Das wäre ja der Hammer, wenn es dort zu Steuernachzahlungen kommen würde!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2008 15:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Lausebackesmama:
Die Kontelation 3/5 im Mutterschaftsurlaub (Ich alleinverdiener) sehe ich in meinem Umfeld als Standard Lösung. Das wäre ja der Hammer, wenn es dort zu Steuernachzahlungen kommen würde!

Du darfst mir das ruhig glauben.
Das neue Elterngeld gibt es erst ab 2007. Dieser Veranlagungen werden jetzt gerade erst gemacht (Steuererklärungspflicht bei 3/5 und Progressionseinkünften!). Das heißt, diese Paare bekommen ihre Überraschungseier noch.. Gerade, weil ab 2007 auch die KM-Pauschale wegfällt und die meisten Leute kaum über den Werbungskostenpauschbetrag hinaus kommen.

Ich würde die Finger davon lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 16:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Prof.

Ich schließe mich an, das darfst du LBM ruhig glauben, sie kennt sich da definitiv aus.

Die Wahl der Steuerklasse hat auch für eure endgültige Steuerlast praktisch keine Bedeutung.

Entscheidung ist, dass ihr in der Steuererklärung die zusammen Veranlagung gewählt wird. Dadurch werden die tatsächlichen Steuervorteile der Ehe berechnet.

Die Wahl der Steuerklasse bringt, gewissermaßen, nur einen Vorschuss auf mögliche Steuererstattungen aus der zusammen Veranlagung.
Wenn dieser Vorschuss, z.B, aus oben genannten Gründen zu hoch ausgefallen ist, musst du zurück zahlen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2008 17:05
(@profesor)
Rege dabei Registriert

zu 1.) Du hast noch einen Zahlbetrag (tituliert) nach der DT2005. Inzwischen gibt es die DT2008 und ein neues Unterhaltsrecht (Rangfolge vor allem). Somit wäre der Zahlbetrag für das 8-jährige Kind mittlerweile bei (wahrscheinlich) 294 Euro. Mit dem neuen Kind und
           einer wahrscheinlichen Bedürftigkeit Deiner Frau landet dieser dann bei 262 Euro.

Nochmal die Frage:

Wann und vor allem durch wen werden die KU-Zahlungen angepasst (andere Alterseingruppierung, Einkommen ändert sich, usw.) ?

Ich hatte gerade beim JA angerufen, war mal wieder typisch, die können (dürfen) nur Beratend tätig werden, wenn das Elternteil des bedürftigen Kindes anruft!
Ich fall vom Glauben ab!
Auf jeden Fall sagte das JU, das alle zwei Jahre die KU-Zahlungen überprüft werden, oder auf verlangen der Kindesmutter. Ich zahle schon zwei Jahre lang KU, nix kommt!

Erstmal ist es mir wichtig, auch auf meine neue Lebenssituation (ein weiteres Kind) eingreifen zu können, und ob sich da der KU-Satz verändert,....aber genau die Frage konnte / durfte mir das JU nicht beantworten,....siehe Satz oben!  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2008 13:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aus welcher Ecke kommst du?

Auf der Webseite des Hamburger JA stand lange der Hinweis: "Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt!"

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 30.06.2008 13:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi profesor

Wann und vor allem durch wen werden die KU-Zahlungen angepasst (andere Alterseingruppierung, Einkommen ändert sich, usw.) ?

Es kommt darauf an, ob Du einen statischen oder dynamischen Titel hast. Beim letztgenannten stehen Prozentangaben bei den Zahlen. Ist es ein dyn. Titel so ist meistens irgendwo angegeben, dass die Prozente sich auf die aktuell gültige DT beziehen. Ebenso taucht sinngemäß der Text auf:
"Vom ... bis ... xxx Zahlbetrag (0...5 Jahre)
"Vom ... bis ... yyy Zahlbetrag (6.. 11 Jahre) usw.
Bei einem dyn. Titel bist Du verpflichtet die Anpassungen gemäß neuer DT und Kindesalter selbst vorzunehmen.

Ist das alles bei Dir nicht der Fall so hast Du einen statischen Titel und JA inkl. KM pennen wohl.
Von Dir aus bist Du nicht verpflichtet ein höheres EK anzugeben.

@ Beppo
meintest Du >>diese<<  Äusserungen (im Abschnitt unter Beratung)? 😉
Die gibt es immer noch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2008 14:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oldie, genau die meinte ich.

Früher waren waren die noch etwas deutlicher, direkt vorne am Eingang.

So wie früher. "Juden und Schwarze werden hier nicht bedient."

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2008 15:02




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

3. Gibt es bei der Lohnsteuerbescheinigung, Rückerstattungen die man als neue Familie geltend machen kann?

Es gibt ganz nette Einmaleffekte, die dadurch entstehen, dass sowohl die gemeinsame Veranlagung als auch der Kinderfreibetrag rückwirkend für das Kalenderjahr gelten. Ersteres bringt nur dann einen wirklichen Effekt, wenn Deine Frau deutlich weniger verdient wie Du, letzteres macht aber richtig Freude, wenn Dein Kind am Ende des Jahres das Licht der Welt erblickt. Der Antrag dazu heisst Steuererklärung...

Ansonsten entpuppt sich die Wunderwelt der deutschen Familienförderung aber schnell als Mogelpackung, schon weil es da soviel "oder" gibt. Es gibt Kindergeld ODER Kinderfreibetrag. Elterngeld ODER den vollen Splittingvorteil, die Riesterzulage ODER den Sonderausgabenabzug. Ansonsten gibt es den erklärten politischen Willen, Normalverdienerfamilien wie Euch noch stärker zu schröpfen zugunsten von mehr staatlichen Einfluss in der Kinderbetreuung. Es gibt bereits den Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten und den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, und in dieser Richtung wird's weitergehen.Du kannst das gut oder schlecht finden, aber besser, Du richtest Dich danach, und redest Deiner Frau den Plan aus, über das Elterngeld hinaus Vollmutti sein zu wollen. Sowas nimmt kein gutes Ende, wenn die Ehe mal nicht mehr soooo glücklich ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2008 16:11