Hallo,
einfache Frage:
ich lebe seit Januar 2007 von meiner Frau getrennt. Ich arbeite regulär, sie seit Jahren nicht (u.a. auch wegen Kindbetreuung)
Die Rückerstattung vom FA für das Jahr 2006 ist nun auf meinem Konto eingegangen. Meine Frau beansprucht nun die Hälfte davon. Ist dies rechtens oder gibt es da keine eindeutige Regelung ?
Danke für einen Tip.
Servus Andi,
eine eindeutige Regelung gibt es hierfür nicht. Aber anders herum betrachtet: hättet Ihr Schulden, würdest Du auch alleine haften, weil Du das Geld nach Hause bringst.
Mein RA hat mir damals gesagt, die Erstattung steht demjenigen zu, wer Einkommen versteuert hat.
Wenn gemeinsam veranlagt, dann im Verhältnis der zu versteuernden Einkommen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Andy,
Gegenfrage: Hätte sich Deine Frau ihrerseits an einer eventuellen Steuernachzahlung beteiligt; gar zu 50%?
Es handelt sich bei der Erstattung um eine Rückzahlung von Lohnsteuer, die Du alleine bezahlt hast.
Wer Null Euro Steuern vorauszahlt (wie Deine Frau, weil sie nicht arbeitet und deshalb auch keinem Steuerabzug unterlag), kann auch nichts zurückbekommen.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Ich habe es so gehalten, dass ich meiner Ex für das noch nicht offizielle Trennungsjahr die Hälfte gegeben habe.
Um formale Ansprüche oder so habe ich mich da nicht gekümmert, weil auch die Trennung selbst - zwar überraschend für mich - relativ "störungsfrei" ablief.
Da es bis heute, ca. 1,5 Jahre später,weiterhin in allen Belangen überwiegend "gesittet" abläuft, habe ich das auch nie bereut.
Aber das, wie gesagt, ohne formale Gesichtspunkte zu eruieren.
neuezeit
So ist das Leben
Moin,
der BGH hat sich mit ESt-Nachzahlungen beschäftigt (>hier<), was sich analog auch für Erstattungen anwenden lässt.
Folge: Ex kriegt nix.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
die Ex kann nichts von der Steuerückzahlung verlangen direkt, indirekt schon.
Denn Lohnsteuerrückzahlungen gelten als Einkommen, dadürch kann ggf. der Unterhalt steigen.
;Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.