Anspruch der Ex-Fra...
 
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Anspruch der Ex-Frau vom Lohnsteuerjahresausgleich 2006

 
(@andi0123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

einfache Frage:

ich lebe seit Januar 2007 von meiner Frau getrennt. Ich arbeite regulär, sie seit Jahren nicht (u.a. auch wegen Kindbetreuung)
Die Rückerstattung vom FA für das Jahr 2006 ist nun auf meinem Konto eingegangen. Meine Frau beansprucht nun die Hälfte davon. Ist dies rechtens oder gibt es da keine eindeutige Regelung ?

Danke für einen Tip.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 17:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Andi,
eine eindeutige Regelung gibt es hierfür nicht. Aber anders herum betrachtet: hättet Ihr Schulden, würdest Du auch alleine haften, weil Du das Geld nach Hause bringst.
Mein RA hat mir damals gesagt, die Erstattung steht demjenigen zu, wer Einkommen versteuert hat.
Wenn gemeinsam veranlagt,  dann im Verhältnis der zu versteuernden Einkommen.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 17:27
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Andy,

Gegenfrage: Hätte sich Deine Frau ihrerseits an einer eventuellen Steuernachzahlung beteiligt; gar zu 50%?

Es handelt sich bei der Erstattung um eine Rückzahlung von Lohnsteuer, die Du alleine bezahlt hast.

Wer Null Euro Steuern vorauszahlt (wie Deine Frau, weil sie nicht arbeitet und deshalb auch keinem Steuerabzug unterlag), kann auch nichts zurückbekommen.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 18:25
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe es so gehalten, dass ich meiner Ex für das noch nicht offizielle Trennungsjahr die Hälfte gegeben habe.

Um formale Ansprüche oder so habe ich mich da nicht gekümmert, weil auch die Trennung selbst - zwar überraschend für mich - relativ "störungsfrei" ablief.

Da es bis heute, ca. 1,5 Jahre später,weiterhin in allen Belangen überwiegend "gesittet" abläuft, habe ich das auch nie bereut.

Aber das, wie gesagt, ohne formale Gesichtspunkte zu eruieren.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 19:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der BGH hat sich mit ESt-Nachzahlungen beschäftigt (>hier<), was sich analog auch für Erstattungen anwenden lässt.

Folge: Ex kriegt nix.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 20:01
(@papi74)
Registriert

Hallo,

die Ex kann nichts von der Steuerückzahlung verlangen direkt, indirekt schon.

Denn Lohnsteuerrückzahlungen gelten als Einkommen, dadürch kann ggf. der Unterhalt steigen.

;Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 17:09