anlage u, wir wolle...
 
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anlage u, wir wollen nicht mehr!!

 
(@mummel)
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hallo ihr lieben,
ich hoffe ,das ich jetzt ,die letzte frage in sachen steuern, anlageu stellen werde.

mein mann und ich haben in den letzten drei jahren so ein streß mit den unterhaltszahlungen an die ex gehabt.(steuerlich gesehen).

es waren anwälte und das gericht beschäftigt, so daß wir sagen(vor allem ich, weil ich erstelle die steuererklärung) , uns sind die paar euros mehr,den ärger nicht wert.

meine frage jetzt: brauchen wir die unterhaltszahlungen an die ex , in unserer steuererklärung, nicht angeben? wenn nein, was ist wenn die ex aber die unterhaltszahlungen in ihrer steuererklärung angibt, können wir dann einpruch erheben??

mein mann hat für 2006 bereits1200€ vorzeitigen nachteilsausgleich an die ex bezahlt, die wollen wir natürlich wieder haben,(von der ex) wenn sie keinen unterhalt zu versteuern hat.

könnt ihr mir einen rat geben??
damit ich endlich anlageu aus meinen gedächniss streichen kann?
seit 2007 zahlt mein mann keinen eu mehr, nur ku.

endlich können wir sie so zu mindest, von unserem dauerauftrag löschen, ein schönes gefühl.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2007 23:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

mein mann hat für 2006 bereits1200€ vorzeitigen nachteilsausgleich an die ex bezahlt, die wollen wir natürlich wieder haben ... könnt ihr mir einen rat geben??

Steuererklärung abgeben?

damit ich endlich anlageu aus meinen gedächniss streichen kann?
seit 2007 zahlt mein mann keinen eu mehr, nur ku.

endlich können wir sie so zu mindest, von unserem dauerauftrag löschen, ein schönes gefühl.

Gefühle und Steuern sollte man trennen. Wenn er für 2007 keinen EU mehr zahlt, hat sich
das Thema doch von selbst erledigt, oder was versteh ich jetzt nicht?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 00:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mummel!

meine frage jetzt: brauchen wir die unterhaltszahlungen an die ex , in unserer steuererklärung, nicht angeben? wenn nein, was ist wenn die ex aber die unterhaltszahlungen in ihrer steuererklärung angibt, können wir dann einpruch erheben??

Wenn ich richtig verstehe, geht es um EU, oder?
EX erhält EU-Zahlungen, also MUSS sie diese in ihrer Erklärung als Einkommen angeben.
Dein Mann kann (muß nicht) die geleisteten Zahlungen in seiner Erklärung als einkommensmindernd (Sonderausgaben) angeben. KU ist nicht abzugsfähig.

...mein mann hat für 2006 bereits1200€ vorzeitigen nachteilsausgleich an die ex bezahlt, die wollen wir natürlich wieder haben...

In Anlage U reinpacken und angeben.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 12:17
(@mummel)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo, ich nochmal,

also es geht um die steuererklärung für 2006, die ich jetzt endlich mal abgeben möchte.

wie ich das jetzt gelesen habe, muß die ex die unterhaltszahlungen beim finanzamt angeben?

dann fängt ja wieder alles von vorne an. weil ex uns nicht sagen kann oder will, wie viel der nachteilsausgleich ist, wird sie sicher die 1200€( sind so vom gericht fest gesetzt worden) einbehalten und sagen das ist ihr geld.  :rofl2:

man ist das blöd!!

vielleicht weiß einer von euch, ob das finanzamt den nachteilsausgleich aus rechnet??
habe es schon mit einem steuerprogramm versucht, kenne aber garnicht das einkommen von 2006 der lieben ex :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2007 12:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann fängt ja wieder alles von vorne an. weil ex uns nicht sagen kann oder will, wie viel der nachteilsausgleich ist, wird sie sicher die 1200€( sind so vom gericht fest gesetzt worden) einbehalten

Die Passage aus dem Urteil/Beschluss/Vergleich würde mich in Zitatform interessieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 12:56
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

dann fängt ja wieder alles von vorne an. weil ex uns nicht sagen kann oder will, wie viel der nachteilsausgleich ist, wird sie sicher die 1200€( sind so vom gericht fest gesetzt worden) einbehalten und sagen das ist ihr geld

Ja, aber dann ist das soch einfach so. Wenn die Vereinbarung war, Anlage U wird unterschrieben und dafuer zahlt Dein Mann mehr Unterhalt (eben diesen Nachteilsausgleich von 1200 oder 100 Euro pro Monat), dann gilt diese Vereinbarung, und Ihr profitiert doch mehr als diese 100 Euro von Anlage U?

Oder ist jetzt Euer Steuervorteil durch Anlage jetzt geringer als diese 100 Euro pro Monat, weil ihr nach dieser Vereinbarung geheiratet habt und durch das Ehegattenspiltting Euer Grenzsteuersatz so weit runter ist? Kannst Du Zahlen nennen?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2007 13:33
(@mummel)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo deep thought, in dem vergleich vom gericht steht:
der beklagte zahlt an die klägerin für offene steuervorauszahlungen des jahres 2006 noch einen restbetrag in höhe von 1205,18€ bis zum 19.02.2007.

die parteien sind sich darüber einig, dass die vorauszahlungsbeträge bei der endgültig festgesetzten steuerschuld zu berücksichtigen sind.die klägerin ist verpflichtet, den entsprechenden steuerbescheid unverzüglich, d.h. innerhalb einer woche nach zugang an den beklagtenvertreter zu übersenden.

hallo pappasorglos,
welche zahlen meinst du?
wir haben nicht nach dem vergleich geheiratet.

gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2007 22:35