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Anlage U

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(@klatt007)
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@ Püppi - Antwort 18

Hi,
der Unterhalt wurde Mitte 2005 berechnet. Zu diesem Zeitpunkt hat sie ihre Einkünfte auch offen gelegt. Ich vermute nun aber, dass sie von da ab an mehr arbeitet, u. a. auch deshalb, da ihr Auto regelmäßig bei ihrer Arbeitsstelle geparkt ist. Aber beweisen kann ich es so nicht.

Gruß klatt007

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Themenstarter Geschrieben : 27.03.2007 16:40
(@klatt007)
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Hab da auch gleich nochmal ne Frage:

Wie viel darf die Ex den pro Monat steuerfrei dazuverdienen?
Kann man das pauschal sagen oder hängt das auch von ihrem EU ab?
Ansonsten könnte ich mir ja zusammenreimen, dass sie mehr als diese Pauschale verdient hat, da ich für sie ja Steuern nachzahlen musste... :question:

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Themenstarter Geschrieben : 27.03.2007 16:44
(@pueppi)
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Hallo klatt,

Wie viel darf die Ex den pro Monat steuerfrei dazuverdienen?

Ich verstehe Deine Frage leider nicht. Verdienen "Dürfen" darf jeder Mensch, und zwar so viel, wie er möchte.

Unter welchem Aspekt also stellst Du die Frage des "Verdienendürfens"? Unter dem Aspekt, daß sich ggf. der von Dir gezahlte Unterhalt reduzieren könnte?
Das hat dann aber nichts mit "steuerfrei verdienen dürfen" zu tun. 

Sorry, wenn sich meine Fragen zu krümelkackerig anhören. Ist aber wichtig, hier genau zu wissen, was Dein Ziel ist.

Steuern fallen erst dann an, wenn das zu versteuernde Einkommen über 7.664 Euro pro Jahr liegt. So viel hat Deine Frau aber nicht verdient; es sei denn, sie hat noch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, welches pauschal besteuert wird. Für den EU wäre das ggf. als zu ihren eigenen Einkünften zu zählen relevant; steuerlich ist das gänzlich unerheblich. Aus der Steuererklärung allein wirst Du also nicht af die unterhaltsrelevanten Einkünfte schließen können.

Als Beispiel: Frau verdient pro Monat 715 Euro brutto und hat nebenbei noch einen 400-Euro-Job, der jedoch pauschal besteuert wird. Aus der Steuererklärung sind dann lediglich die ersten Einkünfte ersichtlich, die 12 x 400 Euro tauchen dort nirgends auf.

Zur Berechnung des EU sollten deshalb alle Einkünfte erfragt  und nicht nur die Vorlage des Einkommensteuerbescheides verlangt werden (machen die Exen doch auch so; sie fragen nach sämtlichen Einkünften, nicht nur nach denen in der Steuererklärung angegebenen).

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

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Geschrieben : 27.03.2007 16:58
(@klatt007)
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Ich meinte, wie viel sie selber verdienen kann, ohne dass sie dafür Steuern bezahlen muss. Falls sie Steuern zahlen muss, muss ich sie doch für sie übernehmen? Oder hab ich das falsch verstanden?
Man, ist dat alles kompliziert... :phantom:

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Themenstarter Geschrieben : 27.03.2007 17:13
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo klatt,

bis kurz unter 900 Euro Bruttoentgelt pro Monat fällt keine Steuer an.

Das hängt zwar außerdem noch von anderen Dingen ab; diesen Betrag kann man aber als Orientierungspunkt nehmen.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

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Geschrieben : 27.03.2007 17:55
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo 007,

Ich meinte, wie viel sie selber verdienen kann, ohne dass sie dafür Steuern bezahlen muss. Falls sie Steuern zahlen muss, muss ich sie doch für sie übernehmen?
...
Man, ist dat alles kompliziert

es ist doch eigentlich ganz einfach: Du musst ihr die Steuern bezahlen, die sie durch den von dir gezahlten und zu versteuernden Unterhalt zusätzlich anfallen.

Beispiel:

Müsste "Ex" ohne deinen Unterhalt keine Steuern zahlen, so musst du ihre Steuernachzahlung voll übernehmen. Müsste sie ohne deine Unterhaltszahlungen insgesamt 2000 € Steuern zahlen, mit deinen Unterhaltszahlungen insgesamt 2500 €, so musst du die Differenz (=Unterschied) der beiden Beträge, in meinem Beispiel 500 € (2500 € - 2000 €), übernehmen.

Da "Ex" insgesamt nur 168 € Steuen insgesamt zahlt und du an sie fast 6000 € Unterhalt jährlich, ist davon auszugehen, dass ihre Steuerlast ohne die Unterhaltszahlungen 0 (Null) € wären.

So klarer?

Gruß

Martin

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Geschrieben : 27.03.2007 18:22
(@klatt007)
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Ist da denn der Unterhalt, den ich ihr zahle, schon mit inbegriffen?

Gruß klatt007

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Themenstarter Geschrieben : 27.03.2007 21:14
(@klatt007)
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Oh, sorry, hatte den letzten Beitrag nicht gesehen.
Frage erübrigt sich!

Danke nochmals für die Infos!

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Themenstarter Geschrieben : 27.03.2007 21:16
(@klatt007)
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Hallo zusammen!
Muss das Thema noch einmal neu in Gang bringen.

Brief meiner Ex zum Thema Rechnung vom Steuerberater:
Sollte ich ihre Rechnung v. StB bis zum XXX nicht bezahlen, übergibt sie die Sache ihrem Anwalt. Alle Kosten, die entstehen, soll ich dann bezahlen, da sie durch ihre Unterschrift der Anlage U und meine schlechte Zahlungsmoral Nachteile erleidet.
Außerdem nimmt sie für 2008 ihre Unterschrift beim Finanzamt zurück.
Was kann ich ihr antworten, dass sie ihre Unterschrift nicht zurückziehen kann bzw. dass sie zur Unterzeichnung der Anlage U verpflichtet ist? Am besten etwas mit §§§§...

Gruß klatt007

P.S Sorry, dass ich noch mal nerven muss...

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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 13:12
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo klatt007,

auch wenn es mir prinzipiell widerstrebt, daß sie Dich auf diese Art erpreßt:

Wie hoch ist denn die Rechnung des Steuerberaters? Liegt sie Dir vor? So hoch dürfte sie nicht sein!

Aber: Leistungsempfänger und damit Schuldner der Rechnung ist sie, denn sie hat den Steuerberater beauftragt. DU mußt an ihn also erst einmal gar nichts zahlen.

Sie kann dann zwar an Dich herantreten, und von Dir ihre Auslagen einfordern. Aber ob Du dazu verpflichtet bist, ist ja eben noch nicht abschließend klar, da es sich bei dieser Rechnung nicht um steuerliche Nachteile handelt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich ein (ihr) Anwalt mit diesen peanuts befaßt ....

Gib mal Bescheid, wie hoch die Rechnung ist!

LG Püppi

PS: Überlege mal, ob sie mit der Drohung, ihre Unterschrift beim FA zurückzunehmen, Dich nicht in der Hand hat und künftig noch mehr (haltlose?) Forderungen durchsetzen kann ....

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 13:31




(@klatt007)
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Hi Püppi!
Die Rechnung beträgt 173,11 €. Da mir nur der Selbstbehalt nach Abzug der Unterhaltszahlungen bleibt, ist das schon sehr viel Geld für mich. Und ihre Steuernachzahlung habe ich ja auch schon beglichen...
Was du unter P.S. geschrieben hast, verstehe ich nicht so richtig. :exclam:
Kann du das noch mal genauer erklären?
Sie versucht mich immer mit allem Möglichen zu erpressen...

Gruß klatt007

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 13:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

lass die Ex schreiben und dröhnen wie sie will. Du hast oben die Bedienungsanleitung von mir benannt bekommen. Verfahre danach.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 13:51
(@klatt007)
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Eine letzte Frage, Deep Thought:
Ich bin schon so vorgegangen, wie oben beschrieben. Wenn ich deinen link anklicke, werde ich weitergeleitet zu Urteilen zur steuerlichen Zusammenveranlagung. Ist "steuerliche Zusammenveranlagung" ihre Unterschrift zur Anlage U?

Bin schon total kirre mittlerweile.... :knockout: :knockout: :knockout:

Antwortschreiben an d Ex ist aber so gut wie fertig...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 14:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, das sind zwei verschiede Paar Schuhe. Allerdings werden in der "Bedienungsanleitung" mehrere Urteile benannt. Such dir raus, was die Anlage U (=Realsplitting) betrifft.

Welches Schreiben an die Ex? Es gibt doch heute keinerlei Handlungsbedarf, oder?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 14:11
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay, ich danke dir. Werde das jetzt mal genau durchackern...

Zum Schreiben an die Ex:
Sie hat mich doch schriftl aufgefordert, bis zum... die Rechnung zu bezahlen, sonst wird sie rechtl Schritte einleiten.
Daraufhin sollte nun die Antwort mit euren Tipps (Auslegung d Anl U, kostenfreie Beratung beim FA, nachehel Solidarität blablabla usw) kommen. Dann kann ich, sollte sie vor Gericht gehen, gleich nachweisen, dass ich sie vorher in Kenntnis gesetzt habe, dass ich für ihre StB-Rechnung nicht zuständig bin.
Oder gar keinen Brief schreiben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 14:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die Anlage U dir von der Ex unterschrieben vorliegt, dann machst du nüscht. Wozu auch? Wenn sie klagen will, dann klagt sie. Deine Meinung dazu im Vorfeld geäußert wird sie von diesemVorhaben nicht abbringen. Ganz im Gegenteil: Es würden dann die "Jetzt-Erst-Recht"-Hormone mobilisiert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 14:33
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay, danke dir!
Mal sehen, was weiter geschieht! :phantom:
Gruß klatt007

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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 14:37
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo klatt007,

wie Deep schon schrieb: aktuell liegt bei Dir kein Handlungsbedarf vor. Die Aufforderungen und Androhungen Deiner Ex entbehren erst einmal einer Grundlage, so daß Du ihr nicht darlegen brauchst, daß sie falsch liegt (was sie Dir bestimt auch nicht glauben würde). Wenn sie meint, sie müßte was von Dir einfordern, laß sie das ruhig mit anwaltlicher (und damit teurer) Hilfe versuchen ... Vielleicht bekommt sie dann von unabhängigen Dritten mal gesagt, daß sie sich da was einbildet ....

Da sie lediglich für 2008 ihre Einwilligung zurückziehen kann, hast Du noch ausreichend Zeit, Dich für diesen Fall zu wappnen (zum Beispiel die von Deep aufgeführten Urteile zum Realsplitting studieren). Außerdem solltest Du mal in Ruhe durchrechnen, wie hoch der EU dann ab 2008 ausfällt, weil Du ja Deinerseits steuerlich schlechter gestellt bist (kein Realsplitting mehr, kein SA-Abzug mehr für Dich, höhere Steuerbelastung, geringeres Netto). Ist der EU tituliert?

Also, werde um so ruhiger und besonnener, je lauter Deine Ex schreit. Du hast ja vatersein.de ;-)! Und die sagen Dir dann schon, ob und wann was dringend ist!

LG und gute Nerven! Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 14:50
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

EU ist nicht tituliert, nur KU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 15:51
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo klatt007,

okay, ich fasse mal zusammen:

EU ist nicht tituliert, nur KU.

der Unterhalt wurde Mitte 2005 berechnet. Zu diesem Zeitpunkt hat sie ihre Einkünfte auch offen gelegt. Ich vermute nun aber, dass sie von da ab an mehr arbeitet, u. a. auch deshalb, da ihr Auto regelmäßig bei ihrer Arbeitsstelle geparkt ist. Aber beweisen kann ich es so nicht.

Da mir nur der Selbstbehalt nach Abzug der Unterhaltszahlungen bleibt, ist das schon sehr viel Geld für mich.

Auch wenn das nicht die eigentliche Frage Deines Treats war: kann es sein, daß Du ohnehin schon zu viel EU zahlst?

Wer hat denn damals (2005) den EU berechnet? Bist Du Dir sicher, daß der Betrag (auf Ewigkeit?!) richtig ist?

Vielleicht stellst Du mal die Berechnung hier rein, damit die Experten drübergucken können?

Da der EU nicht tituliert (oder anderweitig festgeschrieben?) ist, könntest Du (theoretisch) Deinerseits jederzeit den EU reduzieren bzw. ganz einstellen ....

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 16:06




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