Wozu neues Sorgerec...
 
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Wozu neues Sorgerecht wenn es sowieso kein Vater bekommt?

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(@fruchteis)
Registriert

(...)
Und unterhalt hat mit sorgerecht nichts zu tun

Das hat auch niemand behauptet. Den KU hast DU ins Spiel gebracht.

Zahle aus Deinem Einkommen zuverlässig den KU, komme Deinen Umgangspflichten nach, dazu ordendlicher Wohnraum  und ergänze mit SGB II-Leistungen...

Du bist nicht nur Mangelfall, Du bist im Sinne des Sozialrechts vermutlich längst bedürftig.
Wer bedürftig ist, der hat Anspruch auf Unterstützung.

W.

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Geschrieben : 22.08.2012 18:52
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe eine chice Wohnung mit voll eingerichtem kinderzimmer. Ich hole ihn 2 mal die Woche ab und würde am liebsten mehr. Mit übernachten.  Er war auch schon mal 1-2 Wochen am Stück bei mir.
Ich bekomme nichts vom amt ich verdiene ja.  Und das mehr als hartz 4.

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 18:56
(@fruchteis)
Registriert

Saschaa,

Du verkennst Deine Situation, weil Du nicht informiert bist.
Das geht vielen Trennungsvätern so.

Sag nochmal Dein Nettogehalt, Deine Warmmieter(ohne Strom) und an wievielen Tagen eines Monats der Knirps durchschnittlich bei Dir ist...

Dann rechne ich Dir mal vor. 😉

W. 

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Geschrieben : 22.08.2012 19:04
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

900 netto. Miete 450 ohne strom.
2 Tage die Woche im durchschnittlich Kind bei mir.
Und ich habe noch ein anderen Sohn, wo ich aber keine Probleme habe.

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 19:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sascha,

es ist unerheblich, wieviele Tage in der Woche Dein Kind bei Dir ist.

Erst ab einer Umgangszeit über 51 Prozent könnte man ein Wechselmodell annehmen und auf Unterhaltszahlung verzichten. Vorher nicht. Gruß Ingo

P.S. Ich denke auch, das Du hier die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung nicht richtig ausschöpfst (ALGII, Aufstocker). Dazu können Dir unsere Unterhaltsexperten aber mehr sagen.

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Geschrieben : 22.08.2012 19:23
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann mzvomm Staat beantragen weil ich kein deutscher bin. Bin zwar hier geboren aber hab die deutsche beantragt. Dazu darf ich abrr nichts von amt bekommen. Ich wollte der Mutter was geben,  aber sie will kein geld.  Bald

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 19:31
(@fruchteis)
Registriert

Oh, bitte entschuldige mich,

mit dieser Konstellation bin überfragt.

W.

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Geschrieben : 22.08.2012 20:07
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde jetzt bei der Familienhilfe anrufen Beratung machen und dann wieder vor Gericht. Diese Gründe sind Blödsinn.  Weil ich ihn keine Schuhe kaufen wollte. Und ich habe gekauft.  Oder weil ich mir sorgen gemacht habe.

Ich sehe da nichts gegen das Kindeswohl. Vorallem nicht nach dem neuen Gesetz.
Ich war fair, habe die mutter nie schlecht gemacht. Im Gegenteil.
Ich habe auch nicht gesagt das sie krank ist. Borderliner.
Ich habe alles mitgemacht. Und es geht nur darum das die Mutter sich fragt.
(wer bin ich noch wenn er das sorgerecht mithat?)
Sie hat angst das ich ihr das kind wegnehmen könnte.
Das sind ihre Gründe.
Sie ist verheiratet und eifersüchtig auf meine Freundin.  Sie hat dem kind sofort einen neuen vor die nase gesetzt.
Und sie ist eifersüchtig das meine Freundin nach 5 Monaten meinen sohn die Schuhe angezogen hat.

Sie ist leider schwer krank. Angst alleine zu sein,  verlassen zu werden.
Dabei ist sie emotional noch an mich gebunden. Ihre schlechten Anteile werden immer noch auf mich projiziert.
Das ist so bei Borderlinern.
Sie soll mich einfach nur als Vater sehen.  Aber bei ihr gibt es nur schwarz oder weiss

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 20:18
(@fruchteis)
Registriert

So. Habe gerade das hier gefunden:
Alg II und Sozialhilfe für Ausländer

Darin heißt es:


Arbeitslosengeld II (Alg II)
Grundsätzlich haben Ausländer den gleichen Anspruch auf Alg II wie Deutsche. Sie müssen zwischen 15 und 64 Jahre alt sowie →erwerbsfähig und hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt, d.h. ihren Lebensmittelpunkt, in Deutschland haben.
(...)

W.

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Geschrieben : 22.08.2012 20:25
 Terz
(@terz)
Schon was gesagt Registriert

Neben den normierten Rechten der elterlichen Sorge betreffs der Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind enthält die elterliche Sorge auch ideelle Komponenten wie ein Fürsorge- und Schutzverhältnis für minderjährige Kinder.
Es sind also nicht nur ''ein paar Unterschriften''. Es sind obendrein auch Info- und Gesprächspartner-Rechte betreffs des Kindes. Es sind zudem auch Vertretungs-Rechte im Falle einer besonderen Verhinderung des anderen Elternteils.
Hinzu kommt noch eine Vertrauensbasis in den Fortbestand einer (mehr oder weniger) engen Kind-Vater - Beziehung, die z.B. durch einen weiten Wegzug der Km anhand ihres alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes gefährdet ist. Gerade so ein evtl. weiter Wegzug mit Kind ist möglicherweise eine schwere Bedrohung für ein entspanntes Verhältnis. Das dürfte auch interessant für das Kind sein, auch wenn es ''nichts davon weiß''.

hallo dick, das ist sehr schön auf den punkt gebracht. darf man dich zitieren, bzw. deine formulierungen weiterverwenden?

zum traurigen thema möchte ich mich meinen vorrednern anschließen: umgang ist, was zählt.
und: hamburg war und bleibt mir unsympathisch.

saschaa, mit dir mag ich nicht tauschen - ich sehe deine fehlende deutsche 'zulassung' als hauptproblem.
dazu noch kein regelmäßiger KU, ich glaub da hättest du nicht mal in berlin-pankow eine chance gehabt...

kopf hoch, weitermachen!

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Geschrieben : 22.08.2012 20:37




(@Inselreif)

Grundsätzlich haben Ausländer den gleichen Anspruch auf Alg II wie Deutsche.

Grundsätzlich. Wenn nicht ein Richter die Aufenthaltserlaubnis vom vorherigen Verzicht auf diesen Anspruch abhängig macht. Das ist nicht unüblich.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 22.08.2012 21:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Saschaa,

wenn Du keine deutsche Staatsbürgerschaft hast verstehe ich warum Du kein GSR bekommen hast. Hat nichts mit Dir zu tun! In dem Fall ist sehr, sehr schwer.
Hinsichtlich Sozialleistungen mußt Du auch vorsichtig sein, dass hängt von Deinem Aufenthaltsstatus ab. Wenn Du nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hast ist es besonders schlimm. Die kann nämlich wiederufen werden, wenn Sozialleistungen notwendig sind, deshalb unbedingt von einem Verein zur Unterstützung von Ausländern fragen, was Du tun kannst und sollst. Das Jugendamt ist schlimm, die Ausländerbehörde ist schlimmer.

Freue Dich über jeden Umgang und schaffe damit Tatsachen, das ist im Moment das beste, was Du tun kannst.

VG Susi

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Geschrieben : 22.08.2012 21:35
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin hier geboren. Habe unbefristet aufenhalt.  Also lebe seit 38 jahren von Geburt an hier.
Glaube nicht das, dass was mit sorgerecht zutun hat.
Kein Knast oder sowas. Nichts.

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 21:51
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

hallo dick, das ist sehr schön auf den punkt gebracht. darf man dich zitieren, bzw. deine formulierungen weiterverwenden?

zum traurigen thema möchte ich mich meinen vorrednern anschließen: umgang ist, was zählt.
und: hamburg war und bleibt mir unsympathisch.

saschaa, mit dir mag ich nicht tauschen - ich sehe deine fehlende deutsche 'zulassung' als hauptproblem.
dazu noch kein regelmäßiger KU, ich glaub da hättest du nicht mal in berlin-pankow eine chance gehabt...

kopf hoch, weitermachen!

Ich habe keine fehlende deutsche Zulassung. Nur kein deutschen Pass.  Aber hier geboren und Aufenthalt unbefristet.
Schule etc alles hier. Seit. 38 jahren von Geburt an nur in Deutschland.  2 deutsche Kinder und mit einer deutschen verheiratet.
Daran kann es nicht liegen.

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 21:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

warum solltest Du dann bei Bedürftigkeit keine Sozialleistungen beanspruchen können?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 22:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Daran kann es nicht liegen.

Daran liegt es auch nicht, lass dir nicht ins Boxhorn jagen.

Die genauen Analysen können erst gegeben werden, wenn der genaue Wortlaut des Gerichts bekannt ist.
Wenn du den Beschluss des Gerichts in Händen hast, würde ich den anonymisiert hier einstellen, notfalls eintippen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 22:09
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Ihr wollt mir doch nicht sagen das ein Ausländer der hiee lebt keine chance auf GS hat.
Und nur deutsche Eltern.
Das kann und will ich nicht glauben. Das ist auch so diskriminierend genug egal woher der Vater kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 22:10
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

warum solltest Du dann bei Bedürftigkeit keine Sozialleistungen beanspruchen können?

LG LBM

Weil ich keinen deutschen pass bekomme wenn man vom amt was bekommt.
Und ich will auch nichts vom amt.
Ich kann deutscher werden aber die Zuhälter aus der Türkei lassen mich nicht raus weil die 10000€ wegen Militär haben wollen.
Dann werde ich den türkischen pass ablegen können und bekomme einen deutschen.
Übrigens bin ich nicht mal Moslem. Bin zusammen mit meinem kind getauft worden.
Ich hab damit nichts zutun, spreche nicht mal türkisch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 22:14
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ihr wollt mir doch nicht sagen das ein Ausländer der hiee lebt keine chance auf GS hat.
Und nur deutsche Eltern.
Das kann und will ich nicht glauben. Das ist auch so diskriminierend genug egal woher der Vater kommt.

Erst lesen, dann denken und danach schreiben.

Daran liegt es auch nicht, lass dir nicht ins Boxhorn jagen.

Die genauen Analysen können erst gegeben werden, wenn der genaue Wortlaut des Gerichts bekannt ist.
Wenn du den Beschluss des Gerichts in Händen hast, würde ich den anonymisiert hier einstellen, notfalls eintippen.

Gruss Wedi

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 22:14
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