Wozu neues Sorgerec...
 
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Wozu neues Sorgerecht wenn es sowieso kein Vater bekommt?

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(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Die Gerichte sollen jetzt schon so entscheiden, wie das neue Sorgerecht es bestimmt. Komisch,dann wohl nur bei mir nicht. Es ging heute um das gemeinsame für meinen Sohn der fast 3 ist. Ich hole ihn seit der Trennung vor einem jahr jede Woche 2 mal ab. Habe an 10 Terminen mit der Mutter beider Erziehungsbertung teilgenommen. Nie Polizei oder Gewalt . Ich mache jetzt die Termine bei der Familienhilfe alleine weiter. Hab ne Wohnung ,eine Freundin,Arbeit. Habe auch den SMS verlauf vorgelegt von einem Jahr woraus man lesen kann das wir jeden Tag schreiben, über das Kind.
Da kann man sehen das wir wegen Umgang keine Probleme haben. Jeden Tag hatten wir Kontakte,jeden Abend ruft sie an um gute Nacht zu sagen mit dem Kind .

Nach der Trennung ist 2 Tage später ein Mann bei ihr eingezogen, verlobt,verheiratet, und ein Kind haben die bekommen, innerhalb 1 Jahres. Der Mann arbeitet nicht, die Mutter kann ja nicht wegen den Kindern. Seit 2 Wochen höre ich nichts mehr. Keine Informationen ,keine gute Nacht Anrufe.

Sie hat bei Gericht nur gesagt das sie mit mir nicht kann und man mit mir nicht reden kann und das ich ihren Mann beleidigt hätte.
Das hat den gereicht. Kein Sorgerecht für mich. Dann hat sie noch beantragt das ich das Kind nur noch alle 2 Wochen sehen kann. Also was für eine verarschung ist dieses neue gesetzt? Irgendjemand auch in letzter zeit so ein Verfahren gehabt?

Ich habe alles mitgemacht und mit mir kann man reden.
Dazu kommt noch das die Mutter borderliner ist,aber das hab ich gar nicht erst vorgetragen vor Gericht.
1 Monat vor der Verhandlung hat sie alle Kontakte abgebrochen und natürlich gemeint das man mit mir nicht reden kann.
Selbst das sie mich 3 Tage alleine mit dem Kind in Krankenhaus gelassen hat,hat keinen interessiert.
Auch nicht das durch ihre alleinige Entscheidung das Kind zu operieren, der kleine fast gestorben ist.
Er hat eine Allergie und keiner weiß was es genau ist, da kann man eine OP nicht Zusagen wenn das nicht zwingend notwendig ist.  Er hatte einen allergischen Schock und musste 5 Std beatmet werden in Narkose musste er bleiben.

Ich weiß nicht. Aber so wie ich die Sache sehe sollte das Kind bei mir wohnen. Aber das ist nicht das was ich wollte. Ich wollte ein gutes Verhältnis ,für das Kind.
Habe über die Trennung , betrug ,Provokation etc hinweggesehen.

Jetzt steh ich hier wie ein Volltrottel und hab kein gemeinsam sorgrecht, weil die Mutter meint mit mir kann man nicht reden. Und dabei ist sie es die nicht Mandats kleinste Gespräch zustande bekommt.
Lustig.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2012 20:23
(@ostseereiter)
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Und da wären wir wieder bei der Frau  Alzeyer Familienrichterin
Die Übertragung erfolgt nur, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Voraussetzung ist dafür ein Mindestmaß an Kooperation zwischen den Eltern. Wenn sich die Eltern spinnefeind sind, würde ein gemeinsames Sorgerecht nur zu einer weiteren Belastung des Kindes führen. Die psychische Gewalt, die durch streitende Eltern auf Kinder ausgeübt wird, ist nicht zu unterschätzen. Das kann Kinder zerreißen.
Wenn mama nicht will hat Papa keine chance!!
Nix für ungut  :gunman: :gunman:
OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 21:30
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Und da wären wir wieder bei der Frau  Alzeyer Familienrichterin
Die Übertragung erfolgt nur, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Voraussetzung ist dafür ein Mindestmaß an Kooperation zwischen den Eltern. Wenn sich die Eltern spinnefeind sind, würde ein gemeinsames Sorgerecht nur zu einer weiteren Belastung des Kindes führen. Die psychische Gewalt, die durch streitende Eltern auf Kinder ausgeübt wird, ist nicht zu unterschätzen. Das kann Kinder zerreißen.
Wenn mama nicht will hat Papa keine chance!!
Nix für ungut  :gunman: :gunman:
OSR

Reicht das nicht das ich belegen kann das die Mutter mich jeden abend anruft.  Wir bei Familienberatung waren. Es keine Probleme beim Umgang gab.  Das sie so viel Vertrauen hatte mich alleine zulassen mit Übernachtung im Krankenhaus mjt einem 2 Jahren altem kind.?  Wenn das nicht reicht,  wird nie jemand das sorgerecht bekommen.

_____________________
Edit: Quoting korrigiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2012 21:36
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

HI
Früher war es so gab es neue Gesetze wurde die alten Richter entlassen oder geköpft, weil sie die neuen Gesetze halt nicht in den Schädel bekamen.
Ich würde sagen von Ansatz schon richtig Lach  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 21:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Saschaa,

Reicht das nicht das ich belegen kann das die Mutter mich jeden abend anruft.  Wir bei Familienberatung waren. Es keine Probleme beim Umgang gab.  Das sie so viel Vertrauen hatte mich alleine zulassen mit Übernachtung im Krankenhaus mjt einem 2 Jahren altem kind.?  Wenn das nicht reicht,  wird nie jemand das sorgerecht bekommen.

Das hätte reichen können. Aber leider bist Du vermutlich so vor Gericht aufgetreten wie Du hier geschrieben hast. Für das Gericht sieht das so aus, dass Du das GSR haben willst weil die Mutter erziehungsunfähig ist (nach Deiner Ansicht). Deshalb "befürchtet" das Gericht, dass Du auch weiterhin "Ärger" machen wirst und das sind denkbar schlechte Aussuchten.

Jetzt kannst Du nur versuchen den Umgang wieder in Gang zu bringen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 21:53
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Saschaa,

Das hätte reichen können. Aber leider bist Du vermutlich so vor Gericht aufgetreten wie Du hier geschrieben hast. Für das Gericht sieht das so aus, dass Du das GSR haben willst weil die Mutter erziehungsunfähig ist (nach Deiner Ansicht). Deshalb "befürchtet" das Gericht, dass Du auch weiterhin "Ärger" machen wirst und das sind denkbar schlechte Aussuchten.

Jetzt kannst Du nur versuchen den Umgang wieder in Gang zu bringen.

VG Susi

Nein. Ich habe nichts erwähnt von ihrer Störungen, habe sie nicht schlecht gemacht etc

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2012 21:56
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Also was für eine verarschung ist dieses neue gesetzt?

Damit hast du alles gesagt, leider ist es genau das.

Wenn mama nicht will hat Papa keine chance!!

Ich denke, genau so ist es in unserem super tollen Deutschland. Brech.

Hast du einen Anwalt???????????

Gruß

pappaleo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 21:58
(@bagger1975)

Servus Sascha,

ersteinmal willkommen. Dein Eingangspost liest sich m.E. ziemlich unstrukturiert. Heute war wohl Deine GSR-Anhörung mit negativem Ausgang?

Wir wissen hier genau, dass ein GSR-Verfahren beileibe kein Selbstläufer ist und stets gut vorbereitet sein will.

Wie bist Du denn genau vorgegangen? Hattest Du anwaltliche Hilfe oder hast alles selbst angeleiert? Lies Dich auch einmal hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html

ein.

Ein Gesetz zum GSR gibt es bislang nicht. Und ob es überhaupt Besserungen schafft, steht in den Sternen.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 22:05
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab einen Anwalt und genau der hat aufgrund des Krankenhaus Aufenthaltes sofort das GS angereicht.
Wenn eine Mutter den Vater drei tage und Nächte mit dem kind alleine lässt, damit sie zu ihrer Familie kamm und ihrem neuen Baby,  sieht das normal so aus als ob vertrauen da ist und man reden kann.  So war es auch, wir konnten trotz all der Schwierigkeiten wegen dem kind reden.
Bis sie den Kontakt abgebrochen hat aus taktischen Gründen einen Monat vor der Verhandlung.

Sie haben versucht mich zu provozieren. Ich hab aber nichts gemacht.
Ich habe die ganze zeit versucht alles zu tun.  Bin immer da für das Kind.
Sie sagt das weil bei mir paar mal besetzt war,  ich nie da bin für den kleinen.
Das ist nicht normal.  2 mal die Woche hole ich ihn ab.

Es hat angefangen der schlechte Kontakte als sie gehört hat das ich heiraten werde,  dass hat sie gestört und weil ich vir Gericht gehe.
In der Familienhilfe hat sie versprochen das wir so tun als hätten wir GS.
Sie hat sich nie daran gehalten.  Aber infos etc jabe ich immer gut bekommen.  Umgang auch alles ok.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2012 22:18
(@bagger1975)

Servus Sascha,

dann warte die Begründung des Beschlusses ab und prüfe sodann Rechtsmittel. Es ist aktuell gerade einiges im Fluss, ggfs. sieht Deinen Fall die Beschwerdeinstanz ganz anders...zumal Umgang, Absprachen, etc. in der Vergangenheit offenkundig geklappt haben...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 22:25




(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Geht nicht nur um das GS.  Es macht mich traurig das es jetzt sogar schlimmer ist mit uns als nach der Trennung.
Ich habe über alles hinwegsehen und wollte so gerne ein gutes nettes Verhältnis mit der Mutter.
Aber wie die bei der Familienhilfe sagt. Ich muss davon loslassen, es wird nie gehen mit ihr.
Dann muss das halt so sein.  Ich bin gar nicht sauer, nur traurig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2012 22:37
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Sascha,

wie Bagger schon schrieb wartest Du jetzt die Begründung des Gerichts ab und legst dann innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Zustellung Beschwerde bei selbigem Gericht ein. Dann geht das autom. ans Oberlandesgericht. Und dann suchst Du Dir nen guten Anwalt für Famrecht. Mit der Begründung kannst Du Dir Zeit lassen..
Es gibt Fälle des OLG wo trotz Elternstreit das GSR ausgeurteilt wurde.

Ich habe auf AG-Ebene das GSR erhalten. Das OLG-Verfahren steht noch an.

Nicht aufgeben. Und stell die Begründung und Deine Beschwerde hier mal rein.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 23:03
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Es ist wirklich traurig und schlimm das man sowas vor Gericht machen muss.
Die Mutter weiss das ich ein guter vater bin und mich gut kümmere.
Was solls

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 00:02
(@bagger1975)

Servus Sascha,

jetzt mal ganz ruhig.

Ich denke Du bist hier richtig u. es gibt hier einige, die sich mit Deiner Problematik auskennen.

Meines Erachtens teilt auch niemand Susi64's Auffassung, wenn stimmt was Du bislang geschrieben hast.

Wo spielt denn Deine Geschichte?

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 00:38
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

In Hamburg.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 10:26
(@fruchteis)
Registriert

Prima.

Hamburger FamGerichte und Senate sind stramm auf Line. Von denen hast Du nichts Gutes zu erwarten.
Nach altem Recht schon nicht, nicht nach BVerfG-Zwischenlösung, nicht mit neuem Reformgesetz:
Wenn Mutti nicht will, dann keine gES !

Machen wir uns nichts vor, geben wir uns keinen falschen Hoffnungen hin.
Auch das neue Gesetz zur ES wird an der Praxis der Rechtssprechung kaum etwas ändern.
Die Gesetzesreform dient nur der Anpassung an die Urteile des EGMR und des BVerfG ohne praktische Folgen. Es wird nur noch schwerer, Verfassungs- und Menschenrechtsverstöße geltend zu machen. 

In den gesetzgebenden und rechtsprechenden Köpfen ist ideologisch einbetoniert, daß Ehe und daß Mütter bevorrechtigt sind.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 10:47
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bei dieser Geschichte geht mir der Hut hoch. 😡

Wenn ich das richtig verstehe war die Kommunikation immer gut, der Umgang lief gut, alles in vermeintlicher Ordnung.

Jetzt wird das GSR angestrebt.
Und ich denke es läuft vollgendermassen ab:
Sie nimmt sich einen Anwalt, der sie berät und Ihr den Rat gibt die Kommunikation einzustellen, mit der Begündung:keine Kommunikation=kein GSR.

In den Köpfen der Richter ist eingebrannt, das bei gestörter Elternebene und plötzlichem GSR-Verfahren dem GSR nicht zugestimmt werden kann, da nach Kindeswohlkriterien es schon mal nicht geht und die Gefahr besteht, das nach dem GSR-Verfahren ein ABR-Antrag folgen könnte.

Steht das Kindeswohl denn wirklich noch im Vordergrund?
Richter(hoch intellektuelle Menschen) wissen doch, das die Mutter nur nicht mit dem Vater umgehen kann, da sie mit Unterstützung von Anwälten dazu ''genötigt'' werden, um das Verfahren für sich zu gewinnen.

Nur wie dem beikommen?

Mit normalem Menschenverstand ist das m.E. nicht zu lösen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 12:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Fazit:

Anwaltliche Hilfe bei Sorgerechtsfragen müsste verboten werden, denn genau die sind es, die eine Kindeswohl orientierte Kommunikation unmöglich machen.
Stattdessen sollte ein gerichtliches ''Vermittlungsgespräch'' stattfinden, mit nur dem Richter, Mama und Papa an einem Tisch.

Dazu ist der Prozess in der Familienmafia'erei aber wohl zu weit fortgeschritten. :exclam:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 13:20
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Stattdessen sollte ein gerichtliches ''Vermittlungsgespräch'' stattfinden, mit nur dem Richter, Mama und Papa an einem Tisch.

:ironie: und wovon sollen die anwälte dann ihre q7 o. ä. finanzieren? du hast ja ketzerische ideen! *ironie off*
bin völlig deiner meinung, wedi  :thumbup:

gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 13:24
(@fruchteis)
Registriert

Es gibt Richter, die machen kurzen Prozeß.

"Schon die Tatasche, daß ihr Eltern vor mir steht, Euch nicht einigen könnt, entzieht der gemeinsamen Sorge die Grundlage."

So einfach geht das. So einfach hat mir das ein Richter 'erklärt'. Ist zwar schon einige Jährchen her, aber der Tenor der Entscheidungsbegründungen hat sich nicht geändert - und wird sich auch mit neuem Gesetz kaum änderm.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 13:28




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