:yltype: Hallo zusammen
Hab da mal eine Frage, zur Vorgeschichte habe vor 4 Jahren meine Jugendliebe (Sie war zum damaligen Zeiktpunkt schon 2 Jahre geschieden) wiedergetroffen und nun vor knapp 2 Jahren geheiratet. Sie hat einen Sohn aus erster Ehe (Damals 6 Jahre) . Hier komme ich zum Punkt. Noch haben meine Frau und Ihr Ex das gemeinsame SR, da es damals nicht anders entschieden wurde.
Der KV kommt aber keiner väterlichen Verpflichtung nach wie z.B. Ausübung des Besuchsrecht (Er hat Ihn das letzte mal vor über 7 Jahren gesehen!!!!!!!!!! Hallo gehts noch) Unterhaltsverplichtung (bisher 1 einziges mal gezahlt), Keine Unterschrift für z.B. Kindesausweis, Einschulung etc).
Das einzige mal wofür er sich Interessiert hat war, wo der Vater meiner Frau gestorben ist das Erbe........ (Hier zeigt sich meiner Meinung nach der wahre Charakter)....
Seitdem, da meine Frau und KM nicht Arbeitet sorge ich alleine für unsere kleine Familie. D. H. Anziehsachen, Essen, Klassenfahrten, Schulmaterial, Freizeitgestaltung, etc. für Ihren Sohn womit ich grundsätzlich kein Problem habe, da ich Ihn wie meinen eigenen Behandle und er mir auch so ans Herz gewachsen ist.
Ich bin sogar soweit gegangen und habe mich ohne darüber weiter nachzudenken zum stellv. Klassenpflegschaftsvorsitzenden wählen lassen, da mich die Zukunft meines Stiefsohnes schon interessiert. Hier wurde mir aber nun eine "rote Karte" gezeigt, da ich kein Erziehungsberechtigter bin dürfte ich das nicht......
Was kann ich tun? Was können wir tun ? Adoptieren ????? (Kostet bestimmt eine menge Geld) Ich hab keine Ahnung Wer kann uns da weiterhelfen?
Danke fürs lesen
Hallo forsakeme,
erst einmal herzlich willkommen bei Vs.
Du schreibst anfangs " NOCH" haben die Eltern GSR. Hat deine Frau schon etwas unternommen um das ASR zu bekommen?
Ich denke ihr habt wegen mancher Dinge viel Lauferei und Unannehmlichkeiten, wie z.B. die Unterschrift für den Ausweis.
Ich erlebe das gerade selbst im Bekanntenkreis.
Kannst du noch ein paar Infos geben, ob seitens der Km überhaupt schon etwas unternommen wurde?
Für die Adoption braucht ihr, ob GSR oder ASR die Zustimmung des Vaters.
Leider sind auch in einem solchen Fall, dem "Stiefelternteil" die Hände gebunden, z.B. daß dir die Klassenpflegschaft untersagt wird.
Wenn noch Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist, würde ich erst einmal das Sorgerecht ansprechen. Das vereinfacht einiges, was die Dinge angeht, die für das Kind erledigt werden müssen.
Trotzdem habe ich noch die Frage warum der Kv sein Kind 7 Jahre nicht gesehen hat. Lief der Umgang denn überhaupt einmal regelmäßig?
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Tina!
Vielen dank für die liebe Begrüßung.
Wir hatten schon mal einen Rechtsanwalt damit beauftragt sich um dieses Thema zu bemühen, nur dieser hat meiner Frau davon abgraten, da es wohl seiner Meinung nach nichts bringen würde. Dadurch ist es, so muss ich es zu meiner Schande gestehen ein wenig "eingeschlafen".
Zu der Frage ob der "Umgang" mal regelmäßig stattgefunden hat kann ich nur es so sagen, das dieses nur durch die Mutter Ihres EX in nicht regelmäßigen abständen stattgefunden hat. Der KV hat davon keinen gebrauch gemacht!.
Bzgl. der Kommunikation zwischen KM und KV kann ich nur sagen, dass es keinen Kontakt gibt. Ich selber habe noch vor ca. 3 Wochen beim KV angerufen und um eine Unterschrift für der Ausweis gebeten. Habe bis heute nicht von Ihm gehört.. 😡
Ähm zu deiner Aussage Adoption du schreibst, dass selbst bei einer Adoption mir die Klassenpflegschaft versagt wird. Hab ich das so richtig verstanden :bahnhof: ???
Gruß
Forsakeme
Hallo forsakeme,
Ähm zu deiner Aussage Adoption du schreibst, dass selbst bei einer Adoption mir die Klassenpflegschaft versagt wird. Hab ich das so richtig verstanden
Nein, nach einer Stiefkindadoption wärst du rechtlich VAter mit allen Rechten und Pflichten. Allerdings sind an eine Stiefkinddoption sehr hohe Anforderungen geknüpft:
- Der leibliche Vater muß zustimmen (tut er es nicht müßte ein Gericht feststellen, das seine Einwilligung durch Gerichtsentscheid ersetzt werden kann, weil eine Adoption für das Kindeswohl erforderlich ist)
-Ihr müßt mindestens 3 Jahre verheiratet sein
- Es muß eine (hier) Vater-Kind-Beziehung gewachsen sein
- eine Adoption muß dem Kindeswohl dienen
- und zuletzt entscheidet das Gericht völlig frei über den Antrag. Es kann ganz anderer Meinung sein, was das Wohl des Kindes berifft als ihr
LG midnightwish
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo forsakeme,
midnightwish hat das Mißverständnis schon aufgeklärt 🙂
Ich meinte die Klassenpflegschaftverweigerung in der jetzigen Situation.
Ihr habt die Telefonnr. des Kv, dann habt ihr auch die Adresse. Setzt ein Schreiben auf, daß ihr(bzw. die Km) die Kopie seines Persos braucht und die schriftliche Einverständniserklärung für die Erstellung des Kinderausweises.
Ich würde als Schlußsatz vielleicht noch drunter schreiben, daß das Kind durch das GSR hier auch auf sein Mitwirken angewiesen ist. Das Schreiben dann per Einschreiben mit Rückschein.
Außerdem setzt die Km ihm im Schreiben eine Frist zur Erledigung.
Wenn daraufhin keine Reaktion kommt, sollte der Anwalt noch einmal ein bestimmtes aber freundliches Schreiben aufsetzen.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Moin,
ich hätte da ein paar Fragen.
- Wie weit wohnt der KV von Eurem Wohnort entfernt?
- Wie kam es zu dieser Entfremdung?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
wie kommt so etwas zustande dem Grunde nach ist es doch so, dass sich KV und KM irgendwo nicht mehr verstanden haben und dieses auf dem Rücken des Kindes ausgetragen haben. Ferner kam es dann noch dazu das meine Frau zu der damaligen Zeit in Ausbildung war und das der KV zu dieser Zeit auf das Kind aufpassen sollte. Der KV hatte dann aus fadenscheinigen Gründen auf einmal keinen "Bock" mehr und gab dann das Kind ohne Vorankündigung der KM zurück.
Seit diesem Zeitpunkt hat sich der KV nicht mehr um seinen Sohn gekümmert.
Ferner sollte es so sein, da man nun ca. 100 km auseinanderwohnte, wir den Sohn auf unsere Kosten zum KV bringen sollten und ihn wieder abholen sollten. (Was meiner Meinung nach die Pflicht des KV ist).
Hallo Tina
wir werden es nochmal über den Weg des Einschreibens gehen mal sehen welche resonanz wir daraus erzielen....
Gruß und Dank an euch beide