Wiederheirat - Sorg...
 
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Wiederheirat - Sorgerecht

 
(@vision)

Bin Papa, hab das alleinige Sorgerecht für 2 Jungs.

Habe wieder geheiratet.

Die Frage mag doof sein - aber umso mehr bin ich dankbar für Hilfe.
1) Hat mein meine "jetzt" Frau jetzt automatisch mit mir das Sorgerecht.
Was wäre wenn ich mal krank wäre und etwas muss entschieden werden z.B. Schule oder Op der Kidz und ich wäre nicht ansprechbar - bräuchte sie dafür ne Vollmacht?

2) Was passiert mit den Kindern wenn ich Morgen vom Bus überfahren werde.
Müssen sie dann zu der Mutter (meine Ex-Frau) zurück, obwohl sie sich nicht gut um sie kümmert etc. oder dürfen sie bei meiner Frau bleiben?
Muss ich was noteriell oder Rechtaanwaltstechn. tun?

DANKE
Dieter

Zitat
Geschrieben : 21.11.2009 19:30
(@soulsister)

Hallo,

Ich denke dieser Link beantwortet deine Frage.

www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/patchwork-familien.html

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2009 11:15
(@vision)

Ja und Nein.

Wenn ich es richtig verstehe kann meine Frau
uneingeschränkt mit das Sorgerecht ausüben,
da ich das alleinige Sorgerecht für die Kinder habe - das wäre sehr schön.

Was den zweiten Punkt angeht - so ist mir dieser mit einem satz zu dünn
"ein Familiengericht kann .... zuweisen"
Ja, was das genauer heisst wäre spannend und was ich ggf. dafür tun kann.
Rein "Vorbeugend" - gedenke meiner Lebenslänge noch viele Jahre dazu zu addieren.

Gruss
Dieter

Und dickes "DANKE" für den Link.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2009 13:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, nicht uneingeschränkt.

Sie kann s.g. "kleine" Sorgerecht ausüben für die Alltagentscheidungen.
Also quasi alles das, was du auch tun kannst, ohne den anderen Sorgereechtsinhaber zu fragen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2009 14:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

auch wenn du das ASR hast, gibt es beim sog. kleinen SR für deine Ehefrau grenzen.

Was sie nicht darf ist z.B. Verträge für die Kinder unterschreiben, Zeugnisse unterzeichnen oder OP's/großen ärtzlichen Behandlungen zustimmen, Ausbildungverträge unterschreiben...

Mit deiner Zustimmung darf sie die Kinder zum Arzt bringen, an Elternabenden teilnehmen u.s.w.

Ein guter Anhaltspunkt sind bei Forumlaren immer die verlangte Unterschrift. Steht das was von SR-berechtigten darf sie nicht unterschreiben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2009 21:15
(@vision)

Zu Beppo - es gibt ja keinen anderen Sorgerechtsberechtigten.

Allgemein wird das Thema nicht unbedingt klar.
Nehmen wir an ich  habe einen Unfall und liegt für 1 Woche im künstl. Koma.
Nun muss ein Kindoperiert werden.

Ich kann nicht - wel Koma
Mein Frau - darfnicht ?
Mein Ex - hat kein Sorgerecht.

Sorry, wenn ich bore - finde es wirklich spannend.
Ggf. muss ich mal nen RA fragen.

Gruss
D.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2009 22:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

§§ 1673 ff BGB

wenn ein Elternteil aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, die elterliche Sorge auszuüben, dann kann das Familiengericht die elterliche Sorge auf den nichtsorgeberechtigten Elternteil übertragen.

Vermutlich würde also geprüft, ob Deine Ex die elterliche Sorge übernehmen könnte (vermutlich per EA) bzw. im Akutfall würde das JA ins Spiel kommen. Auf keinen Fall aber Deine neue Frau.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2009 22:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In einem Notfall wäre eine Einwilligung eh nicht notwendig.

Du kannst aber auch deiner Ehefrau eine Vollmacht erteilen. Dazu mußt du eben spezifisch aufschreiben, für welche Fälle, sie welche Dinge entscheiden darf. Aber eben nur, für den Fall, das du, aus welchem Grund auch immer, nicht dazu in der Lage bist.

Als mein erster Mann schwer krank war, hatte ich eine solche Vollmacht. Diese hat auch das JA anerkannt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2009 22:42
(@vision)

Danke für eure Hinweise und Hilfe

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 15:10