Hallo liebe Freunde,
habe mal eine kurze und vielleicht auch blöde Frage.
Heute habe ich Eigeninitiative begannen und habe ein Schreiben vorab per Fax an das Amtgericht Köln geschickt bezüglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von den Urteil der gesprochen worden ist, als ich im Ausland war, als Anlagen habe ich alles möglich einführt (Arbeitsvertrag, Check-in Karten, email an meine Ex, anmeldung beim Konsulat usw)
Nun, habe ich heute in diese Seite gefunden das ein Richter den ich über den Baseball Club kenne, in Bonn ein Richter für Familienangelegenheiten ist, ich wusste immer das er Richter ist, aber dachte für anderen Sachen.
Kann ich auch das Wiedereinsetzungsgesuch auch bei Ihn schicken?
Was denkt Ihr darüber?
Vielen Dank im voraus
Saludos
El Diablo
Hallo diablo
Ohne dir nahe treten zu wollen hast du vermutlich jetzt einen Fehler gemacht.
Wenn mich nicht alles täuscht,gibt es schon ein Urteil. dieses kann nur die höhere
Instanz des letzten Amtsgerichts also vermutlich das OLG aufheben.
Dazu gibt es auch Fristen die eingehalten werden müssen.Stehen unten auf dem
Beschluss/Urteil.
Und wenn du dies versuchst,nimm dir einen RA der sich in dieser Materie auskennt.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo Jenpa,
die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand dient ja gerade dazu, eine verstrichene Frist ungeschehen zu machen, weil man aus wichtigem Grund gehindert war, die Frost zu wahren.
Allerdings kannst du diablo, die den Richter nicht einfach aussuchen.
Aber vielleicht kann der dir ja einen Tipp geben oder was vermitteln.
Ist zwar unwahrscheinlich aber schadet ja auch nichts
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo beppo
Das ist richtig,aber du mußt verdammt gute Gründe anbringen.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin,
die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand dient ja gerade dazu, eine verstrichene Frist ungeschehen zu machen, weil man aus wichtigem Grund gehindert war, die Frost zu wahren.
wenn der Verhinderungsgrund (Auslandsaufenthalt) aber drei Jahre her ist (so lese ich das zumindest), dürfte es praktisch unmöglich sein, hier noch ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis durch "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" geltend zu machen. Dieses juristische Hilfsmittel greift eher bei Situationen wie "Knöllchen wegen Rotlichtverstosses im Urlaub im Briefkasten gelandet, Einspruchsfrist urlaubsbedingt verstrichen", also bei kurzen Zeiträumen und entsprechender Glaubhaftmachung des Verhinderungsgrundes. Das ist hier eher nicht gegeben.
Und nein: Das ist dann keine weitere Boshaftigkeit unseres Rechtssystems; irgendwann müssen Verfahren auch einmal abgeschlossen und rechtskräftig sein. Da gibt es keine Reset-Taste, die man zu jedem beliebigen Zeitpunkt drücken kann...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Leute,
wenn mein Wiedereinsetzungsgesuch nicht stattgegeben wird mit meinem Ausnahmefall, dann werde ich versuchen den Prozessbetrug durch zubringen.
Denn nach den Urteil (denn ich im letzten Thread veröffentlicht habe wurden mehrere Einstimmigkeit gefunden, deswegen werde ich eventuell auf Prozessbetrug plädieren, denn laut Urteil hat das Gericht (oder vielleicht auch die Antragsstellerin) Auskunft bei der Italienische Behörde unternommen, wo ich angeblich unbekannt Aufenthalts war.
Ich habe am Freitag den Italienischen Konsulat per Fax angeschrieben, Ufficio Aire und habe direkt auch eine Antwort bekommen, das bei denen keiner um meine Aufenthalt gefragt hat.
Ich war ja vor meine Einreise in Deutschland in Ital. Konsulat in Havanna im Ufficio AIRE gemeldet, von bis November 2007.
Noch was, ich habe die Zugstellungsurkunde von der Scheidung durch mein Ital. RA.
Ich werde, diesen bekannten Richter mal anfragen was er mir empfehlen kann, heute Abend sehe ich Ihn sowieso, [glow=red,2,300]oder sollte ich diesen Versuch lieber sein lassen?[/glow]
Lg
El Diablo.
Moin diablo,
ich versuche es jetzt noch EINMAL: Du versuchst, mit wildem Aktionismus Deine persönlichen Ansichten über Recht und Unrecht umzusetzen, denen man sich aufgrund ihrer Dir zwingend erscheinenden Logik beugen müsse. Sorry, aber wenn es so einfach wäre, gäbe es Foren wie vatersein.de gar nicht. Die tausenden von Usern, die hier Hilfe suchen und leisten, sind ja nicht einfach nur zu doof gewesen, unter Anwendung des Rechts eines beliebigen Landes solange neue Urteile zu verlangen, bis ein passendes dabei ist.
Insofern wäre es nach inzwischen dreijähriger Kontaktsperre ungleich sinnvoller, endlich einmal aktiv eine funktionierende Umgangsregelung herbeizuführen anstatt Dich hinter irgendwelchen nicht haltbaren Rechtspositionen zu verschanzen. Den Beweis, ob und wann Deine Ex wusste, in welchem Land der Welt Du gerade gemeldet bist (weshalb nach Deiner Ansicht die damaligen gerichtlichen Regelungen revidiert werden müssen), wirst Du heute sowieso nicht mehr führen können. Was also soll das bringen?
Speziell im deutschen Familienrecht ist es empfehlenswert, sich mit der Realität zu befassen als mit Wunschdenken. Du kannst auch versuchen, mit Gummibärchen und einem Hamsterkäfig auf die Löwenjagd zu gehen - erfahrene Ranger werden trotzdem aus gutem Grund weiterhin grosskalibrige Waffen mitnehmen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du kannst sicher, den mit dir befreundeten Richter fragen. Er wird dir sicher einen guten Ratschlag geben können. Was nicht apssieren wird, ist das er deinen Fall verhandeln könnte.
Wo eine Klage eingereicht wird unterleigt bestimmten Regeln. Man kann sich das für einen genehme Gericht nicht aussuchen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen