Wie stehen meine Ch...
 
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Wie stehen meine Chancen?

 
(@martin007)
Schon was gesagt Registriert

Moin Moin zusammen!

Ich bin Martin, bin 24 Jahre alt und vom Beruf Schiffsführer. Meine Tochter ist 6 Monate alt und das beste was mir passieren konnte!
Was ich zu meiner Ex Freundin leider nicht sagen kann... Beruflich bin ich immer 2 Wochen Zuhause und 2 Wochen auf Arbeit und wie das Leben dann so spielt, bin ich unangekündigt nach Hause gekommen und den Rest könnt Ihr euch alle mit sicherheit denken ... (Seid 2 Monaten!!! Hat sie schon einen anderen).

Jetzt zum eigentlichen Thema, meine Tochter! Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, unverheiratet. Ich würde sehr gerne das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kleine bekommen.
Die Situation: Ganz kurz gesagt, meine ex Freundin ist keine gute Mutter! Sie selbst hat keinen Kontakt zu Ihrer Familie, allgemein wenig soziale Kontakte , kurz vor der Schwangerschaft war sie in einer Nervenklink, Sie wird sehr schnell aggressiv und ist mit stressigen Situationen sehr schnell überfordert, hat allgemein eine "null bock" Einstellung, auch was das Thema Arbeiten angeht und ich bin mir sicher, das sie in letzter Zeit Drogen zu sich genommen hat. Kurz gesagt, sollte meine Kleine bei ihr aufwachsen, weiß ich das dabei nichts Gutes bei rum kommt! Ich selbst komme aus einem guten Elternhaus.

Meine Schwester hat bereits 3 Kinder, zusammen mit Ihren Ehemann und meine Eltern betreiben ein sehr erfolgreiches Familien Unternehmen. Würde ich eine Chance haben, meine Kleine zu bekommen würde ich sofort meinen jetztigen Job kündigen und bei meinen Vater anfangen zu arbeiten, wo ich dann jeden Tag Zuhause wäre. Jetzt zu meiner Frage, kann mir jemand sagen wie allgemein meine Chancen stehen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Oder kann mir jemand Tipps geben, wie ich jetzt weiter machen sollte? Meine kleine wäre bei mir wirlklich viel besser aufgehoben! Momentan wohnt meine ex Freundin mit meiner Tochter bei einer Freundin, so lange bis sie eine eigene Wohnung hat. Ich habe meine Tochter 3 Tage und Nächte bei mir, dann 3 Tage und Nächte bei meiner Ex. Vielen Dank schon mal!

Gruß Martin

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2012 02:38
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Hmm, nicht verheiratet, oder?
Das schmälert die Chancen erheblich.

Gibt es eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht?
Wird normalerweise zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung gemacht.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 10:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht,

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 10:17
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht,

Sorry, da hatte der Kaffee wohl noch nicht gewirkt. 🙂

Ok, das Ziel ist von Martin klar formuliert und er ist auch bereit gewisse Opfer zu bringen.
Das ist doch schon mal ein guter Anfang.

Die Strategie sollte lauten, möglichst viel Umgang und auch die "hauptsächliche Betreuung" zu übernehmen.

Wer übernimmt denn zur Zeit die Betreuung?

Wenn sie wirklich, wie beschrieben eine "Lotter Liese" ist und nur mit sich selbst beschäftigt, dann dürfte sie auch ohne weiteres die Betreuung abgeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 10:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Martin!
Ich sehe eigentlich hier ein mögliches, aber wesentliches Hinderniss:

(...) hat allgemein eine "null bock" Einstellung, auch was das Thema Arbeiten angeht (...)

Ich gehe davon aus, dass Du KU und womöglich auch BU an KM zahlst. Bei Übretragung des ABR an Dich würde beides wegfallen ... ich kann mir nicht vorstellen, dass KM das sonderlich prickelnd fände.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 10:56
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

der Fall ähnelt sehr dem meinen (was die Ex angeht). Unterschiede: Wir waren verheiratet und ich hatte bereits einen HomeOffice Platz mit freier Zeiteinteilung (Büro 45 Gehsekunden entfernt).
Meiner Ex hatten sie ihre ersten beiden Kinder weggenommen und das ABR dem Vater übertragen (Er: Zeuge Jehovas). Ein weiteres Kind eines zweiten Vaters (ohne Kontakt) brachte sie mit in die Ehe.

Meine war ebenfalls Arbeits-resistent, Couch Kartoffel und aggressiv. Ihre ersten drei waren und sind alle in psychologischer Behandlung, nur sie weigert sich bis heute.

Ich habe von Geburt an mit betreut. Mit 5 Monaten auch alleine, da sie mit Freundin in den Urlaub abgehauen ist.

Ich glaubte, gute Chancen zu haben. Das JA, der Gutachter und das Gericht meinten, dass sie zwar qualitative Mängel hat, man ihr aber zutraue, es beim 4ten Kind besser zu machen. Ergebnis: Ich habe seither kein ABR mehr. Das Kind lebt weiterhin bei seiner Mutter und ist jetzt 8 Jahre und erzählt überall herum, was für eine schlechte Mama sie hat. 🙁

Interessieren tut es niemanden.

Das Hauptproblem ist, dass deine wohl nicht für sich selbst sorgen kann. Wenn Mutti ohne Job ist, muss jemand her, der möglichst lange für sie zahlt. Und das geht am besten, wenn Mutti das Kind in Besitz hat.

Vielleicht läuft es bei dir besser - ich merkte nach 2 Minuten JA Gespräch, dass da Böses auf mich zukommt. Der JA Mitarbeiter: "Sie kennen ihre Tochter doch kaum. Sie ist ja erst 6 Monate, noch können sie sie vergessen und nen neues mit ner anderen Frau machen. Lassen sie von ihrem Vorhaben ab."  :gunman:

Dir wünsche ich mehr Glück! Drück dir die Daumen

Ach ja - ich habe dieses und das Nachbarforum erst kennengelernt, als es zu spät war. Von daher hast du schon mal bessere Karten.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 11:12
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi und willkommen,

Bei einem so kleinen Kind ist die Hemmschwelle, das Kind von der KM wegzunehmen, wahrscheinlich bei den Behörden sehr sehr groß.

Also - jetzt mal unbedingt regelmäßigen Umgang und viel Betreuung aufbauen und konsequent dabei bleiben.
Ob Du dann aber später eine Chance hast, das ABR zu bekommen, das steht vollkommen in den Sternen...

Wichtig ist: mit der KM zusammenarbeiten, das Kind immer wieder übernehmen und dafür sorgen, dass die Kleine immer Kontakt zu euch beiden hat.
Vielleicht läßt sich auch mit der Zeit eine Lösung in Richtung Wechselmodell finden?

Wenn für die KM klar ist, dass sie die Kleine nicht verliert (dass Du ihr das Kind nicht "wegnimmst"), wenn Du sie mitbetreust (oder später auch hauptsächlich betreust) und sie aber mehr Freizeit und Freiheit hat - also nur Vorteile für sie! - dann wird die ganze Sache vielleicht einfacher...
Und das Kind würde im Wesentlichen beide Eltern behalten...

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 11:41
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Möchte mich den Ratschlägen von vj anschließen. Versuchst du es jetzt, wirst du vermutlich das ABR verlieren. Ist wie beim Poker... du schmeißt das ABR in den Pott, wenn du verlierst, ist es weg. DANN wird es zukünftig viel schwieriger. Mit ABR hast du zumindest in Zukunft noch Möglichkeiten bei Fragen über den Wohnsitz, Schulbesuch, etc... mit zu entscheiden - theoretisch zumindest. Ohne ABR und mit ner Ex, die glaubt, du wolltest ihr das Kind wegnehmen, ist deine Position denkbar ungünstig. Da hilft dir das GSR auch nicht weiter.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 11:57
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Wie sieht es denn um die Halbwertzeit von Beziehungen der Ex aus? Hat sie alle paar Monate nen neuen am Start? Bei meiner ist es so. Ich als Geschiedener mit täglichem Umgang bin die einzige Konstante in ihrem Umfeld. Mittlerweile weiß sie sehr wohl die Vorteile zu schätzen. Meine Kleine äußert momentan wieder (fast täglich) zu mir ziehen zu dürfen. Sei Vater für deinen Sohn, so oft es nur geht, dann arbeitet die Zeit für dich und euren Sohn.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 12:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[Semmelbröselandiewandnagelmodus=an]

Mit ABR hast du zumindest in Zukunft noch Möglichkeiten bei Fragen über den Wohnsitz, Schulbesuch, etc... mit zu entscheiden - theoretisch zumindest.

[Semmelbröselandiewandnagelmodus=aus]

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 12:06




(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo
Du schreibst, dass Du alle zwei Wochen für zwei Wochen zu Hause warst, ist dem immer noch so?
Weil du ja gleichzeitig sagst, dass die Lütte immer 3 Tage und Nächste bei dir ist und dann 3 Tage und nächste bei der KM...

Mit den 3 Tagen und  Nächten hättet ihr ja ansonsten ein lupenreines Wechselmodell und da stellt sich mir die Frage ob du nicht viel mehr zu verlieren hast als "nur" das ABR

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 12:25
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marco,

euer Kind ist 6 Monate ??  Keine Chance,ausser die KM macht Kindswohlgefährdende sachen, nur
davon ist nichts zu lesen. Einfach behaupten sie ist keine gute Mutter und war in Psych. Behandlung
stellt keinen Grund dar,dir das ABR zu übertragen.

Wer sich hier von wem und warum getrennt hat,spielt ebenfalls keine Rolle. Sehe zu das der UG
funktioniert,am besten so viel wie möglich. Bite der KM deine Hilfe bei Betreuungsaufgaben des Kindes an.
Kannst dich auch beim zuständigen JA beraten lassen.

Unterhalt wirst du zahlen müssen,sowohl fürs Kind als auch für die KM.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 13:03
(@diskurso)
Registriert

Moin Martin,

kann mir jemand sagen wie allgemein meine Chancen stehen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?

Beim derzeitigem Stand des deutschen Familienrechts: nahezu null.
Kein einziger Deiner angeführten Gründe wird einen Familienrichter davon überzeugen können, einer heiligen deutschen Mutter ihr Kind zu entreißen.
Ein Bekannter von mir verlor kürzlich sein Mitsorgerecht und erhielt im "Gegenzug" ein paar Tage mehr Umgang. Die Kindesmutter schlug und vernachlässigte das Kind - wirklich interessiert hat das aber niemanden.
Wie hier schon von anderen angedeutet, riskierst Du mit einem gerichtlichem Antrag auf das ABR sogar das gSR zu verlieren. Denkschema deutscher Familienrichter: Streit um das ABR = hochstrittiges Elternverhältnis = gemeinsame Sorge unmöglich, da der Konflikt kindeswohlschädigend ist ...
Mein Rat daher: konzentriere Dich auf den Umgang und versuche durch viel Kontakt zum Kind die Defizite der KM auszugleichen, versuche Dich mit der KM so gut wie möglich zu (ver)stellen.
Mögliche Alternative bei besonders geldgeilen Exen wäre ein geschickt eingefädelter Kauf des ABR.

PS
mache Dich zunächst mit der Trennungs FAQ vertraut:
http://www.trennungsfaq.de/

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 13:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@jenpa:

Hallo Marco,
euer Kind ist 6 Monate ??

Es ist Martins Kind!  😉

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 13:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@jenpa:
Zitat von: jenpa am 11. Dezember 2012, 11:03:39
Hallo Marco,
euer Kind ist 6 Monate ??
Es ist Martins Kind!

Grüssung
Marco

Jetzt wirds spannend...  🙂
Duck und wech....  :undwech1:

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 14:07
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry, ich meine natürlich Martin, nich Marco.
Meine Finger waren eben wieder schneller ........

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 16:58
(@martin007)
Schon was gesagt Registriert

Habt vielen Dank! Ich werde es erstmal dabei belassen, das ich meine Tochter so oft wie möglich bei mir habe und dann werden wir sehen was die Zukunft bringt. Was haltet Ihr von dem Wechselmodell 3 Tage/Nächte bei mir und dann 3 Tage/Nächte bei meiner Ex ? Noch ist die Kleine ja erst 6 Monate alt, aber ich denke wenn sie älter wird, kommen die Probleme oder ? Gibt es überhaupt eine "Perfekte Lösung" ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2012 23:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das WM (Wechselmodell) ist m.E.n. die beste Variante, die partizipierende Eltern nur einschlagen können. Die Kinder würden nicht unterscheiden zw. hier und dort, wenn es tatsächlich auch gelebt werden kann. Von daher: wenn Du die KM davon überzeugen kannst (und das Geld wird gequotelt nach vom Leben bestimmter Leistungsfähigkeit), kann ich mir nichts besseres vorstellen als das WM. Mein Motto ist nun mal: beide Elternteile maximal den Kindern.

Das Problem ist nur, dass zu schnell ein ET Ansprüche anfängt zu formulieren - egal, zu welchem Thema oder Anlass. Und dann ist in aller Regel Schluss. Von daher bringt es Dir nichts Dich jetzt festzulegen, eher Optionen - angenehme als weniger schöne - wenigstens durchzudenken und auch versuchen, diese mit Leben zu erfüllen. Wenigstens im Ansatz und in der ganzen Breite diese zumindest andenken (zu versuchen oder auch zu wollen).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2012 01:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Auch ich bin bekennender Fan und lebe ein WM. Und das, seit dem unser Kind 2,5 Jahre alt ist, also seit nun mehr 3 Jahren. KM und ich pflegen ausgiebige und gleichberechtigte Kommunikation bzgl. der Sachverhalte des Kindes, was die Sache ungemein erleichtert. Ein Mindestmaß an Kommunikation und Vertrauen muss aber in jedem Fall da sein, soll ein WM funktionieren. Wenn nicht wg. der angestrebeten gegenseitigen Aufhebung der Unterhaltsansprüche (bei etwa gleichhohen Einkommen) ein sklavisches 50:50 Modell nötig ist, gewinnt man mit dem WM sogar Flexibilität. Das darf natürlich nicht so weit gehen, dass das Kind andauern hin und her geschoben wird, aber es hilft  🙂 Wir hatten von Anfang einen festen Rhythmus, den ein Kindergartenkind mit gut drei Jahren auch anfing zu verinnerlichen ("Wieviel Nächte bin ich jetzt noch hier?"). reines Bauchgefühl, dass mit zunehmendem Alter längere Wechsel anzustreben sind - ich denke mal, volle Wochen machen irgendwann Sinn. Naja, und problematisch wird es dann, wenn von den beiden Whgen nicht mehr die Schule jeweils erreicht werden kann. Wie es wohl später mit pubertierenden Teens weiter geht - ich lass mich überraschen...

Zu Dir:

Ich werde es erstmal dabei belassen, das ich meine Tochter so oft wie möglich bei mir habe und dann werden wir sehen was die Zukunft bringt.

Exakt so würde ich es machen. Davon hat Eure Kleine am meisten, von Kleinkrieg ihrer Eltern nämlich nichts. Und gerade in dem Alter kann es durchaus sein, dass Du KM sehr verschreckst mit dem Wunsch einen WM - ganz schnell kommt sie auf den Trichter, dass dann evtl. kein KU (und BU!) mehr fliesst. Deshalb: brav Unterhalt zahlen, Umgang maximieren, "beweisen", dass auch Du als KV Betreuung kannst, KM auf den Geschmack von Freizeit und Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit kommen lassen und dann einen Versuch starten. Ich würde dazu locker 2 Jahre ins Land ziehen lassen! WM geht letztendlich nur, wenn KM mitmacht/ mitmachen will! Ob Du ihr die Entscheidung erleichtern kannst, indem Du bspw. trotz eines hohen Betreuungsanteils, die Mehrheit der Kosten übernimmst, hängt von Deinen wirtschaftlichen Rahmenparamentern ab.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2012 23:43