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Wie soll ich mich verhalten! !?

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 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo in die Runde

ich bin seit zwei Monaten in diesem Forum angemeldet. ich lese jeden tag die neuen Beiträge und ich möchte mich hier als erstes bei den Erfahrene Mitgliedern wie ( Wasserfee, Kasper, Susi. .. ect )bedanken . ich habe von euch viel gelernt und werde ich auch weiter lernen.

ich bin 24 , ich habe einen Sohn 2,5 Jahre alt  . ich habe vor 3 Wochen das gSR beim Familiengerecht beantragt . meine ex hat wahrscheinlich das Brief vom Gericht erhalten. sie hat mir gestern geschrieben dass sie mir das gSR  zustimmen wird weil sie keine Chance hat das zu gewinnen und hat mich noch gesagt dass sie die alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht behalten will .

aus eurer Erfahrungen , möchte ich genau wissen ,was für Rechte hat sie mit der alleinige ABR ? was kann sie damit gegen mir spielen ?  ich kenne sie sehr gut , sie will das behalten nicht aus Langweiler . es geht ihr sicher um Macht .

habt ihr Ahnung ob das Gericht ihr das alleinige ABR übertragen  ohne kräftigen Grund !? (meine ex hat angst als Vorwürfe dass ich meinen Sohn von ihr wegnehmen will .) das stimmt gar nicht und sie wird das ausnutzen in der Hoffnung dass sie irgendwie das alleinige ABR behalten wird  .  und noch was zu wissen, ich habe ihr eine Bestätigung abgegeben dass ich einverstanden bin , das Kind mit ihr zu bleiben. das habe ich als Sicherheit für sie gemacht.

ich will nur meine voll Rechte als Vater haben und genau wie sie die Mutter ist ich bin auch der Vater .
==> ich fordere die Gerechtigkeit an . mehr nix .

ich brauche eure Unterstützung .

PS: ich war, bin und werde immer für meinen Sohn da .ich kümmere mich sehr gut um ihn , ich habe alle zwei Wochen Umgang  mit ihm von Freitag bis Sonntag Abend mit Übernachtungen und in der Woche zwei  Nachmittag von 14:00 bis 20:00  . ich War niemals beim JA oder sonst was . ich habe die ganze zeit Nerven und Stress mit der KM durchgezogen wegen meinem Sohn und ich lass mich nie unterkriegen.   

Gruß
Imad

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2019 15:40
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

ich War niemals beim JA oder sonst was .

Mit dem Jugendamt solltest Du sprechen und bezüglich des gSR um Vermittlung bitten.
Denn sonst kann es passieren dass dich das Gericht wegschickt.
Wenn sie dem eh zustimmen wird, könnt ihr das auch relativ simpel ohne weitere Kosten und ohne das Gericht damit zu behelligen beim Jugendamt im Vermittlungsgespräch erledigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 15:47
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

@RichardvonWeizsaecher

ich habe 5 Monaten lang mit der KM versucht , das ausser gerichtliche Wege und sonst was zu erklären aber kein Erfolg.  dann bleibt mir nicht übrig ausser Familiengericht . weil sie kein halt macht nur vor Gericht .ich  kenne sie sehr gut .
der Antrag beim Gericht wurde vor 4 Monaten zugeschickt und erst vor 3 Wochen das Geld 54€ überwiesen damit das Verfahren losgeht . in dem Zeitraum habe ich immer weiter versucht mit KM zu einigen.  sie wusste auch dass ich den Antrag vor 4 Monaten zugeschickt aber sie hat mir nicht geglaubt . sie dachte dass ich sie mit Gericht nur drohen wollte . dann wie gesagt es bleibt mir nix übrig .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2019 16:04
(@maxmustermann1234)
Registriert

Du solltest auch das gemeinsame ABR einfordern, sonst hat deine Frau das Recht euer Kind ohne Zustimmung umzumelden. Wenn du es hast, dann müsst ihr beim Umzug vorher drüber reden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 16:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Du solltest auch das gemeinsame ABR einfordern, sonst hat deine Frau das Recht euer Kind ohne Zustimmung umzumelden. Wenn du es hast, dann müsst ihr beim Umzug vorher drüber reden.

Darüber hinaus entscheidet KM mit alleinigem ABR auch alleine über den Lebensmittelpunkt Eures gemeinsamen Kindes, sprich: wenn Euer minderjähriges Kind mal bei Dir leben wollte, ging das nur mit Zustimmung der KM.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 16:27
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

@MaxMustermann1234

das weiß ich , sie kann auch mit dem Kind Urlaub in Ausland nicht EU machen ohne meine Zustimmung. was kann sie noch damit machen das möchte ich gerne wissen .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2019 16:30
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

@RichardvonWeizsaecher

ich habe 5 Monaten lang mit der KM versucht , das ausser gerichtliche Wege und sonst was zu erklären aber kein Erfolg.  dann bleibt mir nicht übrig ausser Familiengericht . weil sie kein halt macht nur vor Gericht .ich  kenne sie sehr gut .
der Antrag beim Gericht wurde vor 4 Monaten zugeschickt und erst vor 3 Wochen das Geld 54€ überwiesen damit das Verfahren losgeht . in dem Zeitraum habe ich immer weiter versucht mit KM zu einigen.  sie wusste auch dass ich den Antrag vor 4 Monaten zugeschickt aber sie hat mir nicht geglaubt . sie dachte dass ich sie mit Gericht nur drohen wollte . dann wie gesagt es bleibt mir nix übrig .

Mag alles sein, aber wenn Du nicht um die Vermittlung beim Jugendamt gebeten hast, kann es sein das euch das Gericht dorthin schickt.
Sieh es als obligatorisch an, auch wenn es ohne Erfolgsaussicht ist, kannst Du dann immer noch begründen das Du es versucht hast, nur darum geht es.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 16:33
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Servus!Darüber hinaus entscheidet KM mit alleinigem ABR auch alleine über den Lebensmittelpunkt Eures gemeinsamen Kindes, sprich: wenn Euer minderjähriges Kind mal bei Dir leben wollte, ging das nur mit Zustimmung der KM.

Grüßung
Marco

ich bin sowieso einverstanden dass sein Lebensmittelpunk bei KM ist . wieso will sie dann das alleinige ABR haben !! ? Das verstehe ich nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2019 16:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Naja, der Name ist sprechend: sie bestimmt über den Aufenthalt eures Kindes allein. Wenn er sich nicht groß ändert, muss dich das nicht tangieren, wenn sie nicht weiter weg ziehen will. Aber ein gemeinsames ABR verhindert, dass sie das einfach ohne deine Zustimmung bzw. die des Gerichts tut (jedenfalls in der Theorie).

Der Umgang wird halt schwerer, wenn sie sich entscheidet von Hamburg nach München zu ziehen. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein Teenager Lust hat alle 2 Wochen 6 Stunden pro Strecke in der Bahn zu verbringen, von den Kosten mal abgesehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 16:43
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

ich hast du Recht . ich bin sowieso dagegen , ich will das ABR gemeinsam ausüben . ich bin gespannt ,wie wird das Gericht darauf reagieren  ....

___________
Edit: bitte keine Vollzitate. Einfach "antworten" statt "zitieren" klicken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2019 16:47




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ABR ist Teil des GSR. Das Gericht wird ihr das alleinige ABR nicht zusprechen, weil es keinen Grund gibt. Du gibst beim Jugendamt an, dass du nicht vor hast, am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes bei der Mutter etwas zu ändern. Der ganze Antrag von ihr wäre dann substanzlos.

Bleib bei deiner Linie, geh zum JA und versuche dort die Beurkundung des GSR zu erreichen. Klappt das nicht, soll das Gericht entscheiden. Eine "Stückelung" des GSR ist nicht üblich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 16:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie LBM schon gesagt, geht zum JA und beurkundet das gemeinsame Sorgerecht. Dort kannst Du auch um Vermittlung in der Frage des ABR nachsuchen.
Gibt es konkrete Gründe warum die KM das ABR möchte? Unter Umständen kannst Du auch erklären, dass z.B. der Reisepass des Kindes bei der KM verbleibt. Für Auslandsreisen ist es sowieso empfehlenswert die Zustimmung der KM schriftlich einzuholen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 18:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er braucht keine Vermittlung. Das JA kann nur das GSR beurkunden oder gar nichts. Wenn die Urkunde dort nicht zustande kommt, muss er klagen bzw die Klage fortführen. Wenn die KM das ABR haben will, müsste sie das beantragen. Und dann sagt das Gericht nein.

An der Stelle von imad würde ich das ABR überhaupt nicht erwähnen. Er will das GSR und gut ist es. Der Rest ist nicht seine Baustelle, sondern die der KM.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 18:39
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Er braucht keine Vermittlung. Das JA kann nur das GSR beurkunden oder gar nichts. Wenn die Urkunde dort nicht zustande kommt, muss er klagen bzw die Klage fortführen. Wenn die KM das ABR haben will, müsste sie das beantragen. Und dann sagt das Gericht nein.

An der Stelle von imad würde ich das ABR überhaupt nicht erwähnen. Er will das GSR und gut ist es. Der Rest ist nicht seine Baustelle, sondern die der KM.

LG LBM

ganz genau . das JA kann nur das GSR beurkunden oder gar nicht. 
meine ex war schon beim JA . sie hat sich dort informiert und sie haben ihr gesagt , sie soll das selber beim Gericht beantragen lassen wenn sie das alleinige ABR behalten möchte .
darüber hinaus , ich habe mit KM nochmal ein Gespräch geführt  . ich habe gesagt , sie soll einfach die sorgeerklärung beim JA abgeben danach geht sie vor Gericht ,wenn sie das ABR haben möchte . so muss es normalerweise sein . dann hat sie gesagt , sie muss erst ihr Anwalt fragen und dann sagt mir Bescheid . ich habe ok gesagt , ich war geduldig . nachher ich hab sie jeden Tag gefragt ob sie ihr Anwalt gefragt hat , sie sagt immer noch nicht , morgen , übermorgen  ect.. . nach einer Woche wollte sie nicht mehr auf meine Nachrichten antworten und wenn ich das nächste mal meinen sohn abgeholt hatte , hatte sie mir gesagt dass sie keine sorgeerklärung abgibt und gar nichts unterschreiben wird . 
ich habe da nichts mehr mit ihr diskutiert und ich habe mich sofort zum Gericht angewandt. es funktioniert natürlich NICHT wie sie es will !!!! . 
ich vermute, sie hat so überlegt ( wieso muss ich ihm jetzt alles zutimmen und später muss ich alleine vor Gericht gehen und alle Kosten auf mich kommen !  ich lass ihn einfach jetzt vor Gericht gehen wenn er überhaupt geht und wenn dann sage ich einfach vor Gericht dass ich das ABR haben will . am ende werde ich nicht alle kosten übernehmen und der muss bestimmt mit zahlen . ")  das interessiert mich nicht aber es nervt mich wenn ich ihre Problem jedesmal ausbaden muss  und Geld ausgeben wo ich das  besser für meinem Sohn investieren könnte. 
zum kotzen echt ...

PS : sie hat mir mehrmals im WhatsApp geschrieben dass sie einverstanden ist mit dem GSR . darf ich das als Beweis vor Gericht verwenden  ? ich werde mal auch versuchen alle Kosten auf sie zu kommen . vorallem wie @Lausebackesmama schon erwähnt, das ist ja ihre Baustelle und nicht meine .

LG
Imad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2019 20:37
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Gibt es konkrete Gründe warum die KM das ABR möchte?
VG Susi

Nein . konkrete Gründer hat sie nicht . sie sagt immer ich habe angst dass du das Kind wegnimmst ,  es ist mir zu heiß wenn du das gABR hast , mit alleinige ABR fühle ich mich wohl und sowas .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2019 20:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Diskussion über das ABR ist eine ständige Machtfrage, die eigentlich überhaupt nichts bring. Als ich anfing den Faden zu lesen, kam in mir ein wenig Panik hoch, mit welchen Unkenntnissen um sich geworfen wurde (die teilweise echt gefährlich sein können) bis LBM die Situation gerettet hat:

Das ABR ist Teil des GSR. Das Gericht wird ihr das alleinige ABR nicht zusprechen, weil es keinen Grund gibt.

Das ABR ist ein Teilbereich des SR und dieses steht hier nicht zur Debatte. In Deinem Antrag geht es um die (berechtigte) Zustimmung des gSR. Es gibt zwei Wege:
- Die KM stimmt der Sache zu! = erledigt
- Die KM stimmt nicht zu! = FamG überträgt per Beschluss.

Das ABR steht nicht zur Entscheidung an, und das würde ich auch so klar kommunizieren. Wenn die KM der Meinung ist, dass sie das ABR haben muss, dann muss sie einen eigenen Antrag stellen, der - wenn es korrekt läuft - in einem gesonderten Verfahren behandelt werden muss.
Da Du dem Lebensmittelpunkt bei der KM zustimmst bzw. diesen überhaupt nicht strittig stellst, ist es garnicht notwendig das über das ABR eine Entscheidung erfolgt. Solch ein Verfahren dürfte nicht einmal angenommen werden.

Kind "wegnehmen", usw. es kann immer wieder Situationen geben, das ein Kind den Haushalt wechselt. Insbesondere in der Pubertät geht das schnell, wenn der eine Elternteil nicht will, dann geht das Kind eben zu dem anderen ... ab ca. 14 Jahren völlig problemlos ... da nützt einem auch das ABR nicht. Allerdings verhält sich eine KM vielleicht auch ein wenig fairer, wenn sie weiß, dass sie nicht tun und lassen kann, was sie will. Daher, ich würde wie oben beschrieben verfahren.
Fertige ein Schreiben, dass Du dem Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Kindes bei der Kindesmutter zustimmst.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2019 21:02
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

Fertige ein Schreiben, dass Du dem Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Kindes bei der Kindesmutter zustimmst.

Gruß
Kasper

das habe ich von alleine verfasst , gedrückt ,  untergeschrieben und zur KM abgegeben.  mir ist schon klar dass das Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Kindes bei der Mutter ist und ich habe das zugestimmt. 

LG
imad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2019 21:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... das Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Kindes bei der Mutter ist und ich habe das zugestimmt. 

Dann gibt es keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Übertragungen eines ABR.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2019 10:18
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Dann gibt es keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Übertragungen eines ABR.

Gruß
Kasper

Hallo
super das hat mich beruhigt. ich danke euch alle für eure Ratschläge und eure Unterstützung.
ich werde euch mitteilen, wenn das Gericht entscheidet 😉

Viele Grüße 
Imad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2019 11:30
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

noch eine frage !

gibt es eine Möglichkeit die gesamte Gerichtskosten auf meine ex zu kommen ?
Sie ist vom Anfang mit dem gSR einverstanden  .das heißt ich brauche normalerweise kein Gericht  um die Sache zu erledigen! !!!!!

oder habe ich keine Chance ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2019 11:50




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