Hi,
wie seht ihr bei unserem Fall die derzeitige Situation und die Chance das Kind zu uns zu holen.
Mein Freund hat aus einer früheren Beziehung eine nichteheliche Tochter (5 Jahre). Bis zu Ihrem 2. Lebenjahr haben die beiden damals zusammengewohnt bei seinen Eltern.
Als die Ex dann ausgezogen war, war das Kind trotzdem fast täglich am Nachmittag bei ihm bzw. den Großeltern. Am Wochenende blieb sie regelmäßig über Nacht. Das hat sich bis heute auch nicht geändert - und auch der 2 Jahre ältere Halbbruder verbringt den Nachmittag bei den Eltern meines Freundes (auch mit ihm unternahmen wir regelmäßig etwas). Seine Tochter kommt regelmäßig und gern zu uns.
Kinder bekommen die Kleidung finanziert von den Großeltern oder meinem Freund (von ihm allerdinsg nur für seine Tochter). Urlaub machen nur wir oder die Großeltern mit den Kindern. Folgende Dinge sind noch vorgefallen:
- Mutter fährt mit ihren beiden Kindern in einem überfüllten PKW (7 Personen - davon 5 Kinder)
- seine Tochter haben wir mit 5 Jahren endlich Nachts trocken bekommen weil die Mutter nichts unternommen hat
- ihr anderer 7 Jähriger Sohn hat verfaulte Zähne und ist Nachts noch immer nicht trocken (ist sehr schwer Eifersüchtig auf seine kleine Schwester und hat oft ziemlich starke Wutausbrüche, zudem hört er kein Stück bei der Mutter und schreit Sie mit ausdrücken voll)
- Tochter kippt beim spielen um und läuft blau an - Mutter informiert KV nicht sondern gibt das Kind einfach zum Übernachten - erst der Halbbruder des Kindes erzählt von der Situation. Als wir noch am gleichen Abend bei der KM anriefen um uns zu erkundigen, leugnete Sie zunächst alles und verweigerte die rausgabe der Krankenversichertennummer. Als wir sie fragten ob Sie das Kind wieder bei uns abholt, hieß es nur sie wäre auf einer Party und kommt nicht zurück. Wir waren daraufhin im KH und der Arzt empfahl eine genaue Untersuchung - bis heute hat die KM diese nicht durchführen lassen.
- Tochter hat vereiterte Ohringe gehabt - Mutter hat es zunächst nicht bemerkt, dann die Ohringe angeblich nicht rausbekommen - erst wir haben dem Kind die Ohrringe rausgenommen weil es vor Schmerzen nit schlafen konnte
- Tochter trägt 4 Tage dasselbe Unterhemd wenn Sie es nicht ausziehen möchte- Rechtfertgung KM: Wenn Sie es doch nicht ausziehen will
- KV holt seine Tochter mit dem Auto bei Freundin von KM ab um mit ihr ein Eis essen zu gehen - 5 jähriger Halbbruder den Beiden zu Fuß über die Hauptstraße ohne das die KM etwas merkt
- KM lässt Tochter (damals 3 Jahre) und Halbbruder (Damals 5) minutenlang im Auto auf einem Parkplatz ohne das die Kinder wissen wo die Mutter ist
- Mutter schickt Sie die damals 4jährige von einer Freundin aus einfach zu unserer Wohnung über 3 Nebenstraßen, ohne vorher überhaut anzurufen ob wir daheim sind. Das Kind lief also alleine über Straßen und kam dann bei uns an. Die kleine traf niemanden an (wir wussten ja auch nicht das sie kommen würde) und weinte so laut auf der Straße, das eine Nachbarin die Tochter meines Freundin zurückbringen musste
- Kinder spielen unbeaufsichtigt in alten Ruinen, während die Mutter einen Kilometer entfernt bei einer Freundin die Zeit vertreibt
- KM verweigert dem KV Auskünfte über Veranstaltungen oder Gesundheitszustand und beschimpft Vater vor dem Kind heftigst
- KM hat offensichtlich kein Interesse mit den Kindern etwas zu Unternehmen - wenn man die Kinder danach fragt antworten Sie: Die Mama spielt nie mit uns, warum wissen wir nicht.
- KM hat sozial gesehen schlechten Familienhintergrund und auch keine sonderlich guten Kontakte, Bildung der KM sehr schlecht, KM brach ohne Begründung Kontakte zu Paten der Kinder ab
Diese Ereignisse haben wir dem JA schriftlich gemeldet und um Gesprächstermin gebeten. In diesem bestätigte die Sachbearbeiterin eindeutig das die Vorfälle nicht Normal seien. Noch einen Tag später bekam er von der KM einen Anruf, bei dem sie sich völlig aufgelöst bei ihm beschwerte das ich doch mich aus allem heraushalten sollte und er sich nicht einbilden muss das er alles richtig macht.
Die Sachbearbeiterin holte 1 Tag später meinen Freund und die KM an einen Tisch und trug die Sachen vor. Die KM konnte sich äußern und gab natürlich alles zu (ging auch nit anders denn es gab für jeden Vorfall Zeugen). Daraufhin meinte die JA-Mitarbeiterin, das die KM einsichtig ist und diese Vorfälle ja auch Normal sind. Auch habe sie sich über das Kind im Kindergarten informiert und es wäre alles in Ordnung (aber das die Kinder am Nachmittag und am WE gar nit bei der Mutter sind interessierte gar nicht) Und wenn die Kindesmutter keine Infos über das Kind geben wolle wäre Sie dazu nicht verpflichtet.
Wie seht Ihr die Situation und die Fähigkeiten der KM? Was denkt ihr welche Chancen wir haben das Kind zu uns zu bekommen damit es ihm besser geht?
Moin,
Königsfrage: Besteht GSR?
Wenn nein: Schlagt's euch aus dem Kopf. Das von dir beschriebene reicht nicht aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
http://www.vatersein.de/Forum-topic-9897.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin!
Als die Ex dann ausgezogen war, war das Kind trotzdem fast täglich am Nachmittag bei ihm bzw. den Großeltern. Am Wochenende blieb sie regelmäßig über Nacht. Das hat sich bis heute auch nicht geändert - und auch der 2 Jahre ältere Halbbruder verbringt den Nachmittag bei den Eltern meines Freundes (auch mit ihm unternahmen wir regelmäßig etwas).
Was denkt ihr welche Chancen wir haben das Kind zu uns zu bekommen damit es ihm besser geht?
Ich frag mich grad, ob Ihr sie nicht eh schon "habt"....!?
Greetz,
Milan
Hallo zusammen.
Ich bin zwar neu hier, kann allerdings zu diesem Thema evtl. was beitragen.
Ich bin 28 Jahre alt (jung), verheiratet und habe zwei Töchter. Die Große ist im September sechs geworden, die Kleine wird im November drei. Die Große ist von meiner früheren LG und wohnt seit drei Jahren bei uns.
Aus eigenen Erfahrungen weiß ich das es sehr schwer sein kann, wenn das SR bei der KM ist, das Kind bei dem Vater aufwachsen zu lassen .
Bei uns war es zum Glück so, dass wir das GSR hatten (schon vor der Geburt beantragt). Allerdings geht es da ja schon los. Ich kam mir als KV beim JA schon ganz schön komisch vor. Ich hatte das Gefühl, dass die Dame vom Amt so ziehmlich alles unternommen hat (verbal) um meine damalige LG darauf hinzuweisen, dass das GSR nicht nur Vorteile hat (bei uns war es so, dass ich dadurch nicht zum Bund mußte und weiter arbeiten konnte). Im nachhinein sage ich: Gott sei dank wollten wir das ich weiter arbeiten gehen kann.
Im darauf folgendem Februar (also 5 Monate nach der Geburt) haben wir uns getrennt. Alles mehr oder weniger friedlich. Ich bin meinen Unterhaltspflichten komplett nachgekommen und hatte mich mit der Rolle des "Papi am WE" eingestellt. Nur meine damalige Schichtarbeit (Früh, Spät, Nacht, Frei alle zwei Tage andere Schicht) war die Große allerdings sehr oft bei mir. Immer den Wechsel von Früh auf Spät, den ersten Tag Nachtschicht und die zwei freien Tage.
Als die Große zwei war, habe ich meine jetzige Frau kennen und lieben gelernt. Für sie war die Große wie eine eigene Tochter und die Große kam von Anfang an super mit ihr zurecht. Nach gar nicht langer Zeit wurden ihre Eltern auch gleich in Oma und Opa umgetauft.
Dadurch, dass ich am WE immer arbeiten mußte, meine Frau allerdings frei hatte, war die Große nun zusätzlich zu den Schichtwechsel-Tagen auch an den WE immer öfter bei uns.
Im März 2004 wurden wir dann gefragt, ob es für uns in Ordnung ist, wenn die Große bei uns wohnt. Meine Frau (damals schwanger) hat nicht eine Sekunde überlegt. Für uns ging ein Traum in Erfüllung.
Jetzt ist die Große jedes zweite WE bei ihrer Mutter und alle haben ein geregeltes Leben.
Ich hoffe, meine (unsere) Geschichte gibt einigen von euch ein bißchen Hoffnung, dass es manchmal auch gut für den KV werden kann.
Hallo six_karina,
meiner Meinung nach ist die Mutter total überfordert. Positiv ist jedoch, dass sie dem Kind den Umgang zu euch bzw. zu den Großeltern zulässt.
Ich denke daher ihr solltet der Kindesmutter eure Hilfe anbieten.
Wenn ihr weiterhin Briefe an das Jugendamt schreibt, wird die Sache nur nochmehr eskalieren. Besser wäre es der Mutter einen Brief zu schreiben mit der Bitte gemeinsam eine Erziehungberatungsstelle aufzusuchen.
Eine Sorgerechtsklage bzw. eine Klage auf das ABR hat meiner Ansicht nach kaum eine Chance, dies kann nur dazu führen, dass die Mutter euch noch den Kontakt mit dem Kind verweigert. Falls nicht das gemeinsame Sorgerecht besteht könnte der Vater dies jedoch beantragen, damit er leichter an Informationen (z.B. Arzt, Krankenkasse, Kindergarten, usw) kommt.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Batman74
Hallo batman,
Falls nicht das gemeinsame Sorgerecht besteht könnte der Vater dies jedoch beantragen, damit er leichter an Informationen (z.B. Arzt, Krankenkasse, Kindergarten, usw) kommt.
Aufgrund welcher Gesetzeslage soll er das GSR beantragen bzw. einklagen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnihtwish,
ich war die halbe Nacht im Internet und hatte nach dieser Gesetzesgrundlage gesucht.
Ich hatte mal ein Urteil von einem höheren Gericht gelesen (ich glaube es war sogar vom BVerfGe) indem stand, dass wenn die Mutter wichtige Informationen über das gemeinsame Kind vorsätzlich den (unehelichen) Vater vorenthält, dieser die Möglichkeit hat das GSR auch gegen den Willen der Mutter beantragen kann.
Leider hab ich diese Urteil nicht mehr gefunden, sondern nur eine gegenteilige Begründung des BVerfGe zum gemeinsamen Sorgerecht:
Begründung wurde ausgeführt, nach Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 61, 358) zu einer Neuregelung gehe es nicht mehr um das Für und Wider der gemeinsamen Sorge, sondern um die Modalitäten der Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts. Durch das Erfordernis der Sorgeerklärungen werde sichergestellt, dass die gemeinsame Sorge nicht gegen den Willen eines Elternteils eintreten könne. Nichteheliche Kinder würden nicht nur in intakten nichtehelichen Gemeinschaften geboren, sondern nach wie vor auch im Rahmen flüchtiger und instabiler Beziehungen. Eine gemeinsame Sorge gegen den Willen eines Elternteils würde hier die Gefahr in sich bergen, dass von vornherein Konflikte auf dem Rücken des Kindes ausgetragen würden. Die gemeinsame Sorge werde von keiner vorherigen gerichtlichen Prüfung abhängig gemacht, ob sie dem Wohl des Kindes nicht widerspreche, weil dies ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegen die Mütter und Väter ausdrücken würde, die die elterliche Sorge teilen wollten (BTDrucks 13/4899, S. 58 f.).
Mir ist aber auf jeden Fall bekannt, dass wenn ein Kind vor dem 1.7.1998 geboren ist, der uneheliche Vater, auf alle Fälle ein Antragsrecht beim Familiengericht hat.
Beispiele für Anträge auf das gemeinsame Sorgerecht gibt es hier:
www.vaeternotruf.de/sorgerecht-antrag.htm
Hier fand ich noch etwas:
www.on-luebeck.de/~abel/bverfg_n.htm
Skurril fand ich hier das Datum: 16.03.10 usw.
Handelt es sich hier um ein Fake ?
Ich werde mal im Forum nachfragen
LG
Batman74