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Wie immer mit dem Wohlergehen der Kinder argumentieren

 
(@kraftlos)
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Hallo zusammen

Mein Ex hat während der Beziehung seine Erziehungsrechte/Pflichten gegenüber unserem Kind nie wahrgenommen so dass ich von Anbeginn eigentlich schon Allein erziehend war.

Er hat physische und psychische Gewalt gegen unser Kind und mir als Lösung seiner Probleme mit seiner erwachsenen Tochter (damals 20) aus erster Ehe (die seit nun mehr als 12 Jahren in Psychotherapeutischer Behandlung sich befindet), angewendet.
Diese Gewalt die in der ehemaligen Beziehung schon stattfand und ebenso in unseren Beziehung herein transportiert wurde durch diese Tochter, wurde bei Gericht und von anderen Institutionen völlig unter den Teppich gekehrt. Sie spielt einfach keine Rolle/soll keine Rolle spielen, es ist belanglos/soll Belanglos sein.
Das Wohl dieses Kindes worum es geht spielt sehr wohl eine Rolle und ist keineswegs belanglos!
Dieses Kind hat ein Recht auf eine Gewaltfreie Erziehung und Umgebung so wie es auch laut UN Konvention und Gesetz verkündet wird.

Nun hat der Ex ein erbitterten Kampf um das Kind vor Gericht ins Rollen gebracht.
Ein Kampf um ein Kind welches er nie beachtete, dem er nie wärme entgegen brachte etc…

Meine elterliche Sorge um dieses Kind ist nicht eigennützig wie die des Vaters, sondern zu dessen Schutz. Seine Beweggründe sind weiterhin Macht und Kontrolle ausüben zu können aber nicht um des Kindeswillen. Dies wird leider nicht erkannt oder will nicht erkannt werden da ja ein Kind beide Eltern braucht.
Also ich finde das ein Kind kein immer wieder schlagender Vater braucht zumal er schon Gewalt in der ehemaligen Beziehung anwandte und auch in der unserigen.

Ich möchte mein Kind schützen und bin der Meinung das ein Kind nicht erneut Gewalt ausgesetzt werden darf mit den Worten „ Was in der Vergangenheit geschah ist unwichtig und zur Zeit ist doch alles ok, wir können erst etwas tun wenn erneut etwas geschieht“ das ist in meinen Augen grob Fahrlässig und eine vorsätzliche Kindeswohlgefährdung.

Was ich allerdings nicht verstehe ist das Kinder aus Familien heraus gerissen werden von diesem Wächteramt, nur weil manchmal jemand ein anderer zu unrecht anschwärzt. Da wird gehandelt indem argumentiert wird „es ist zwar noch nichts geschehen, könnte aber“
Warum wird und kann nun nicht auch genauso gehandelt werden in meinem Fall!
„es ist schon passiert und kann wieder passieren“

Warum es mir eigentlich geht ist das ich nicht diplomatisch veranlagt bin und von Euch gerne erfahren möchte wie ich am besten mit dem Wohlergehen für dieses Kind argumentieren könnte vor Gericht.

Der Vater hat sich in das benachbarte Ausland abgesetzt nachdem ich ihm mit einer erneuten anzeige drohte als er wieder schlimm war. Also hat er die Entfernung zu verantworten.

Das alleinige Sorgerecht habe ich seit der Geburt bis heute. Nun nach 9 Jahren will er dies für sich beanspruchen da er plötzlich meine Erziehungsfähigkeit nach so lange Zeit in frage stellt.
Er der Gewalttätig ist und war maßt sich an meine Erziehungsfähigkeit in frage zu stellen.
In kürzeste Zeit hat er alle in die Tasche gesteckt da er ein Meister im Manipulieren ist. Was es mir schwer macht mich zu behaupten und mein Kind zu Schützen.

Wie könnte eine Argumentation zum Wohl des Kindes gegen das alleinige sorgerecht aussehen?

Wie könnte ich Argumentieren das dieses alleinige Sorgerecht weiterhin bei mir bleiben soll und nichts daran verändert werden soll da es ihm nicht um das Kind geht sondern um Rache und Kontrolle.

Umgang hat er 2 x im Monat für jeweils einen Tag innerhalb Deutschland.
Das Kind (5) will und möchte nicht aufgrund der Geschehnisse und dem erlebten, aus Angst länger mit dem Vater länger zusammen sein, was ich als Mutter respektiere und auch durchsetzen werde bis das Kind von selber sich sicher genug fühlt. Dies ist im Moment noch nicht der Fall nach den Äußerungen des Kindes.

Die ganze Helferindustrie übergeht und ignoriert die Ängste des Kindes.
Ich bin der Meinung das ein Kind sehr wohl weiß wo es Schutz, Liebe, Geborgenheit erfährt ob es 2 Jahre ist oder Älter.
Dies zeigt sich bei einem Kleinkind indem es sich immer nur einer Person zuwendet oder so jung wie es noch ist dahingehend Äußert das es Angst hat.
Kinder wissen sehr wohl wo Sie Schutz erfahren und wo Sie aufrichtig geliebt werden.

Wo finde ich oder wer hat Urteile indem es um Gewalt gegen das Kind geht und Sorgerecht geht?

Danke

Songs über Gewalt an Kindern

Claire Song Title: Spuren

András Kállay-Saunders Song title: Running

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2015 17:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sicher ist Dein Problem kompliziert, trotzdem wird es ohne Beweise nicht gehen.
Gibt es Anzeigen (selbst, wenn dann nichts passiert ist), wie oft wurde die Polizei gerufen (Tagebuchnummer), gibt es Krankenakten der Kinder (Krankenhaus, Kinderarzt) mit denen Misshandlungen belegbar sind, können Kita/Schule entsprechende Angaben machen?
Ansonsten ist der Gewaltvorwurf haltlos.

Was hat ein Sorgerechtsantrag mit Erziehungsunfähigkeit zu tun? Was will er?

Wenn es nachweisbare Gewalttätigkeit gibt, dann wäre das ein schwerwiegender Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht.
<a href="http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/erlaeuterungen_formular_sorgerecht.pdf>" Erläuterungen zur Stellungnahme bei Antrag auf gemeinsames Sorgerecht (Widerspruch)</a>.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2015 18:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Erstmal: mach in Deinem Profil das Häckchen, was Dich als weibliches Exemplar der Menschheit repräsentiert. Das ist ok und hier in diesem Forum ganz sicher nicht unüblich. 😉
Als zweites, auch wenn es Dich vor den Kopf stößt: weg mit Deinen Emotionen, wenn Du einen Sachstand darstellen willst und diesen zur (vermutlich sachlichen) Diskussion stellen möchtest. Das funktioniert sonst nicht, die Leute hier sind doch nicht blöd und mutmaßen sofort - so wie ich.

Aus Deiner Fragestellung kann ich nicht entnehmen, was konkret anliegt. Du umschreibst, deutest an, und manches klingt lediglich nach subjektiven Vorwürfen.
Ich versuche mal den Sachstand zu konstatieren:

1. Du (KM) und KV sind die leiblichen Eltern.
2. Offensichtlich gab es Gewalt in unterschiedlicher Form im Familienleben.
3. Der KV lebt zwischenzeitlich im Ausland.
4. Er hat vor kurzem das GSR/ASR für das gemeinsame Kind beantragt.

Was ich nicht nachvollziehen kann: Du sprichst zwar von Helferindustrie, beziehst aber keins der dortigen Agrumente auf Deinen Vorteil: das wären Standortvorteil (gewohnte Umgebung), Betreuungsvorteil (das Kind ist es gewohnt bei Dir zu leben), ebenso vermutlich Schule oder KiTa oder Freundeskreis oder sonstige, aus dem Alltag sich begründende, Umstände. Wieso? Wieso kommst Du Dir so untergebuttert vor?

Und nein. Es ist nicht Dein oder irgendwessen Kind.


Meine elterliche Sorge um dieses Kind ...
...
Ich möchte mein Kind schützen ...

Diese Kind hat Vater und Mutter, welche sich allerdings und offensichtlich nicht grün sind. Zumindest tendiere ich erst einmal dahin. Der Rest ist für mich undeutbare Emotion, und manchmal auch hoch drei.

Von daher: Was ausser Deiner nicht für Dich bzw. für das Kind zu beantwortenden Frage am Schluss willst Du? Was wäre eine Alternative, und hier vorrangig und vor allem für das Kind?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2015 18:25
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Interessant wäre auch zu erfahren, welche Argumente der KV einbringt um die Erziehungsfähigkeit von Dir in Frage zu stellen.

Schlussendlich wundere ich mich aber, dass nach 6 (oder 9?) Jahren ein KV mit 2 Umgangskontakten pro Monat, das GSR oder gar das ASR beantragt. Wenn er da nicht sehr gewichtige Argumente hat, halte ich bereits den Antrag für Zeitverschwendung...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2015 18:49
(@Jarod48)

Hallo Kraftlos,

auch wenn Du hier schilderst was in der Vergangenheit wohl los war, wirst Du das bei Gericht mit ärztlichen Attesten nachweisen müssen. Gibts die nicht, würde ich den Ball eher flach halten, sorgt nur für weiteres Ungemach.

Wie oldie schon treffend bemerkte, ist die von dir genannte Helferindustrie doch eher auf deiner Seite. Daher würde ich dir erst mal raten, mach dich nicht verrückt. Der KV muss schon wirklich triftige Gründe vorbringen, wenn er dich als "Erziehungsunfähig" hinstellen will.

@ oldie "weg mit Deinen Emotionen" Echt jetzt? Ich glaub, niemand der hier über seine persönliche Situation schreibt, kann dem nachkommen.

LG

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2015 21:09
(@kraftlos)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

Häckchen ist gesetzt.
Spätestens beim lesen ist ersichtlich das ich weiblich bin. In die Irre führen lag nicht in meiner Absicht.

Susi64, Oldie, Milan, Jarod48 danke das ihr Euch die Zeit genommen habt.

Also fangen wir damit an:

Es hat gedauert bis ich den mut fand mich zur Wehr setze. Anfänglich entschuldigte ich sein Verhalten mit seinen Erlebten aus der ehemaligen Beziehung da ich ihm alle Lügen die er mir auftischte glaubte. Dann damit das er es nicht leicht hat mit seiner Tochter usw.. Damals war ich dafür nicht stark genug und hauptsächlich auch aus Angst. Es betraf ja nur mich.
Heute bereue ich immer wieder auf die Besserunkschwüre hereingefallen zu sein.

Anzeige wurde erstattet und wieder zurück gezogen da er mich mit dem Tode bedrohte und mir das versprechen gab mich mein blaues wunder erleben zu lassen und mir das Kind weg nehmen zu lassen. uwm.
Dies genügte um mich wieder da zu haben wo er wollte.

Was ich aber tat ist auf anraten einer Präventionsstelle buch zu führen und Mails zu verfassen über die Vorkommnisse.

1. ich KM und KV sind die leiblichen Eltern. Ja
2. Offensichtlich gab es Gewalt in unterschiedlicher Form im Familienleben. Ja von ihm aus und dies bereits auch in seiner ehemaligen Beziehung.
3. Der KV lebt zwischenzeitlich im Ausland. Ja
4. Er hat vor kurzem das GSR/ASR für das gemeinsame Kind beantragt. Nein er überlegt es sich noch. Er möchte dies erst nach dem Ergebnis des Gutachten tun.
.

Interessant wäre auch zu erfahren, welche Argumente der KV einbringt um die Erziehungsfähigkeit von Dir in Frage zu stellen.
Um keine Verantwortung für sein Verhalten übernehmen zu müssen erklärte er sich indem er Prozessbetrug begann und behauptete das er mich schlug weil ich ihn angeblich geschlagen hätte. Auch wurde einfach nur Manipulation des Kindes in den Raum geworfen.
Seltsam ist das die Tochter aus erster ehe ihn immer wieder erpresste eben weil er Sie schlug. Hier entschuldigt er sein Verhalten indem er sagt die Ex-Frau hätte ihn dazu gebracht.
In unserem Fall soll ich ihn geschlagen haben.
Er selbst kann nichts vorbringen oder mir vorwerfen was die Erziehungsfähigkeit betrifft.

Was ich eigentlich damit aufzeigen wollte ist das diese Tochter aus erster Ehe schon gewaltvollen Eltern Erfahrungen in ihrer Kindheit erfahren musste daher Ihre langjährige Psychotherapie.
Die Ex die ihm genau diese Gewalttätigkeit in Ihrem Gerichtsersuchen vorwirft. (Schreiben vorhanden)
Das hier sich eine Duplizität der Ereignisse aufzeigt oder stattfindet
Das die Wiederholung dieser erziehung(un)fähigem Handlungen und Verhalten darauf hinweisen das die Probleme nicht bei mir der Mutter zu suchen sind sondern das die früheren Erfahrungen immer noch unverarbeitet sind seitens der Tochter und meines EX.

Frieden und Harmonie habe ich für unseer Kind geschaffen indem ich meine Befindlichkeiten hinten anstellte und den Vater aufforderte Kontakt und Umgang mit seinem Kind zu pflegen, was sehr lange dauerte bis er es in die tat umsetze.
Ich habe das Kind aufgefangen und es blüht richtig auf.

Was Emotionen angeht in diesem Fall ist es leichter gesagt als getan. Aber ich weiß das ich daran arbeiten muss.

Die Bindung zum Vater ist keine Gesunde Bindung sondern eine Angstbindung.
Bei mir erlebt unser Kind Geborgenheit, Schutz, Liebe, Sicherheit und Ruhe (Grinsend füge ich hinzu wenn es einmal ruhe möchte)
Das Zuhause, das Heim soll ein Schutzraum sein wo sich ein Kind wohl fühlt und auch immer wieder hinwenden kann

Standortvorteil (gewohnte Umgebung), Betreuungsvorteil (das Kind ist es gewohnt bei Dir zu leben), ebenso vermutlich Schule oder KiTa oder Freundeskreis oder sonstige, aus dem Alltag sich begründende, Umstände werden nicht erwähnt. Wieso?
Ich habe die nicht erwähnt da ich davon ausgehe das die für mich sprechen, aus diesen Gründen habe ich sie nicht angesprochen.

Bei mir genießt das Kind eine gewaltfreie Erziehung. Keine Körperliche Bestrafungen, keine seelische Verletzungen.
Bei mir wird das Kind nicht zeuge von unkontrollierten hysterischen Anfälle so mehrfach geschehen von der Tochter aus erster Ehe.
Meine Bindungstoleranz zeigt sich indem ich den Vater mehrfach per Mail aufforderte mit seinem Kind Kontakt zu halten und aufzunehmen. Auch ließ ich dem Vater die Wahl frei nach der Häufigkeit dies wurde nie in Anspruch genommen.
Er hat jeden Kontakt zum Kind abgebrochen, erst nach meine Absicht einen Anwalt einzuschalten ging er schnell hin und kam mir damit zuvor. Auch erst ab da hat er sich um Umgang bemüht.
Es wird nur über Anwälte verkehrt soviel zu Kooperation und Kommunikation.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2015 14:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe immer noch nicht verstanden worum es letzlich geht.
Ist es ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht, den er gestellt hat? Ist es ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, den Du oder er gestellt hat? Davon hängt nämlich ab wie hich die Hürde ist und wie man eigentlich argumentieren kann und muss.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2015 15:05
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Ich verstehe auch nicht, worum es hier geht. Klingt, als wärest Du die Übermutter und der Vater ein Torfkopf. Die Realität sieht meistens nicht so schwarz-weiss aus, wie hier skizziert.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2015 17:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe noch einmal versucht es zu verstehen, aber es bleiben Fragen:

1. Wart ihr verheiratet? Dann habt ihr beide das Sorgerecht, dass das ABR einschliesst. Der KV will aber das ABR?
2. Ihr wart nicht verheiratet, dann ergibt sich die Frage nach dem gemeinsamen Sorgerecht, habt ihr das? Wenn nein, will der KV das gSR?
3. Wer erstellt in welchem Auftrag ein Gutachten worüber?

In Abhängignkeit davon sind verschiedene Szenarien möglich.
Will er das gSR, dann sehe ich kaum eine Grundlage ihm das zu verwehren. Das gSR bedeutet nicht, dass das Kind bei ihm lebt, es würde weiterhin seinen Lebensmittelpunkt bei Dir haben.

Will der KV das ABR, dann stellt sich die Frage warum.
Die wesentlichen Argumente für Dich hat oldie bereits genannt, ich nenne sie nochmals.
Für Dich spricht die Kontinuität (Kind lebt seit 9 Jahren bei Dir), Umgang findet nur sporadisch statt, Du wärst aber mit einer Ausweitung einverstanden (wenn nicht, dann ist das ein Argument gegen Dich), da er die Entfernung geschaffen hat, muss er auch die Kosten des Umgangs tragen.

Das Gewaltätigkeitsargument ist schwach, da die Ereignisse, die dokumentiert sind, offensichtlich in der Vergangenheit liegen und nur durch subjektive Tagebücher belegt werden können. Was die große Tochter angeht, so ist das nichts, was mit Dir und dem Kind direkt zu tun hat.  Außerdem wird kein Gericht dem "Willen" eines 5jährigen folgen.
Das Kind lebt gern bei Dir, was für Dich spricht, aber Du hast auch die Pflicht den Umgang zu ermöglichen und zu fördern.

Letzlich, normalerweise werden Gutachten vom Gericht  (auf Antrag einer Seite) erstellt. Es wäre eine große Dummheit einer Begutachtung zugestimmt zu haben, wenn sie nicht angeordnet ist. Deshalb normal die Frage, wer hat warum das Gutachten in Auftrag gegeben. Was soll dabei geprüft werden?
Wir können hier keine sinnvollen Hinweise geben, wenn wir die Fakten nicht kennen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2015 18:08
(@kraftlos)
Schon was gesagt Registriert

Nochmals Hallo,

1. Wart ihr verheiratet? Dann habt ihr beide das Sorgerecht, dass das ABR einschließt. Der KV will aber das ABR?
Nein wir waren nicht verheiratet. Dies bedeutet das ich das alleinige Sorgerecht habe.

2. Wer erstellt in welchem Auftrag ein Gutachten worüber? Das Gericht
Es steht im  Beschluss folgendes:

- Zur Frage der Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern und der Regelung der Umgangskontakte soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Zur Sachverständigen wird bestimmt …………

Die Sachverständige wird gebeten, bei der frage der Erziehungsfähigkeit insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:

a. Gibt es Anzeichen für ein gewalttätiges Verhalten des Kindesvaters gegenüber dem Kind in der Vergangenheit?
b. Bei welchem Elternteil sollte das Kind unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Begutachtung dauerhaft leben?
c. Welche Umgangsregelung entspricht unter Berücksichtigung der Beantwortung der vorgenannten Frage dem Kindeswohl?

Das Gewaltätigkeitsargument ist schwach, da die Ereignisse, die dokumentiert sind, offensichtlich in der Vergangenheit liegen und nur durch subjektive Tagebücher belegt werden können.

Hierzu denke ich das wenn es sich zeigt das etwas nicht einmalig war und schon mehrfach passierte, man es nicht abtun darf.
Diese Gewalt ist dann keine Phase sondern eher Charakter. Wir haben doch alle sicherlich Situationen erlebt in denen man vielleicht gerne mal auch jemanden eine auf die Rübe gegeben hätten und haben es nicht getan. Das nenne ich sich beherrschen können.
Auch denke ich das gerade bei Eltern diese Beherrschung von Nöten ist.

Vielleicht war meine Herangehensweise nicht besonders gut.

Ich sehe die Gefahr das durch eine Begutachtung des Kindes die Gefahr besteht das meine Arbeit das Kind aufgefangen zu haben, das Kind wieder zu mehr Selbstvertrauen etc…zu Nichte gemacht werden.
Denn dieses Kind wird nicht manipuliert, Umgänge werden nicht boykottiert meinerseits.
Ich forderte lediglich das man erst Umgänge ausweitet wenn das Kind es sich zutraut, denn was nützt es  Umgänge auszuweiten wenn dieses Kind Ängste verspürt.
Ich sehe in meinem Fall das hier nur das Recht auf Umgang durchgesetzt wird. Ob es dem Kind dient ist zweitrangig.
Bei einer langsamen Ausweitung ist der Erfolg viel versprechender als dieses nun jetzt musst du ob es dir passt oder nicht.

Dann sehe ich die Gefahr bei einer Begutachtung das hier sich für ein Elternteil entschieden wird, also der eine Gut der andere Böse.
Ob es den einen trifft oder den anderen, einer wird auf jeden Fall als Verlierer  sich sehen. Ob dies positive Auswirkungen haben wird auf die im Moment schon schere Kommunikation auf der Elternebene mag ich zu bezweifeln.
Zur Zeit ist die Kommunikation sehr spärlich und wenn nur über Anwalt seitens des Vaters.

Auch hat sich gezeigt das die Gegenseite (eher die Anwältin als der Vater des Kindes) auf noch mehr streit, Unruhe, Stress aus ist, anstelle ich glaube man sagt eine Befriedung zu erreichen.

Wie kann die Alleinsorge eines schlagenden Vaters einem Kind dienen
Wie kann eine Teilsorge förderlich sein wenn es nur aus Rache und nicht aus liebe zum Kind gefordert wird

Das war es im Augenblick, denn ich habe so viele Fragen aber ich weiß nicht wo anfangen.
Ich werde mich zunächst einmal sammeln

Tschüss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2015 16:18