Hallo,
einfach mal so gefragt. Wie hoch sind die Chancen, daß die Kinder dem KV zugesprochen werden.
Beide haben subjektiv psychologisch gesehen, keine defizite.
KM halt Halbtagsjob, wohnt zur Miete, hat noch ihre Mutter am Wohnort. KV ist Selbständig und könnte die Zeit entsprechend einteilen, sodass er zu faster jeder Zeit für die Kinder da ist, besitzt ein Haus mit Garten, in dem die Kinder aufgewachsen sind. Geschwister und Mutter des KV leben auch in der Nähe. Kinder könnten dadruch weiter in ihrer gewohnten Umgebung leben.
Subjektiv gesehen würde ich dem Vater die Kinder zusprechen :redhead:
Was denkt ihr ?
lg Michael
Hallo,
wie ich in deinen anderen Threads gelesen habe, wohnen deine Ex und du doch im selben Haus, mit dem selben Garten und der selben gewohnten Umgebung. Oder ?
Warum sollte das Gericht dir dann das Sorgerecht oder das ABR zusprechen ? Die Kinder bleiben doch am selben Ort, nur in einer anderen Wohnung.
Da musst du , meiner Meinung nach schon andere Gründe anbringen, die ausreichen um deiner Ex das ABR zu nehmen und die Kinder dir zuzusprechen.
Oder willst du Ex auf die Straße setzen, denn sie wohnt ja anscheinend bei dir zu Miete, wenn das Haus dir gehört, in dem ihr alle zusammen wohnt. Oder sehe ich da was falsch ?
Meiner Erfahrung nach, hast du da sehr wenig Chancen bei unseren mütterlastigen Gerichten das ABR für deine Kinder zu bekommen.
Sie wohnt derzeit noch in der Wohnung im gleichen Haus, möchte aber ausziehen und die Kinder natürlich mitnehmen.
lg Michael
Moin!
Nach meiner Einschätzung stehen die Chancen 80:20 für die Mutter. Das hängt unter diesen Vorraussetzungen nämlich komplett an der individuellen Einstellung des entscheidungstragenden Schwarzkittel. Und Schwarzkittel sind leider nicht sehr individuell ... die sind fast alle gleich.
Der Vater könnte u.U. seine Chancen erhöhen, wenn er diverse linke Tricks einsetzt. Aber das führt dann zum Krieg. Und wenn dann die Mutter auch mit linken Tricks anfängt, dann hat der Vater komplett verloren.
Greetz,
Milan
Hallo,
wenn doch aber bei der Scheidung manche Richter entscheiden, daß die KM und die Kinder in der Ehewohnung bleiben sollen, damit die Kinder in der gewohnten Umgebung aufwachsen, müssten die Richter ja auch in diesem Fall für den KV entscheiden.
Bei einer Chance von 80:20 für die KM werde ich es wohl nicht wagen, eine Entscheidung vor Gericht zu erzwingen. Die Kinder werden dadruch noch mehr leiden und unter dem Strich bleibt nichts als Ärger übrig.
Welche Punkte könnten einen Richter dazu bewegen, dem KV die Kinder zu überlassen.
lg Michael
Hi!
Es ist schwer da überhaupt ne Einschätzung abzugeben, weil es echt nur am Richter hängt. Sicher gibt es einige darunter, die nen guten Job machen und objektive Urteile fällen. Aber die sind in der Minderheit. Und ob man einen von denen bekommt, ist eine reine Glücksache, da hat man null Einfluss drauf.
Wenn Väter das alleinige ABR haben, dann hat i.d.R. die Mutter einen riesengrossen Mist gebaut. Oder aber ihr ABR freiwillig abgegeben.
Besser wäre es in Deinem Fall vielleicht, wenn Ihr gar nicht erst anfangt übers ABR zu reden. Lasst es doch gemeinsam. Das ginge allerdings nur, wenn Ihr Euch einig darüber wäret, wo bzw bei wem die Kids leben sollen.
ich denke der Vater ist von geschlechts wegen immer erstmal auf der schlechteren Seite und muss 5x soviel Argumente haben wie die Mutter.
Greetz,
Milan
@ Michael,
warum muss der Aufenthalt der Kinder streitig entschieden werden? Schon einmal über Mediation und ein so genanntes Wechselmodell nachgedacht?
Wenn Ihr als Eltern halbwegs vernünftig und respektvoll miteinander umgehen könnt, ist ein solches Modell das Beste für die Kids - auf jeden Fall 100 mal besser und wichtiger als irgendwelche "Hilfsargumente" wie Elternhaus, vertraute Umgebung etc. Ihr als Eltern seid das Zuhause. Beide.
Wenn Eltern ums ABR streiten, verlieren die Kinder. Immer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Welche Punkte könnten einen Richter dazu bewegen, dem KV die Kinder zu überlassen.
1. Die Kinder austragen.
2. Die Kinder stillen
3. Die Kinder vor der Trennung überwiegend betreuen.
4. Weniger verdienen als die Mutter
5. Belegen, dass die Kinder bei der Mutter in akuter Lebensgefahr sind.
Wenn du mehr als die Hälfte dieser Punkte auf deiner Seite hast, hast du eine reelle Chance.
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.
Du findest evtl. auch was zu dem Thema unter www.trennungsfaq.de aber auch dort wird das zutreffend als "Up hill battle" bezeichnet.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
möchte nur mal alle Möglichkeiten durchspielen. Hoffe auch, daß wir uns gütlich einigen und einen vernünftigen Umgang pflegen können, habe auch diesbezüglich einen anderen Thread eröffnet.
Nur falls sich meine Frau gegen den Umgang wehrt, möchte ich natürlich vorbereitet sein, daß ich auch noch andere Möglichkeiten habe könnte.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17700.html
Merke schon, der bericht gestern bei Spiegel TV hat mich wieder total fertig gemacht... 🙁
lg Michael
Moin!
Nur falls sich meine Frau gegen den Umgang wehrt, möchte ich natürlich vorbereitet sein, daß ich auch noch andere Möglichkeiten habe könnte.
Na der Umgang hat nix mit dem ABR zu tun. Umgang ist ein Grundrecht der Kids. Ihr als Eltern habt jeweils die Pflicht den Umgang wahr zu nehmen bzw ihn dem anderen Elternteil zu ermöglichen und zu fördern. Und wenn sie das nicht tun würde, dann hättest Du ganz gute Chancen Dich durchzusetzen.
Milan
Hallo Michael
Da ihr ja gSR habt,mußt du einem Auszug deiner Kinder ja nicht zustimmen.
Ich habe schon im Vorfeld,wo es bei uns anfing zu kriseln,Kontakt mit dem JA
aufgenommen und die um Hilfe gebeten.Macht eine Familientherapie oder
Meditation.
Versuche das ihr euch gütlich einigen könnt. Den Vorschlag mit dem Wechselmodell
finde ich garnicht schlecht. Dies würde ich auch dem JA verklickern.
Ansonsten das ABR zu erhalten als KV ist schon schwer.
Lese mal unter Bindungstoleranz
Kontinuitätsgrundsatz
Förderungsprinzip
Erziehungskompetenz
soziales Umfeld
nur um mal einige Eckpunkte zu nennen. Desweiteren lasse dich mit deiner EX auf keine Streitereien
ein.Gehe ruhig und besonnen vor.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo,
wie alt sind denn die Kinder. Das Thema Kindeswille ist nicht unerheblich. Je älter sie sind und je deutlicher sie sich ausdrücken können das sie beim Vater bleiben wollen umso besser.
Gruß
Bart