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Wie gestaltet sich das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung?

 
(@kkfotohh)
Schon was gesagt Registriert

Hi, kann mir jemand kurz und knapp erklären (überblicksartig), was das gemeinsame Sorgerecht für mich an Rechten bzw. Pflichten mit sich bringt – gerade in den ersten Lebensjahren?

Danke für euere Hilfe!

Gruß aus dem Norden!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 16:22
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... und nochmal...

GSR bedeutet, daß Mama und Papa vollständig gleichberechtigt sind und keiner erhebliche Eingriffe in das Kinderleben vornehmen darf ohne das Einverständnis des anderen.

Frage ist, ob Du tatsächlich GSR hast. Wart Ihr verheiratet (dann hast Du es automatisch) oder hast Du ne GSR-Urkunde mit Mama zusammen unterschrieben? Musst Du beides mit "Nein" beantworten, so hat sie das allinige SR. Aber das ändert nix an Deinem Besuchsrecht.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 16:27
(@kkfotohh)
Schon was gesagt Registriert

Danke Milan!

Die Urkunde gibt es. Wir waren zwar nie verheiratet, aber wir haben das Sorgerecht noch zu unererer "gemeinsamen" Zeit beantragt und erhalten.
Das Problem, das sich mir nur leider stellt ist, dass ich nicht weiß in welche Entscheidungen ich von der KM eingebunden werden muss, bzw. auf welche Entscheidungen – das Kind betreffend – ich Einfluss habe.

Gruß aus HH!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 16:29
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich antworte im betreffenden Topic....

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 16:32
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Die Urkunde gibt es. Wir waren zwar nie verheiratet, aber wir haben das Sorgerecht noch zu unererer "gemeinsamen" Zeit beantragt und erhalten.

Ist zwar für die Besuchsregelung unerheblich, aber trotzdem  :thumbup:

Das Problem, das sich mir nur leider stellt ist, dass ich nicht weiß in welche Entscheidungen ich von der KM eingebunden werden muss, bzw. auf welche Entscheidungen – das Kind betreffend – ich Einfluss habe.

Sie muß Dich in alle Entscheidungen, die KEINE normalen Alltagsentscheidungen sind, einbinden. Erhebliche medizinische Eingriffe, Kiga, Umzüge, Schule, etc pp. Einfluss hast Du demnach auf alles, was über den normalen Alltag hinausgeht.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 16:33
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Aus einer Entscheidung eines hessischen OLG`s entommen:

Diese Wertung gilt insbesondere im Hinblick darauf, daß gemäß § 1687 BGB in der ab 01.07.1998 geltenden Neufassung des Kindschaftsreformgesetzes der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteiles gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens hat. Entscheidungen in Angelegenheit des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Insofern ist der Antragsteller auch bei vorläufigem Fortbestehen des gemeinsamen Sorgerechts zu den die gewöhnliche Betreuung und Versorgung des Kindes betreffenden Angelegenheiten in der Lage. Sollte überraschend eine schwerwiegende Entscheidung für das Kind zu treffen sein, käme gegebenenfalls eine Einzelermächtigung durch das Familiengericht in Betracht, wenn die Antragsgegnerin sich überhaupt einer sachgemäß für das Kind zu treffenden Entscheidung, etwa einer überraschend notwendig werdenden Operation, widersetzen sollte.

Wie Milan schon gepostet hat, das GSR bringt ne Menge Rechte und Pflichten für Dich mit.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 23:19