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Wie gehts weiter nach dem OLG Beschluss!

 
(@hallifax83)
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Hallo ein paar wissen vielleicht was bei mir bereits abgelaufen ist.

Für die es nicht wissen: Ich habe eine Tochter von 7 Jahren.

Im Streit um das ABR mit der KM habe ich beims Amtsgericht das alleinige ABR bekommen.

Die KM ging darauf in Beschwerde beim OLG.

Nun habe ich einen Beschluss des OLG bekommen in dem das Urteil des Amtsgerichts abgeändert wurde.

Ich habe noch nicht mit meinen Anwalt gesprochen, würde aber gerne wissen ob es nun eine Möglichkeit gibt diesen Beschluss vom OLG anzufechten.

Gibt es denn noch Möglichkeiten mir wieder das alleinige ABR zu beschaffen oder ist der Beschluss von OLG schon ein Beschluss von einer so hohen Instanz das er nicht mehr verändert wird.

danke für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2012 22:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

meines Wissens ist die Rechtsbeschwerde gem. § 70 FamFG zulässig, wenn das OLG das im Beschluss zulässt (das ist mal clever!!!).

Was steht denn wörtlich im Beschluss drin?

Und was ist die Folge, habt ihr das ABR nun wieder gemeinsam und wo bleibt die Tochter???

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2012 22:34
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit welcher Begründung hat das OLG den Beschluss vom AG wieder abgeändert ?? 
Theoretisch könntest du wieder von unten anfangen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2012 15:07
(@hallifax83)
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Wieder von unten Anfangen wie meinst du das.
Zumindest muß ich den Anwalt wechseln. Die KM hat den Beschluss schon seit letzten Mittwoch und ich habe noch nichts erhalten.
Ich kann dir also keine Begründung nennen.
Ich bin mir aber auch nun langsam nicht wirklich sicher ob das alles gut ist für das Kind. Irgendwann muß ja auch mal ruhe reinkommen.
Wenn meine Tochter älter ist und gerne von sich aus zu mir möchte, dann bin ich meiner Meinung nach es auch wieder probieren.
Ich kenne aber die Begründung nicht. Vielleicht steht da ja auch was drin was nicht in Ordnung ist. Das kann ich mir aber ehrlich gesagt beim OLG nicht vorstellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2012 12:44
(@diskurso)
Registriert

Ich kenne aber die Begründung nicht. Vielleicht steht da ja auch was drin was nicht in Ordnung ist. Das kann ich mir aber ehrlich gesagt beim OLG nicht vorstellen.

Auch ein OLG ist grundsätzlich kein fehlerloses Gericht. Es gibt auch auf dieser Ebene die haarsträubendsten Beschlüsse.
Wie LBM schon schrieb, kannst Du (innerhalb von vier Wochen nach Beschlussfassung) Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen.
Ob das sinnvoll ist, hängt u.a. von der Begründung ab.
Sieh zu, dass Du an die Begründung kommst und melde Dich dann wieder hier.
Gab es denn keine mündliche Verhandlung ?

PS
"Ruhe reinkommen" ist das denkbar unsinnigste Argument, welches vorwiegend von boykottierenden KM vorgebracht wird

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2012 13:58
(@hallifax83)
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Ok ich habe nun den Beschluss des OLG.

Die Entscheidung und die sichtweise des OLG kann ich nicht nachvollziehen aber eine Beschwerde ist nicht zugelassen worden.
Mein Anwalt und der Verfahrensbeistand können den Beschluss des OLG nicht verstehen und sind der Meinung das die Frau Richterin sich von vornherrein schon sicher war den Beschluss des Amtsgerichts abzuändern.

Bei der Entscheidung zum Beschuss wird sich darauf gestützt das die Bindung des Kindes zur KM größer ist. Das schließen sie Aufgrund der Äußerungen meiner Tochter dort im Gericht und der Tatsache das die KM die letzten Jahre arbeitslos und zuhause war und somit mehr Zeit für das Kind hatte.
Im Prinzip haben sie geschrieben das meine Tochter zur KM eine engere emotionale Bindung hat, weil mehr Zeit für das Kind hatte.

Was sie aber nicht interessiert hatte war meine Aussage dazu. Denn ich habe mindestens genauso viel Zeit mit meiner Tochter verbracht wie die KM.
Dies hätte ich auch beweisen können. Hatte die Frau Richterin aber nicht interessiert und hat mich schnell abgewirkt.

Auch die Aussage meines Kindes vor Gericht wurde nur so gewertet wie die Richterin es brauchte. So hat mein Kind von einem Kissen erzählt wo ihre Mutter abgebildet ist, mit dem sie Abends im Bett redet. Aber das Kissen bei der KM auf dem ich zu sehen bin, wußte meine Tochter nicht mehr wo es ist.
Im übrigen sagte meine Tochter das sie Ihrer Mutter mehr vermisst als ihren Vater.

Meine Aussage dazu war gewesen, dass die KM bei dem Umzug das Kissen verschwinden ließ und ich nie beobachtet hatte das das Kissen mit der KM von meiner Tochter beachtet wurde, ist von der Richterin nicht weiter zur Kenntnis genommen worden.
Zu der Aussage das meine Tochter Ihre Mutter mehr vermisst als ihren Vater kann ich nur sagen das es genau anderesherum war als sie noch bei ihrer Mutter wohnte. Auch das wurde nicht beachtet.

Zu dem Punkt Kontinuität wird nochmal auf die Tatsache verwiesen das meine Tochter überwiegend bei der KM aufgewachsen ist.
Im Prinzip wird sie dafür belohnt das sie nicht den Popo (Ich wollte ein anderes Wort sagen) hochbekommen hat um zu arbeiten und ich werde bestraft dafür das ich arbeiten war.
Und ich habe trotz Arbeit mich besser um unsere Tochter gekümmert als sie. Was mir Freunde von uns beiden immer wieder bestätigt haben.

Auch die bitte von mir ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen wird vom OLG zurückgewiesen. Es steht der Senat verfügt über eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung.
Das sehe ich anders. Wie wollen die die Wissen was gut für mein Kind ist innerhalb von 3 Anhörungsstunden.

Naja sagt mir doch eure Meinung dazu. Ich bin es leid zu kämpfen und hoffe doch das sich in den nächsten Jahren sich einige Sachen änderen und meine Tochter von alleine wieder zu mir kommen möchte. Dann würde ich auch wieder dafür kämpfen.

Gruß Hallifax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2012 19:36