Hallo,
ich wende mich mal an diese Community, weil ich mir echt keinen Rat mehr weiss.
Hier mal die Facts:
- 1999 Heirat, 2001 Geburt des gem. Sohnes, 2005 Trennung, 2007 Scheidung
- Sorgerecht ist geteilt, mein Sohn wohnt bei der KM
- sie und ich seit mehr als 2 Jahren wieder in fester Bindung, allerdings ohne Heirat
Seit einiger Zeit (ca. 2 Jahre) läuft zwischen der KM und meinem Sohn einiges schief. Lautstarke Auseinandersetzungen, Liebesentzug und emotionale Kälte.
Damals habe ich mit dem JA Kontakt aufgenommen, um meine Möglichkeiten abzustecken, meinen Sohn zu mir zu holen. Der Besuch beim JA war sehr ernüchternd, denn man sagte mir, dass die Übertragung des SR nur richterlich oder mit ihrer Zustimmung möglich sei.
Die Situation eskalierte immer mal wieder - mein Sohn weigert sich zur Mutter zurückzugehen, fragt, ob er nicht immer hier sein könnte und wünscht sich, meine jetzige Partnerin wäre seine Mutter.
Habe wieder Kontakt zum JA aufgenommen. Ergebnis war, dass ein Versuch, das alleinige SR zu erstreiten sehr wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Man empfahl mir, heimlich zu einem Kinderpsychologen zu gehen, um ein entsprechendes Gutachten zu erstellen, welches auch vor Gericht verwendbar wäre. Dies habe ich aber nicht getan, da ich Heimlichkeiten hasse und mir weiter von meiner Anwältin gesagt wurde, ein Rechtsstreit hätte selbst bei für mich postivem Gutachten wenig Erfolgschancen.
Mittlerweile wird jeder Kontaktversuch von meiner Seite (ausser den regelmäsigen Wochenenden) konsequent geblockt. Mein Sohn darf selbst dann nicht ans Telefon gehen, wenn er schon gesehen hat, dass ich es bin, der anruft.
Ich mache mir Sorgen um die schulische Entwicklung meines Sohnes und um die soziale Kompetenz, die ja gerade in jungen Jahren gefördert werden müsste.
Heute hatte ich wieder ein gespräch mit dem JA. Und wieder das gleiche Ergebnis.
Wenn ich meinen Sohn öfter und auch unter der Woche zu mir holen will, dann nur mit dem Einverständnis der KM. Alles weitere was die Übertragung des SR angeht, kann nur gerichtlich laufen.
Ich bin verzweifelt und tief enttäuscht vom JA. Es muss doch Mittel und Wege geben, meinen Sohn zu mir zu holen, ohne ihn zu Gutachtern und vor Gericht zu schleifen.
Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht einen Tipp oder eine Idee, wie ich das noch angehen könnte? Dann würde ich mich sehr freuen, wenn ich kompetente Antworten erhielte.
Vielen Dank schon mal vorab!!
MJ
Hallo mjdj,
das JA (Jugendamt) hat leider Recht. Es ist schwer und wird sicherlich nicht zumindest ohne Verfahrenspfleger (=Anwalt des Kindes, aber das ist sehr mit Vorsicht zu genießen) statt Gutachten ablaufen.
Was Du willst, ist sicherlich nicht das ASR (allein. Sorgerecht) sondern das ABR (AufenthaltsbestimmungsR). Dabei ist entscheidend, wer das Kind besser fördern kann, den Kontakt zum anderen ET (Elternteil) toleriert, wessen Bindungen zum Kind besser sind etc. Daher würde ich nicht von vornherein sagen, dass das alles aussichtslos ist.
Wenn das JA ein heimliches Gutachten empfiehlt, dann geht bei mir der Hut hoch. Erstens darfst Du das nicht, und zweitens wäre es ohnehin nicht verwertbar, da nur gerichtlich angeordnete GA gelten. Du könntest damit allenfalls genauere Erkenntnisse über Dein Kind erlangen, aber das Familiengericht wird Dir das als Ausforschung eines gerade mal siebenjährigen Kindes auslegen und dann steht Deine Erziehungsfähigkeit mal ganz krass in Frage.
Ich sehe da leider keine andere Möglichkeit, als den stinknormalen gerichtlichen Weg zu gehen, und der bedeutet eben Gutachten. Es sei denn, Deine Ex stimmt einem Wechsel des Kindes aus freien Stücken zu. Aber dann wärst Du nicht hier.
Werden sich sicherlich noch andere zum Thema melden. Tut mir Leid, dass ich da keine positiven Fakten nennen konnte.
Eines muss ich noch anmerken: Wenn Du mehrfach beim JA angefragt hast, dann vermute ich, dass Du die Leute dort im Rücken haben willst? Das ist auch richtig so. Aber wenn sie Dir nicht total davon abraten, dann würde ich das fast als Beleg dafür deuten, dass sie Deinem Antrag auch etwas abgewinnen können. Im Verfahren müssen sie ohnehin Stellung beziehen. Anträge zurückziehen kann man immer noch. Was nicht heißen soll, es einfach so mal auszuprobieren!!! Das Kind sollte seinen Willen völlig frei von irgendeiner Beeinflussung deinerseits geäußert haben und die Probleme bei der Mutter wirklich offensichtlich sein. Und bei Dir natürlich alles in bester Ordnung.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Mj
Willkommen bei VS.de
Nun, sehen wir uns die Möglichkeiten mal an, die du hast, als da wären:
Klage auf ABR ( Aufenthaltsbestimmungsrecht ). Das ASR ( alleiniges Sorgerecht ) vergiss mal ganz schnell. Das ist nicht notwendig und die Hürde dafür liegt in unerreichbaren Höhen. Du musst davon ausgehen, dass ein Verfahrenspfleger bestellt wird vom Gericht und dass das Kind vom Richter angehört wird. Das ist in solch einem Fall das übliche Prozedere. Das JA wird ebenfalls seinen Senf dazu abgeben. Verlasse dich bitte nicht darauf, dass das JA vermeintlich auf deiner Seite steht. Erfahrungsgemäß sind deren Einlassungen vor Gericht bestenfalls schwammig und nichtssagend.
Die zweite Möglichkeit ist, das Kind anlässlich des Umganges einzubehalten. Dann eine einstweilige Verfügung beantragen, auf vorläufige Übertragung des ABR.
Dieser Weg ist mit enormen Risiken behaftet und du brauchst ein Nervenkostüm, welches einem Kettenhemd gleicht. Aber keine Angst, nach einer solchen Nummer ist von eben diesem Kettenhemd nichts mehr über.
Aber ich möchte dich ausdrücklich warnen! Für solch eine Nummer brauchst du die Unterstützung des Kindes, in der Form, das es seinen Willen klar und unmißverständlich gegenüber allen beteiligten Personen und insbesondere gegenüber dem Richter zum Ausdruck bringt und vertritt.
Unabhängig des gewählten Weges, benötigst du ein Betreuungskonzept und klare Vorstellungen bezüglich des Umganges zwischen Kind und Mutter. Solltest du im Laufe eines solchen Verfahrens mit "emotionaler Kälte " der Mutter anfangen oder mit " sozialer Kompetenz", wird man dir so schnell den Teppich unter den Füssen wegziehen, das der Aufprall heftigst wird. Lass das sein.
Letzten endes kann deine Frage
Es muss doch Mittel und Wege geben, meinen Sohn zu mir zu holen, ohne ihn zu Gutachtern und vor Gericht zu schleifen.
sehr leicht beantwortet werden:
nein !
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hmmm.....,
erstmal hallo, das Kind ist noch sehr jung, wie gefestigt ist denn sein Wunsch zu dir zu ziehen? Weiß die KM von diesem Wunsch und wie hat sie gegebenen Falls darauf reagiert? Hast du mal beim JA darum gebeten ein Gespräch mit der KM und dem Kind zu führen? (also das JA soll mit ihr reden und mit dem Kleinen) Schildere denen mal genau die Situation und den Wunsch des Kindes und bitte um Vermittlung. Denen muss man meist ziemlich auf die Füße treten bis die was tun.
Vielleicht schaffen die es ja, dass sie den Lütten freiwillig ziehen läßt, dann ersparst du ihm den gerichtlichen Weg. Wenn es nicht klappt, bleibt dir nichts anderes übrig als zu klagen, aber ich denke der Lütte ist noch zu jung um wirklich Gehör beim Richter zu finden.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antworten.
Zum JA muss ich sagen, dass ich schon ausdrücklich darum gebeten habe, ein Gespräch JA <-> KM oder ein Dreiergespräch zu führen. Darum hätte ich mich aber selbst kümmern sollen, sprich die KM dazu bringen, dem zuzustimmen, was nicht läuft.
Ja, die KM hat vor wenigen Tagen erst zu meinem Sohn gesagt "Dann geh doch ganz zu Deinem Vater" ... in welchem Zusammenhang oder in welcher genauen Situation ist mir nicht bekannt. Dies habe ich dann bei meinem Sohn aufgegriffen und ihm gesagt, dass (wenn es sein Wunsch ist), ich immer hinter ihm stehe.
Die Problematik besteht darin, dass eine Kommunikation mit der KM nicht möglich ist (nicht mal am Telefon), da sie nur abblockt und ich sehe, dass es meinem Sohn nicht gut geht. Ich kann aber nicht sagen, dass er "klassisch" vernachlässigt würde ... also zuwenig zu essen bekäme oder dauernd verdreckt wäre oder auch die KM ein sonstiges Problem hätte (Alkohol, Drogen etc.). Das würde es mir sicher erleichtern.
Ab welchem Alter des Kindes folgen denn die Gerichte den Wünschen des Kindes? Mir hat jemand gesagt, es gäbe keine feste Alterregelung, aber so um die 12 Jahre sollte es sein. Dann hätte ich nämlich noch 5 Jahre durchzustehen und das würde sehr hart.
Grüße,
MJ
Hallo, also ich kenne das so, dass vom JA eine Einladung an die KM geschickt wird, mit dem Kind zu einem Gespräch zu kommen.
Angehört wird das Kind bei Gericht sicherlich, aber inwieweit der Wunsch des Kindes Gewicht bei der Entscheidung findet, kann ich dir nicht sagen. Natürlich je älter das Kind ist, umso mehr Beachtung findet auch der Wille des Kindes.
Ich hab so das Gefühl, deine Ex tickt ähnlich wie unsere. Wenn ich meine Kleine Maus nachher zum Mittagschlaf hingelegt habe, schick ich dir mal unsere Geschichte per PN. Vielleicht kannst du damit etwas anfangen.
Liebe Grüße Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallöchen nochmal, hab dir ne Mail geschickt, ist aber etwas lang geworden und noch nicht alles. Fast 6 Jahre steckt man auch nicht in eine E-Mail 😉
Der Rest kommt dann morgen.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo
Ab welchem Alter des Kindes folgen denn die Gerichte den Wünschen des Kindes? Mir hat jemand gesagt, es gäbe keine feste Alterregelung, aber so um die 12 Jahre sollte es sein. Dann hätte ich nämlich noch 5 Jahre durchzustehen und das würde sehr hart.
Puuh, kann man nicht sagen. Kommt auf viele Faktoren an. Meiner war 9 und hat die Richterin überzeugt und somit habe ich damals die EA bekommen.
Eine Garantie gibt es aber nicht, denn rechtlich können die Kinder mit 18 entscheiden, wo sie leben wollen.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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