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Wie beantragt man das alleinigesorgerecht?

 
(@tashi)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend liebe Väter 🙂

Zuallererst muss ich sagen ich finde es super das es doch soviele Väter gibt die noch wirkliches Interesse an ihren Kindern haben und auch kämpfen.

Ich wende mich mit ein paar fragen an euch als "vertrettung meines verlobten.

Dieser hat ein Kind aus der Beziehung vor mir, waren beide nicht verheiratet.

Das Kind lebt nicht bei der Mutter sondern bei den Großeltern zur Pflege, sie hatte da sie mit dem kind überfordert war , auch durch drogen und alkoholkonsum den kleinen dort abgegeben.

Beim Jugendamt übergab sie sämtliche rechte und entscheidungen der Großeltern da sie mittlerweile auch probleme mit der mutter haben.

Jetzt möchte mein Mann gerne das alleinigeSorgerecht für sein Kind beantragen und auch das aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wie müsste er bei diesem verfahren vorgehen, was ist zubeachten wie fängt man an?
Leider ist mit Mutter und Großeltern nicht zureden im gegenteil es werden fleißig viele Lügen erzählt Mutter und Großeltern besonders untereinander über meinen mann.

Wie geht man da also genau vor , womitfängt man an und welche schritte folgen?

Würde mich über Auskünfte freuen.

Vielen Dank
Tashi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2011 21:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Vorraussetzung, das er überhaupteineChance hat,ist das er einen guten Kontakt zum Kind hat und der Umgang funktioniert. Wie ist denn der Umgang geregelt und wie alt ist das Kind?

Kann es sein ,das dein Partner hier schon angemeldet ist?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2011 22:09
(@tashi)
Schon was gesagt Registriert

Das verhältniss zum kleinen ist gut, er ist 2 Jahre alt.
Umgang findet statt so wie es ihm "erlaubt " wird, wenn nicht wieder irgendwelche ausreden statt finden.

Glaube nicht das er hier schon angemeldet ist, aber 100% beschwören kann ich es auch nicht 🙂

Ich lasse ihn sein Ding allein machen so gut es geht außer er fragt direkt nach hilfe 🙂

Aber mich wurmen seine Gedanken und Sorgen ja auch , daher wollte ich mich für ihn gern auch ein wenig schlau machen.

Man fühlt sich ein bisschen Hilflos bei solchen dingen...

Ich denke schon das er recht gute chancen hat, das Jugendamt redet und denkt auch nicht sehr posetiv über die Mutter und die Sachbearbeiterin  die für die Pflegschaften ist hat uns auch in einer E-Mail die genaue Ansprechparterin mitgeteilt wo er sich hinwenden soll wenn er interesse an dem Sorgerecht hätte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2011 22:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da das Thema Sorgerecht für uneheliche Väter von den Gerichten noch sehr zurückhalten angegangen wird, um es mal sehr vorsichtig auszudrücken, ist es auch auch eine Frage des Timings.

Zwar vermute ich, dass sich die Aversion der Gerichte mit der kommenden Gesetzesänderung etwas lockern wird, aber auf der anderen Seite wird später wohl niemand mehr das Kind bei Oma raus holen.

Insofern würde ich jetzt schon mal beginnen.
Guten Kontakt zum JA halten.
Möglichst viel Umgang.
Gutes Betreuungskonzept
Guten Anwalt suchen.
Und möglichst bald Klage einreichen auf GSR, ersatzweise ASR.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2011 23:04
(@tashi)
Schon was gesagt Registriert

Reicht es den eine Klage auf Sorgerecht zumachen um ihn bei uns aufzunehmen oder kommen da noch andere sachen auf uns zu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2011 23:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tashi!

Reicht es den eine Klage auf Sorgerecht zumachen um ihn bei uns aufzunehmen oder kommen da noch andere sachen auf uns zu?

Ich würde zusätzlich und vorsichtshalber das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) mit beantragen, damit ja nichts übersehen wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 10:19
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tashi,

Jetzt möchte mein Mann gerne das alleinigeSorgerecht für sein Kind beantragen und auch das aufenthaltsbestimmungsrecht.

Frage von einer (mittlerweile halbwegs erfahrenen) Zweitmama:

Unabhängig davon, wie das Ganze ausgeht -
Wie stehst Du zu der ganzen Sache?
Weißt Du, was auf dich / euch zukommt, wenn da plötzlich ein Kind bei euch lebt?
Habt ihr schon darüber gesprochen, wie ihr euch den Alltag mit dem Kind und den Umgang mit der KM bzw. den Großeltern vorstellt?

Als soziale Mutter stößt man oft an Grenzen, die keiner bedacht hat und es besteht die Gefahr, dem Kind noch weiter zu schaden, wenn man eine solche Entscheidung übereilt trifft.

Wünsche euch, dass ihr die richtigen Schritte zum Wohl des Kindes setzt!

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 10:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung zu vj,

Wenn das SR und ABR strittig ist kann der Richter ein Gutachten beschließen, um herauszufinden wo das Kind am besten leben soll.

Diese Begutachtung wird sich dann höchstwahrscheinlich über Monate hinziehen und auch dich mit einschließen.

Dein LG braucht ein gutes Betreuungskonzept, das dich zwar mit einschließen kann, aber nicht auf dir basiert. Er wird darlegen müssen, wie er Beruf und Kind unter einen Hut bringen will.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 11:20
(@tashi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Vielen Dank für eure Antworten,

Ja wir haben lange und viel über das ganze Thema Diskutiert.
Und ich bin davon überzeugt das wir es auch mit einem Kind schaffen werden.

Wir wollen aufjedenfall das er seine Familie weiterhin sieht in einem gesunden Rahmen , der auch geregelt ist , so das nirgendswo wieder chaos entstehn kann .

Mein Mann arbeitet im Früh dienst ist somit meistens um 14 / 15 uhr zuhause, in dieser Zeit werde ich mich um ihn kümmern wenn sich dies vereinbaren lässt, ansonsten würde er bis zu der Zeit in eine Kita gehn , nach der zeit bis er sich bei uns gewöhnt hat.

Uns ist klar das wir mit ihm vorsichtig und behutsam umgehen müssen , das dies Zeit brauch. Diese soll er auch bekommen.
Wir sind ja auch nicht auf uns allein gestellt, wir beide haben unsere Familie in der Nähe die uns jeder zeit unterstützen würden.

edit://

Wir haben jetzt mit dem zuständigen Jugendamt telefoniert, sie werden jetzt die erforderlichen Schritte machen , heißt wohl nach aussage, Die Pflegestelle benachrichtigen , das Jugendamt was bei uns ist benachrichtigen und auf den Sorgerechtsantrag von der Anwältin warten.

Die Anwältin will diesen Antrag noch heute einreichen .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2011 14:58