...wenn der Fall ei...
 
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...wenn der Fall eintrifft...

 
(@rodweiler)

Wie ist denn das: Könnte meine Frau, obwohl Sie Berufstätig ist und ich nicht theoretisch einfach mit unserem Sohn aus dem Gemeinsamen Haus ausziehen? Kann ein Ehepartner überhaupt einfach so ausziehen und das Kind mitnehmen? Wo kann man sich da einlesen? Danke an alle. Gruß. :question: :question: :question:


Zitat
Geschrieben : 16.05.2005 21:32
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also Deine erste Frage hab ich nicht wirklich verstanden.könntest Du sie bitte erklären?

Zu Frage zwei: ja er/sie kann muss aber den anderen Partner Umgang mit dem Kind gewähren.

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 02:10
 Torx
(@torx)
Schon was gesagt Registriert

Kann ein Ehepartner überhaupt einfach so ausziehen und das Kind mitnehmen?

NEIN. Der Lebensmittelpunkt und der Hauptwohnsitz des Kindes kann bei GSR nur mit Einverständnis beider Elternteile geändert werden.

Mein Tipp: Lass sie gehen, aber ohne das Kind. Du hast offensichtlich Zeit, übernimm den Betreuungs- , sie den Barunterhalt. *w

_________
Torx


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 02:23
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Und doch könnte sie auch das ABR gerichtlich regeln lassen...

Wobei in diesem Fall schon die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist das bei einer Klage auf Übertragung des ABR von Seitern der KM, das ABR auf den KV übergeleitet wird und das Kind somit am gewöhnlichen Lebensmittelpunkt bleibt...aber eben auch nur weil der KV hier bisher scheinabr fast ausschließlich die Betreuung wahr genommen hat...

Ansonsten könnte die KM auch ausziehen und das Kind mit nehmen und würde sichrlich recht bebommen vor enem Gericht..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 03:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin rodweiler,

guckst du >hier<.

Und doch könnte sie auch das ABR gerichtlich regeln lassen...

Das ist doch völliger Quatsch in Bezug auf die Fragestellung, Jens. Hier geht es um die unabgesprochene Kindesmitnahme.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 09:30
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Frage ist nur was ist eine "abgesprochene Kindesmitnahme"?
Reicht dazu zu sagen: ach übrigens ich nehme XYZ mit?Oder benötigt Mann/FRau eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils?Wenn ja bei wem hier wurde das praktiziert?

@torx

Toller Tipp...und das ist rechtens das Kind wird einfach "einbehalten"?

Gruss Delphin

[Editiert am 17/5/2005 von Delphin]


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 18:54