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Welche Recht als leiblicher Vater nach Adoption

 
(@coolhandluke)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

ich weiss nicht, ob meine Anfrage hier korrekt ist. Koennte ja ueberall passen!?

Ein Bekannter hat drei Kinder mit seiner Ex, ist selbstaendig (Ein-Mann-Unternehmen) und zahlt gehoerig Unterhalt.

Die Ex seit einigen Jahren in neuen festen Haenden. Sie will den jetzt heiraten und der will die Kinder adoptieren.

Er hat mir schon gesagt, dass er ueberlegt, seine Kinder zur Adoption freizugeben, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu muessen. Er knappst jeden Monat am Existenzminium. Dem gehts finanziell echt schlecht. Allein aus diesem Grund koennte ich seine Entscheidung sogar verstehen. Aber hier solls nicht um seine finanziellen Verhaeltnisse gehen!

Ist es wirklich so, dass man nach dem ein neuer Mann die eigenen Kinder adoptiert hat, keinen Unterhalt mehr zahlen muss?

Wie sieht es mit den sonstigen Rechten als leiblicher Vater aus? Duerfte er sie dennoch weiterhin sehen oder vergibt er somit die letzte Chance, irgendwie noch Vater zu sein?

Welche neuen Rechte und Pflichten ergeben sich daraus, wenn man seine Kinder zur Adoption freigegeben hat und diese dann von einem neuen Mann adoptiert werden?

Die Vaterschaft hat er damals bei allen drei Kindern anerkannt. Bisher haben auch beide gemeinsames Sorgerecht.

Gruss

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 11:57
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo CoolHandLuke,

Dein Bekannter ist gut beraten, der Adoption nicht zuzustimmen, so ihm noch irgendwas an seinen Kindern liegt.
Mir will es nicht einleuchten, wie man als Vater von drei! Kindern, für die er darüberhinaus das gemeinsame Sorge-
recht hat, auf die Idee kommen kann, diese einem anderen Mann zu "überlassen".

Wie alt sind denn die drei Kinder? Wie ist denn der Umgang bisher gelaufen?

Mit der Adoption gibt er alle Pflichten, aber auch Rechte an seinen Kindern auf. Er muss keinen Unterhalt mehr zahlen,
hat aber auch z.B. kein Umgangsrecht mehr. Und ja, er vergibt seine letzte Chance, noch Vater zu sein.

Heftig, die Überlegungen Deines Bekannten, ist doch der einzig von Dir genannte Grund die Unterhaltszahlungen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 12:32
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@Mux,
nicht jeder weiß um die rechtlichen Gegebenheiten insbesondere im Familienrecht bescheid. Wie viele nicht ehelichen Eltern haben z. B. schlicht keine Ahnung darüber, dass der nicht eheliche Vater kein Sorgerecht hat?
Deswegen kann ich auch verstehen, dass ein Vater, der sich der Tragweite einer Adoption nicht bewusst ist, sich mit dem Gedanken anfreundet, die Kinder zur Adoption freizugeben, wenn er dadurch finanziell endlich wieder Luft schnappen kann.

So einfach, wie die KM hier aber Väter "austauscht" würde mir aber der Gedanke kommen, ob die leibliche Vaterschaft tatsächlich besteht, wenn ich lese, dass der Freunhd des TE alle drei Kinder anerkannt hat.
Aber das ist nur ein Gedanke eines Mannes, der die Familienverhältnisse des Freundes des TE überhaupt nicht kennt und deswegen nicht weiß ob und wie naheliegend dieser Gedanke ist.

@CoolHandLuke,
Ihr Freund hat dann überhaupt keine Rechte mehr. Er wird sie vermutlich nie mehr wieder sehen und nichts mehr von ihnen hören, es sei denn eines der Kinder benötigt - was Gott verhüten möge - Blut oder Stammzellen von ihm.
Ob die Einsparung von Unterhalt und der Verlust des Erbrechts das Wert bist, muss jeder selbst entscheiden.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 13:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin CHL,

möglicherweise kennt Dein Freund die Rechtssprechung nicht besonders gut; dort gibt es einen Selbstbehalt (derzeit 950 EUR), der ihm nach Abzug der Unterhaltszahlungen jeden Monat bleiben muss. Ob man selbständig ist oder angestellt, spielt dabei keine Rolle. Wenn die Unterhaltshöhe also festgelegt wurde, als er gut verdient hat, wird es ggf. Zeit für eine Abänderungsklage.

Von diesen 950 EUR müssen in Deutschland viele Väter leben. Grosse Sprünge kann man damit nicht machen, aber verhungern tut man auch nicht. Kaum einer von diesen Väter käme jemals auf die abseitige Idee, mit einer Adoption durch einen Dritten Unterhalt sparen zu wollen. Kinder "verkaufen", weil sie einem zu teuer werden, geht gar nicht.

Du kannst ihm (als Freund sollte das möglich sein) ja mal das Bild von einem armen, einsamen, alten Mann malen, um den sich niemand mehr kümmert. Dann relativiert sich das mit der Kohle sehr schnell.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 16:53
(@coolhandluke)
Schon was gesagt Registriert

Die Kinder sind 9, 11, 13.

Von einer Abaenderungsklage wusste er nichts.

Ich habe ihm dringend davon abgeraten.

Letztlich ist es natuerlich seine Entscheidung.

Aber wuerde, so rein theoretisch, die Moeglichkeit bestehen, wenn er seine Kinder zur Adoption freigibt, keinen Unterhalt mehr bezahlt, aber ueber einen Anwalt/Notar eine Umgangsregelung mit der Ex und dem Neuen vereinbart?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 20:04
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Einen weiteren Aspekt sollte man aber auch noch erwähnen:

Nicht nur die Unterhaltspflich des Vaters gegenüber den Kindern erlischt mit der Adoption, sondern auch umgekehrt.

In sofern kann ein KV seinen Kindern durch die Zustimmung zur Adoption durchaus etwas gutes tun. Grade in Situationen wie dieser kann man wohl mit einiger Sicherheit davon ausgehend das das Sozialamt bei den Kindern anklopft sobald der Vater zum Pflegefall wird uns seine Rente - wenn er denn eine hat - nicht mehr zur Deckung der Kosten ausreicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 20:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin CHL,

Aber wuerde, so rein theoretisch, die Moeglichkeit bestehen, wenn er seine Kinder zur Adoption freigibt, keinen Unterhalt mehr bezahlt, aber ueber einen Anwalt/Notar eine Umgangsregelung mit der Ex und dem Neuen vereinbart?

vatersein.de ist ein Forum, in dem unter anderen tausende verzweifelte Väter versuchen, den Kontakt zu ihren Kindern zu erhalten oder wiederherzustellen; die meisten davon würden dafür ihr letztes Hemd geben.

Insofern solltest Du nicht ausgerechnet hier nach Antworten darauf suchen, wie man sich nach der Devise "Vater ohne Verantwortung sein wollen: Ja - aber bitte ohne finanzielle Verpflichtungen" die Rosinen herauspickt. Dass Dein Kumpel Dich vorschickt, macht es nicht besser.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 20:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit stellt sich die Frage, ob der Neue von KM nur dann eine finanzielle Verantwortung für die Kinder übernehmen will, wenn er auch die Kinder adoptieren darf? M.E. genauso widersinnig wie die eigenen Kinder zur Adoption freizugeben um Geld zu sparen, aber vertraglich festgeklopften Umgang haben wollen.

Wieso einigen sich die 3 nicht untereinander? Wenn schon über Adoption nachgedacht wird und anscheinend sogar eine relative Übereinstimmung vorliegt, warum dann nicht irgendwas dazwischen? Alles beim alten lassen, aber über den zu zahlenden KU diskutieren? Vielleicht auf pauschal 100€ je Kind oder so? Eben aufeinander zugehen, Kompromisse schliessen, aber das beste für die Kinder herausholen. Wurden die schonmal gefragt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 20:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um deine Frage auch abseits aller moralischen Erwägungen zu beantworten:
Ja, die Unterhaltspflicht entfällt nach einer Adoption und geht auf den Adoptierenden über.
Ebenso wie alle anderen Recht und Pflichten, wie z.B. das Umgangsrecht.

Ob eine private Umgangsregelung durchsetzbar ist, wenn sich das neue Elternpaar nicht daran hält wage ich auch zu bezweifeln.

Vielleicht sollte auch er sich mal der Arge um aufstockendes Harz 4 bemühen.
Da titulierte Unterhaltszahlungen vom eigenen Einkommen abgezogen werden, könnte sich das auch für ihn lohnen, zumal die Freibeträge auf Basis des gesamten Einkommens berechnet werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 09:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch eine kleine Anmerkung:

Die KM ist jaderzeit noch gar nicht verheiratet. Für eine Stiefkindadoption ist aber nicht nur erforderlich, dass der Stiefvater mitder KM verheiratet ist,sondern das diese Ehe auch ein paar Jährchen besteht und zwischen dem annehmenden Elternteil und dem Kind ein enges Verhältnis bestehen muß.
Sollte der Stiefvater bereits Kinder haben müssen diese der Adoptions ebenfalls zustimmen, ebenso wie das JA und ein Familiengericht. Die Hürden sind dabei relativ hoch.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 09:28




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

,sondern das diese Ehe auch ein paar Jährchen besteht und zwischen dem annehmenden Elternteil und dem Kind ein enges Verhältnis bestehen muß.

@Tina

in meinem Fall war es damals kein Problem, die Adoption schnell durchzuziehen.
Zum leiblichen Vater bestand kein Kontakt. Er war froh, die Unterhaltslast loszuwerden und von seiten des JA kam kein Einwand.
Hochzeit und Adoption waren beinahe ein Behördengang.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2012 12:21