Hallo,
also ich bin neu hier und habe mich für einen Kumpel hier registriert.
Sein Problem ist folgendes:
Er hat heraus gefunden, dass seine Ex-Lebensgefährtin in betrogen hat und koksen tut.
Die beiden haben eine gemeinsame 4 jährige Tochter. Sie haben gemeinsames Sorgerecht.
Nachdem er das alles herraus gefunden hat, hat er sich sofort getrennt und ist ausgezogen. Jetzt möchte er das alleinige Sorgerecht für die Kleine.
Er hat schon einen Anwalt kontaktiert doch der meinte die Chancen stehen gleich null. Aber das kann und will er nicht akzeptieren, schließlich will er seine Tochter nicht bei einer Drogenabhängigen lassen.
Die Gute Frau war jetzt schneller als er, und war schon beim Familiengericht und hat jetzt das vorläufige alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Er war noch nicht beim Jugendamt, weil er sich erst alles durch den Kopf gehen lassen wollte ob er sie bei der Polizei anzeigen soll. Und als er das dann machen wollte kam ja schon der Brief vom Familiengericht zur Anhörung. Die war heute, hab aber noch nicht mit ihm gesprochen was jetzt dabei rausgekommen ist.
Was kann er, bzw. soll er jetzt machen?
Soll er sie anzeigen?
Er will halt auch nicht das seine Tochter darunter leidet, sie hat jetzt schon genügent mitbekommen und leidet sehr unter Albtäumen.
Bitte gebt mir Tipps, damit ich die an ihn weiterleiten kann.
Danke im vorraus.
Spawn
Hallo Spawn,
die Einschätzung des RA ist nicht so ganz verkehrt.
Mit seinem Auszug und dem Belassen des Kindes bei der KM hat er , trotz der ihm bekannten Defizite, der KM erziehungsfähigkeit bescheinigt.
Jetzt von außen das Kind herauszulösen ist nicht einfach, wenn nicht gar unmöglich. Das JA wird i.A. alles daran setzen, den Status zu halten. So lange die Familienrechtssache anhängig ist, darf er strafrechtlich auf keinen Fall gegen die KM vorgehen. Dies würde ihm nur zur Last gelegt werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!