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Wechselmodell - Vater will ABR - Schadensbegrenzung

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(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Morgen!

Der 62 EStG regelt die Berechtigung nicht nach dem Wohnsitz des Kindes, sonder der Eltern. Der 63 definiert über den 32, was Kinder sind. Dadurch ergibt sich die Berechtigung. Der 64 regelt die Auszahlung sowohl haushaltsbezogen als auch bei mehreren Berechtigte in einem Haushalt. Der BGB 1612b regelt die Aufteilung bei mehreren Haushalten, wobei die Auszahlung lt EStG §64 an den Hauptwohnsitz erfolgt.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2007 13:02
 lala
(@lala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Haddock,

Übrigens,dass du dein Trennungstrauma verarbeiten willst ist super, aber du hast keinen Anspruch darauf, dass dein Ex dabei mitmacht. Abgesehen hat das nichts mit eurer Elternverantwortung zu tun. Trennst du Paarebene (zerstört) strikt von der Elternebene (unbedingt im Interesse der Tochter erhalten)?

Ist mir klar dass ich keinen Anspruch darauf habe, dass Ex bei der Trennungsverarbeitung mitmacht. Und hab da jetzt auch jegliche Hoffnungen aufgegeben.  Ist halt ein Ex den, dessen Bilder man am besten verbrennt und den man am liebsten nie mehr sehen möchte (was leider nicht geht, da man ein Kind zusammen hat).
Der Familienberater hat aber eben in der 1. Sitzung nach unserer Trennungsgeschichte gefragt und deutlich gemacht, dass es wichtig ist, das beide einander zuhören und einander verstehen wollen, grade vor allem in der Situation, dass wir uns beide das Sorgerecht teilen wollen.
Ich bemühe mich sehr Paarebene von Elternebene zu trennen, es gelingt mir vielleicht nicht immer. Gelingt dir das? Und muss man deshalb immer alles schlucken. Mein Ex ist z.B. extrem unzuverlässig, was Abholtermine angeht. Ich glaube mir gelingt diese Trennung eher als ihm.
Zwei mal hat er mich wegen Nichtigkeiten massiv vor dem Kleinen angebrüllt, die Wohnung vor der Nase zugeknallt und sogar mit Polizei gedroht, wenn ich nicht sofort verschwinden würde. Den Kleinen hat er das eine mal dann energisch aus der Tür geschubst.
Ich darf seine Wohnung nicht betreten, selbst wenn der Kleine mir zeigen möchte, was er in seinem Zimmer gabaut hat. Meine Wohnung weigert er sich auch strikt zu betreten, auch wenn der Kleine ihm was zeigen möchte. Immerhin hat er sich das neue Zimmer von dem kleinen angeschaut, das kann man schlecht aus der Wohnung raustragen.
Er hat von Anfang an gemeinsame Geburtstagsfeiern des Kleinen verweigert.
Die Kommunikation verweigert er ja auch seitdem ich rausgekriegt habe, dass er das Kinderkonto geplündert hat und auch kein Kindergeld mehr zahlt. Ich kann ihn wenn ich Glück habe auf dem Handy erreichen. Er selbst schickt mir  nur noch SMS, was Freitag dazu führte, dass ich umsonst zur Kindergruppe ging, er hatte den kleinen zuhause behalten. Ich hab mein Handy doch nicht ununterbrochen an, vor allem wenn ich zuhause bin.
Ja und jetzt will ich ein neues Sparbuch für unser Kind anlegen, brauch natürlich seine Unterschrift dazu. Hat er mir erst  mal verweigert. Da brauchte ich wieder mal einige Überredungskünste ihn dazu zu bewegen. Bin gespannt, ob er jetzt wirklich zur Bank geht und unterschreibt, ansonsten habe ich ein gutes weiteres Argument gegen sein ABR-Begehren.

Gruß

Lala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2007 19:50
 lala
(@lala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hätte mal gerne eure Meinung, weil mich das ganze Thema ganz schön belastet. Ich hab schon mal was dazu geschrieben:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=8400.msg79129;topicseen#msg79129

Kurz noch mal: KV beantragte ABR weil er angeblich die Gefahr bestehen würde, dass ich aus beruflichen Gründen wegziehen und ich damit das Wechselmodell beenden würde.
Ich habe in meiner Stellungnahme seinen Antrag abgewiesen, hilfsweise das ABR beantragt, das Wechselmodell genau beschrieben und begründet warum es das für das Beste für unser Kind ist. Außerdem habe ich dargelegt, dass es dem KV nicht ums Kindeswohl geht, sondern finanzielle Interessen dahinter stehen.

Jetzt gab es ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt. Eigentlich sollte es drum gehen einen Elternvertrag zum Wechselmodel zu schließen, wurde mir zumindest so gesagt. KV lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass der Vertrag ja nicht rechtsbindend sei, und er das WM gerichtlich abgesegnet haben möchte. Er würde es sogar auf sich nehmen, dass das JA die Vormundschaft  für unser Kind übertragen bekomme.  :knockout: 
Der JA-Mitarbeiter versuchte ihm klarzumachen, dass keine reelle Umzugs-Gefahr bestehe und er daher nicht präventiv einen ABR-Antrag stellen könne.
So weit so gut.
Aber leider erst nach dem Gespräch ist mir aufgegangen, dass er dem Jugendamt wohl massive Lügen über mich aufgetischt hat. Dass ich ihn bei jeder Übergabe massiv beschimpfen, tätlich angreifen und sogar mit der Polizei drohen würde.
Tatsache ist: dass er mich aus nichtigen Gründen angeschrieen, die Tür vor der Nase zugeschlagen, und mit der Polizei gedroht hatte. Einmal hatte er dann unser Kind äußerst grob durch aus der Wohnung geschoben.

Da ich ja die Strategie der Schadensbekämpfung gefahren habe, (ich will das WM ja auch weiterhin praktizieren) hatte ich diese Vorfälle bei dem ersten JA-Gespräch nicht näher ausgeführt, lediglich erwähnt dass er mich angeschrien hatte. Nach diesem ersten Gespräch hatte ich jedoch das Gefühl, dass ich mir nur damit schade und um ein zweites gebeten, wo ich dann das schilderte.  Ich hab dennoch nicht mit allem ausgepackt, was so an wirklich heftigen Sachen die letzten Jahre passiert ist. Jetzt habe ich Angst, dass ich nicht als glaubhaft vor Gericht dastehe und er mit seinen Lügen durchkommt.

Was meint ihr?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2007 14:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Topics zusammengeführt.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2007 17:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lala!

Das WM bekomst Du von keinem Gericht beschlossen ... es sei denn in Belgien.... :exclam:

Ggf wäre es aber eine Möglichkeit, daß Du mit dem Ex ne schriftliche Vereinbarung machst, in dem das WM fixierst ist. Dann eine Umgangsregelung beim Gericht beantragen und Eure Vereinbarung miteinreichen. Arbeitsfaule und überlastete Gerichte neigen mitunter dazu solche Elternvereinbarungen dann zu übernehmen und gerichtlich einzutüten. So hast Du zwar keinen echten WM-Beschluss aber zumindest ist er rechtlcih etwas weniger undicht, als eine reine Elternvereinbarung.

Bei praktiziertem WM ist ein ABR-Antrag Blödsinn. Denn faktisch hat immer derjenige Elternteil das ABR, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Eine ABR-Übertragung auf einen alleine wäre also unsinnig.

Außerdem dürfte der Vater baden gehen mit einem solchen Antrag, weil Du eine Mutter zu sein scheinst, die die ganze Zeit sehr kooperativ ist, volle Bindungstoleranz zeigt und das Förderungsprinzip umsetzt. Ich an seiner Stelle würde ein solches Eisen nicht anfassen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2007 21:28
 lala
(@lala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan,

mit Ex kann ich grade gar nicht mehr kommunizieren (vorher war es auch schon schwierig).
Eine schriftliche Vereinbarung sprich Elternvertrag verweigert er. In meiner Stellungnahme habe ich unser Wechselmodell ausführlich beschrieben, an welchen Tagen das Kind bei mir und an welchen es bei ihm ist.
Ein RA meinte, dass das WM gar nicht in Frage stehen würde, weil wir das ja beide möchten, es würde aber über das ABR verhandelt.
Auch wenn das Gericht entscheidet 'ne Wechselmodell geht nicht,  müssen wir uns doch nicht an den Gerichtsbeschluss halten. Ich kann ihm ja falls ich das ABR übertragen bekomme, trotzdem das Wechselmodell anbieten. Ob ers dann annimmt ist die andere Frage.
Versteh mich nicht falsch, ich finde die alleinige Übertragung das ABR bei einem WM auch unsinnig, aber der KV läßt mir keine andere Wahl. Ihm das alleinige ABR zu überlassen, kann ich unserem Sohn und mir nicht antun. Dafür gab es viel zu viel Ärger mit ihm in den letzten 3 Jahren. Mein Vertrauen zu ihm ist komplett dahingeschmolzen.
Aber vielleicht wird sein Antrag ja auch einfach abgewiesen. Nur dann bleiben noch jede Menge fragen offen: Kindergeld, verweigerte Unterschrift fürs Kinder-Sparbuch, Hauptwohnsitz.  Nächster Konfliktpunkt wird wahrscheinlich die Einschulung unseres Kindes im nächsten Jahr sein. Und dann unser um 1000-fach verschlechtertes Verhältnis zueinander und das weil er angeblich zum Kindeswohl handeln würde.

Grüße

Lala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2007 00:13
 lala
(@lala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich wollt mal endlich berichten wie alles ausgegangen ist.
Nach endlos quälenden 5 Monaten, 3 Gesprächen mit dem Jugendamt (das erste hatte was einen Verhörcharakter, ich kam mir echt bescheuert vor), hatten wir endlich unsere absurde Gerichtsverhandlung.
Die Stellungnahme des Jugendamtes ist zu meinen Gunsten ausgefallen, sprich sie befürworteten die weitere Beibehaltung des Wechselmodells und lehnten eine Übertragung des ABR auf den KV ab.
Der Richter machte gleich klar, dass das nichts mit dem ABR wird, so dass der gegnerische Anwalt den Antrag zurückzog. Hat mein Ex anscheinend nicht geschnallt, weil er danach wieder anfing mit dem es würde die Gefahr drohen, dass ich wegziehen würde.
Da wir beide und das Jugendamt das Wechselmodel befürworten, kann der Richter nichts anderes anordnen, so meine RA.
Ja und ansonsten ging es bei der Verhandlung fast nur darum, wer denn nun das Kindergeld beziehen soll (ich hatte es zwischenzeitlich sperren lassen).  Da Ex absolut nicht nachgeben wollte, habe ich schließlich zugestimmt, dass er weiterhin das KG bezieht. Ist nun gerichtlich festgehalten, dass er mir das Geld auszahlen muss.
Ansonsten wurden von unserer Seite noch die verschiedenen Probleme mit Ex (Polizeidrohungen, Beantragung von Unterhaltsvorschuss, Kommunikationsverweigerung etc. thematisiert). Echt peinlich war: Der Richter ordnete an, dass wir Mediationsgespräche führen müssen, worauf mein Ex meinte, dass er das nicht mache. Sein RA legte ihm dar, dass er das nun machen müsse. Außerdem hat er ihn dazu überredet mir seine Festnetznummer zu geben. Ex kam natürlich wieder mit dem absurden Stalking-Vorwurf.
Für mich war das Ergebnis eher unbefriedigend, weil im Grunde nichts von unseren Problemen gelöst ist. O-Ton meiner Rechtsanwältin: "Wir JuristInnen sind nicht dazu da, um ihre Probleme zu lösen. Wir können ihnen da nicht helfen."
Zeigt wieder mal deutlich, dass familiäre Geschichten einfach nicht vor Gericht gehören.
Da wir uns keine teure Mediation leisten können, machen wir Beratungsgespräche beim Jugendamt, hat allerdings den Nachteil, dass wir nun 4 Monate warten müssen.
Ex indes nervt weiter: Auskunftsverweigerung, wird wieder extrem Unzuverlässig, was das abholen angeht. Außerdem soll ich eine von ihm gemachte Liste unterschreiben, die aufzeigen soll, dass das Kind mehr Tage bei ihm im Jahr ist als bei mir. Droht dabei gleich wieder mit dem Rechtsanwalt. Er hat anscheinend echt nicht geschnallt, dass ich ihm, wenn ich gewollt hätte, locker das ABR hätte entziehen können. Und nicht einfach, weil ich eine Frau bin, sondern weil er sich zu viele krumme Sachen geleistet hat. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2007 15:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Dein Verfahren lief dann wohl eher unter dem Motto:
[move]"Außer Spesen, nichts gewesen ...!"[/move]

O-Ton meiner Rechtsanwältin: "Wir JuristInnen sind nicht dazu da, um ihre Probleme zu lösen. Wir können ihnen da nicht helfen."

Macht sich da eine Erkenntnis breit?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2007 15:22
 lala
(@lala)
Schon was gesagt Registriert

Ich hätte meinem Ex ja gegönnt, dass er meine Anwaltskosten übernehmen muss. Das würde ihn vielleicht in Zukunft davon abhalten, weiter zu prozessieren. Aber so ist es ja schön: Vergleich und der Staat übernimmt die Prozeßkosten.

Falls es nun aber zu einem weiteren Prozeß kommt, dann hab ich durch dieses Urteil schon halb gewonnen, laut RA.

Ex hat sich auch noch darüber entrüstet, dass unser Kind Angst davor hatte, vor Gericht zu erscheinen. Hallo!?! Wer hat uns das eingebrockt und wer hat das Kind bearbeitet und unter Druck gesetzt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2007 16:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lala,

Ex hat sich auch noch darüber entrüstet, dass unser Kind Angst davor hatte, vor Gericht zu erscheinen.

Das ist ein immer wieder zu hörendes Schwachsinnsargument, das nicht wahrer wird, wenn man es ständig wiederholt. Jemand hat die Kindersicht dieser Tage einmal zutreffend beschrieben mit "ein Gericht ist ein Haus mit Leuten drin". Genau so sehen Kinder das auch. Schlimm wird es erst, wenn Eltern oder sonstwer das dramatisieren nach dem Motto "da werden auch Diebe und Mörder drin abgeurteilt". Oder, weil ein Elternteil befürchtet, dass das Kind in dieser Situation Dinge sagen könnte, die ihm nicht in den Kram passen - und dieser deshalb versucht, dem Kind bestimmte Antworten "anzudressieren".

Man liest hier tatsächlich immer wieder von Eltern, die dem/der Ex vorwerfen, ein Kind "vor Gericht schleppen" zu wollen. Ich habe das hier sogar schon in Zusammenhang mit einem Kleinkind gelesen, das dort naturgemäss weder befragt werden konnte noch sollte; es sollte nur das Umgangsrecht mit diesem Kind gerichtlich geklärt werden. Deshalb nochmal ganz deutlich: Nach dem, was Scheidungskinder schon an Stress und Streit erlebt haben, ist die behutsame Befragung durch einen Familienrichter unter vier Augen (in aller Regel zieht er dafür sogar die Robe aus) ein reines Zuckerschlecken für das Kind.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2007 17:37




(@jemmy)
Registriert

@Brille

Ja, das hab ich auch gelesen, weiß was du meinst.

@lala

wenn das Kind "Angst" hat, ist diese iniziiert, denn die kommt nicht von alleine. Ein Kind weiß in aller Regel mit dem Begriff " Gericht " nichts anzufangen. Es hat ja auch keine Angst, wenn es in irgendeinem Kaufhaus von älteren Damen ( wie war das? ach ja = Wangenkneifer  :rofl2: ) angequatscht wird, getreu dem Motto " ach du bist ja lieb, wie heißt du denn? Nur das in diesem Fall die Antwort meistens von einem, vor Stolz platzenden, Elternteil kommt.
Ich möchte dir aber den eindringlichen Rat geben, dich nicht an solchen ( auch wenn du es nicht so siehst ) Kleinigkeiten
hochzuziehen. Ich kann verstehen, dass du in deiner Situation gerne die 20 mm Flak laden und in Richtung EX abfeuern möchtest, doch es bringt dich nicht weiter. So schwer es fällt, versuche nüchtern zu denken und messe nicht jeder Kleinigkeit ein Gewicht zu, welches es nicht hat. Bei meiner Verhandlung für eine Einstweilige Verfügung auf ABR habe ich nur ein paar Sätze gesagt, wenn ich direkt gefragt wurde. Meine EX hat die halbe Bibel von sich gegeben und mit jedem Satz eine gezielte Frage der Richterin provoziert.


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2007 21:14
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