Was tun wenn man GS...
 
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Was tun wenn man GSR nur auf dem Papier hat...

 
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
KM und KV haben seit Geburt durch eine SR Erklärung beim JA GSR.
Nach der Trennung konnte der KV zunächst seine Rechte und Pflichten diesbezüglich wahrnehmen.
Seit einiger Zeit informiert ihn die KM jedoch nicht mehr über wichtige(!) ärztliche Eingriffe/Untersuchungen.
Auch weigert sie sich, den neuen KiGa bekannt zu geben. Die Anmeldung scheint so wie es aussieht dort auch ohne Zustimmung des KV möglich zu sein.
Gründe dafür nennt die KM nicht.

Aktuell sind keine konkreten Maßnahmen seitens der KM bekannt um das GSR zu kippen.

Welche Möglichkeiten bestehen oder wie ist das sinnvollste Vorgehen um die KM dazu zu bringen, ihren Pflichten dem KV ggü. gerecht zu werden?

Jack

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2012 14:55
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Jack-no7,

bevor schwere Geschütze aufgefahren werden, empfehlen manche RA, sich als um das Kindeswohl besorgten Vaters zum Jugendamt zu bewegen und seine Eindrücke (ohne KM-Verunglimpfung) sachlich zu schildern. Diese bitten oft zu einem Vermittlungsgespräch - wenn dieses scheitert, bleibt nur der nächste Schritt zum Gericht.
Wie dein zuständiges JA (gleicher Wohnort?) drauf ist, ist dir bekannt?

Kannst du vorab einen dokumentierten Versuch wagen, bei KM noch einmal die Informationen und gemeinsamen 'Zuständigkeiten' einzufordern?
Dann hättest du das für JA oder FG auch in schriftlicher Form...

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2012 16:48
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi,
ein Gespräch übers JA ist schon im Gange/in der Planung. Die generelle Problematik ist dort bekannt, man ist dort sehr bemüht zu helfen ohne jedoch Partei zu ergreifen.
Selbstverständlich wird erstmal ein außergerichtlicher Weg angestrebt. Jüngste Ereignisse haben jedoch gezeigt bzw. lassen vermuten, dass die KM hier nicht sonderlich kooperativ sein wird.
Das zuständige JA scheint auch sehr überlastet zu sein. Bis Termine statt finden, vergeht eine gewisse Zeit.
Ihre Argumente reichen jedoch nicht über ein "Ich will das nicht" hinaus. Dies ist auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu einer anderen Thematik protokolliert worden. Die Sache wurde aber dort nicht weiter behandelt.
Selbstverständlich könnte das auch nochmal über andere Wege schriftlich/nachweisbar festgehalten werden.

Nehmen wir mal an alle außergerichtlichen Versuche scheitern.
Wie sieht es denn grundsätzlich mit einer Einstweiligen Anordnung aus?
Da die darin gestellten Forderung lediglich die Auskunftspflicht der KM ggü. dem KV beinhalten (was ja recht eindeutig gesetzlich geregelt ist), sollte dies ohne Verhandlung angeordnet werden können. Oder?
Die Gefahr besteht natürlich grundsätzlich, dass die KM als Folge versucht das GSR zu kippen.

Jack

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2012 17:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jack,

Wie sieht es denn grundsätzlich mit einer Einstweiligen Anordnung aus?
Da die darin gestellten Forderung lediglich die Auskunftspflicht der KM ggü. dem KV beinhalten (was ja recht eindeutig gesetzlich geregelt ist), sollte dies ohne Verhandlung angeordnet werden können. Oder?

eine Einstweilige Anordnung ist kein "Billig-Gerichtsverfahren ohne Verhandlung". Überdies fehlt im vorliegenden Fall das "dringende Rechtsschutz-Bedürfnis"; es geht ja nicht "um Leben und Tod".

Einer EA folgt üblicherweise eine Hauptsacheverhandlung. Da kann es dann tatsächlich darum gehen, ob das Sorgerecht nicht besser allein bei Deiner Ex aufgehoben wäre. Auch darum, wie Du von "ärztlichen Untersuchungen und Eingriffen" wissen kannst, wenn Du gleichzeitig die Nicht-Information durch die KM beklagst.

In Summe würde ich aktuell mal zwei Gänge zurückschalten und nicht jede Woche eine neue Baustelle aufmachen und den Umgang in geregelte Bahnen bringen. Möglicherweise lösen sich andere Fragen ja auch von selbst, wenn mal etwas Ruhe in Euer aufgebrachtes Miteinander gekommen ist und Deine Ex nicht mehr das Gefühl fortlaufender Kontrolle und Beobachtung durch Dich hat. Es gibt keine Verpflichtung, ein GSR täglich und buchstabengetreu auszuüben; Du kannst Deiner Ex auch einfach mal den Vertrauensvorschuss geben, ebenfalls das Beste für Euer Kind zu wollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2012 17:37
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Martin, dein Einwand ist absolut richtig und ich bitte diesen Thread auch so zu verstehen das ich ihn eröffnet habe, weil ich das Thema recht allgemein diskutieren möchte.
Vielleicht gibt es ja auch Erfahrungen von Usern, die vor ähnlicher Problematik standen.

Grundsätzlich gehe ich an sowas immer möglichst strategisch heran. Und die, die meinen Fall hier etwas näher kennen - wozu du Martin glaube ich auch gehörst - wissen, was als nächstes ansteht: nämlich der Versuch wieder eine halbwegs vernünftige Kommunikation auf Elternebene herzustellen.
Nichts desto trotz interessiere ich mich natürlich für Wege wenn meine angestrebten Bemühungen im außergerichtlichen Bereich zu keinem Ergebnis führen.
Und wie man dann am besten vorgeht dazu habe ich eine persönliche Meinung, mein Anwalt eine und ihr vielleicht auch eine. Und die interessiert mich, deswegen bin ich hier  😉

Jack

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2012 18:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jack,

in vielen Fällen ist zu unterscheiden zwischen einem "Recht", das man (theoretisch) hat und seiner Umsetzung in der Praxis. Ist so ähnlich wie mit der erzwungenen Vorfahrt: Was nützt es mir, im Recht gewesen und trotz Querverkehrs in die Kreuzung eingefahren zu sein, wenn ich hinterher im Rollstuhl sitze?

So ähnlich ist es auch hier: Theoretisch müsstest Du in massgebliche medizinische Entscheidungen einbezogen werden und solltest auch wissen, in welchen Kindergarten Dein Kind geht. Für das Kindeswohl ist aktuell aber beides nicht von ausschlaggebender Bedeutung: Ob solche medizinischen Entscheidungen und Eingriffe anstehen, weisst Du aktuell gar nicht, und wenn der Kindergarten nicht der "Kindes-Übergabepunkt" für Euren Umgang ist, ist die Adresse auch erst einmal egal. Vom Wohlbefinden Deines Kindes kannst Du Dich am besten persönlich während der Umgangszeiten überzeugen, auch ohne jedes Deiner GSR-Rechte ständig wahrzunehmen.

Deshalb rate ich ja, hier erst einmal etwas Abstand, Ruhe und Struktur reinzubringen, den Umgang in sichere Bahnen zu lenken und Eure Eltern-Ebene zu normalisieren. Wenn das der Fall ist, kannst Du auch sorgerechtliche Fragen (wieder) ansprechen. Alternativ kannst Du natürlich auch jetzt gleich Dinge tun, die Deine Ex als dauernde Kontrolle, Bevormundung und Einmischung empfindet. Und wenn Du deshalb sofort vor Gericht gehst, sind die möglichen Folgen bis hin zum Umgangsboykott eventuell schlimmer als das Nicht-Wissen des einen oder anderen Sachverhalts.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2012 19:11