Steve,
nochmal:
Habe die alten Terminplaner meiner frau sichergestellt da stehen die ausreden drin warum der kontakt nicht ging!
Diese werde ich auf jedenfall gegen sie verwenden!
Du wirst in diesem Kampf keine Fleißkärtchen dafür sammeln, dass du der Ex alles erdenklich Böse nachweisen kannst. Betrachte diesen Terminplaner lieber als einen wirklich guten Einblick ins persönliche Waffenarsenal deiner Ex, und überlege dir für jeden ihrer Umgangsverweigerungstricks schon mal eine Gegenstrategie, die auf dem Kindeswohl basiert. Mal ein paar einfache Beispiele:
Kind ist krank? Kann sich auch bei Papa wieder auskurieren. Kind ist so krank, dass es transportunfähig ist? Umgang wird, sobald die Krankheit etwas abgeklungen ist, am nächstfolgenden Wochenende nachgeholt. Umgangswochenende fällt aus, weil Mutti Geburtstag hat? Wie fein für's Kind, es freut sich bestimmt auch schon darauf, Papas Geburtstag bei ihm zu verbringen. Und so weiter ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit: genau!
@steve: genau wegen Deiner letzten Schilderung sollte Kontakt zum anderen KV aufgenommen werden. Denn Du kannst doch nicht ernsthaft glauben, daß KM nicht die gleichen Maschen bei Töchterchen anwendet, die sie bei Sohn schon fast erfolgreich "durchgezogen" hat.
Viele Grüße
Nein ich glaube nicht das sie ihre Waffenkarte nicht benutzt! Darüber bin ich mir im klaren! Darum möchte ich es ja gar nicht erst so weit kommen lassen! Der andere KV hat leider aufgegeben ich habe den Kontakt bereits letztes Jahr bei der ersten Trennung gesucht!
Aber nichts desto trotz werde ich ihn trotzdem nochmal anrufen! Heute nachmittag hätte ich die chance mit meiner tochter die Situation zu ändern sprich ich bin nacher alleine mit ihr zuhause! Aber ich denke nach wie vor das es nicht der richtige weg ist! Das kann und wird man immer gegen mich auslegen! Ich bin leider keine frau dann könnte ich das machen! Es ist zum heulen ich möchte eigentlich das beste für alle und es wird nachher im rechtsdeutsch umgedreht und dann bin ich der dumme böse.
Ich würde die sehr kleine Chance nutzen und die Alte mit ihrem Sohn rausschmeissen.
Mach es so wie es bereits die Mutter schon mit dir gemacht hat.
Deine Chance ist leider verschwindend gering, sozusagen nicht vorhanden, aber setze ein Zeichen.
Wie Mutti sich um das Umgangsrecht scherrt hast du ja bereits gesehen, also wird dies durch die aktion sicherlich nicht schlechter werden.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
;( Mich macht die ganze sache total fertig! Ich habe wahnsins angst die kleine durch diese aktion zu verlieren! Was passiert wenn ich die Schlösser Tausche? Dann habe ich doch heute abend die Polizei vor der Türe!
Dann habe ich den Krieg und was passiert wenn die Polizei da ist dann muß ich sie doch wieder rein lassen oder?
Ich meine ich könnte zwar bei meinen Eltern oder freunden unterkommen aber dann müßte ich für ein Haus Zahlen was mir gehört laut papieren und ich kann es dann nicht mehr nutzen es sei den ich verkaufe es und das wollte ich nicht verkaufen! Aber fürmeine Kleine würdeich alles tun ein leben ohne meine tochter wäre für mich und auch die kleine die Hölle!
Dann kommt das nächste problem sie hat das recht die kleine auch zu sehen! Und dann gibt sie sie einfach nicht wieder raus und ich sehe sie auch nicht mehr!
Sorry ich weiß fragen über fragen bin total verzweifelt!
Hi steve197,
vor der Polizei brauchst Du zumindest keine Angst zu haben. Die kann nichts entscheiden
und unternehmen, da Du sorgebetechtigter Vater bist. Du musst sie auch nicht in Deine
Wohnung lassen. Entscheiden, wo Deine Tochter zu leben hat, kann nur das Familiengericht.
Auch ich sehe leider für Dich keine Chance das ABR im Streitfall vom Gericht zugesprochen
zu kommen. Leider sehe ich genauso den Hinweis einiger User für eine wasserdichte Umgangs-
regelung zu sorgen unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens Deiner Ex als kritisch an.
Umgangsregelungen bei kleinen Kindern sind relativ einfach zu boykottieren. Vor Gericht bekommst
Du keine i.d.R. keine Übernachtung für ein Baby und die paar zugesprochenen Stunden können leicht
vereitelt werden. Die Sanktionsmechanismen greifen generell sowieso nicht gut und je schlechter je keiner
das Kind ist. Weinende Mutter mit Kind im Arm, überfordert von Arbeit und Kindbetreuung und jetzt auch
noch böser Ex, der ein Ordnugsgeld verhängen will, weil Baby Mittagsschlaf brauchte oder Bauchweh hatte,
und deshalb der gerichtliche Umgang mal ausfallen musste?
Die Situation ist nicht einfach, einfache Tipps gibt es nicht. Du kennst Deine Ex. Das Kind zunächst zu behalten
könnte eine Option sein, um den Kontakt zu Deiner Tochter zu behalten und zu intensivieren. Deine Ex müsste
dann tätig werden. Sie muss das Gericht anrufen. In dieser Zeit betreust Du Deine Tochter rund um die Uhr.
Das verschafft Dir erstmal rein den Vorteil, dass Du Deine Tochter bei Dir hast. Deine Taktik wäre, auf größtmögliche
Verzögerung zu setzen. Leider hast Du mit Deiner Befürchtung recht, dass natürlich die Mutter auch die Tochter einfach
einbehalten kann. Also dürfest Du in dieser kritischen Zeit sie nicht alleine an die Mutter herausgeben.
Du brauchst einen guten Anwalt.
LG,
Mux
Meine Kleine war genauso alt wie deine Tochter und es gab von Anfang an sehr großzügigen Umgang mit Übernachtungen. Der Umgang ist mittlerweile bei 12Tagen/Monat, also fast hälftig.
Kommt drauf an was du für ein Gericht erwischt.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Moin Steve,
Ich würde die sehr kleine Chance nutzen und die Alte mit ihrem Sohn rausschmeissen.
Mach es so wie es bereits die Mutter schon mit dir gemacht hat.
das ist ein ziemlich dummer Ratschlag, den Du besser nicht berücksichtigst. Du hast keinen Grund, Deine DEF und Deinen Stiefsohn aus dem Haus zu werfen; eine solche Aktion würde Dir umgehend auf die Füsse fallen - und sei es als Akt "psychischer Gewalt". Sie hat Dich schliesslich nicht tätlich angegriffen; sie will sich "nur" von Dir trennen.
Ein solcher Rausschmiss beweist höchstens, dass Du an einer einvernehmlichen Lösung Eurer Probleme kein Interesse hast. Die Quittung kriegst Du dann ziemlich schnell von einem deutschen Familiengericht. Vermutlich als erstes in Form einer "Zuweisung der Ehewohnung" für Frau und zwei Kinder. Denn ja: Man kann auch Dich ganz amtlich aus dem eigenen Haus rausschmeissen - zwar nicht für immer, aber durchaus für eine Weile. Wie es dann weitergeht und wie lange es dauern wird, bis Du Tochter und Stiefsohn wieder zu Gesicht bekommst, darfst Du Dir ausmalen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich denke auch das ich das besser nicht mache! Das wird mir nur negativ ausgelegt! Ich habe noch ein sehr festes Verhältnis zu meiner Tochter und auch zu dem Sohn meiner Frau! Ich habe immer so viel ich konnte mit den beiden unternommen! Das erste was meine Tochter macht wenn ich nach Hause komme ist auf meinen Arm springen! Und dann zeigt sie mir alles! Und bleibt eigentlich immer bei mir bis sie ins Bett geht!
Auch der Sohn meiner Frau macht unheimlich viel mit mir! Ich habe im Radfahren beigebracht, im gezeigt wie man mit Lego schöne sachen baut usw. halt alles was ein Vater so macht!
Er hat nicht umsonst Papi zu mir gesagt sein LV hieß Papa das hat er ganz klar unterschieden!
Leider hat meine Frau das verhältnis in dem letzten halben Jahr zu dem Sohn langsam verschlechtert er spricht mich in ihrer gegenwart mit meinem Namen an und nur wenn sie nicht da ist mit Papi!
Ich kann und werde niemanden Rauswerfen!
Das ist auf keinen fall gut für den Sohn meiner Frau! Und somit wird mir das immer gegen mich verwendet und damit mache ich mir jede weitere Verhandlung von vorn rein kapput!
Kennt den jemand von euch einen Guten Anwalt für so einen Fall im Kreis Neuss?
Ich denke ich sollte erst einmal versuchen mit meiner Frau eine Vernünftige Umgangsvereinbarung in Schriftlicher Form zu verfassen!
Der ideealfall wäre natürlich die trennung gar nicht zu vollziehen wegen der Kinder aber dies wird wohl nicht mehr passieren! Ich habe nämmlich keine Lust mich wieder zum Affen zu machen wie bei ihrer Letzten Eskapade! Das würde die ganze sache nur weiter nach hinten verschieben!
Hi Steve,
er spricht mich in ihrer gegenwart mit meinem Namen an und nur wenn sie nicht da ist mit Papi
auch wenn Du es vielleicht nicht hören möchtest, aber der Junge hat einen leiblichen Vater. Du wirst hier unterschiedliche Meinungen zu dem Thema hören, aber aus meiner Sicht sollte diese Bezeichung auch dem leiblichen Vater vorbehalten sein. Somit ist es vollkommen okay mit dem Vornamen - genau wie wir das hier auch von den KMs mit neuen Lebenspartner wünschen.
Ich denke ich sollte erst einmal versuchen mit meiner Frau eine Vernünftige Umgangsvereinbarung in Schriftlicher Form zu verfassen!
Das wäre natürlich optimal. Aber ob das bei der Vorgeschichte möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Mach Dir bewußt, dass das JA sie nicht zwingen kann. Und wenn einer sich nicht an die Vereinbarung hält - wars das auch damit. Hier muss für Dich auch gleich der Blick auf das Gericht offen sein - damit Du dich nicht ins Bockshorn jagen lässt. Solche Exen haben längst gelernt, wie sie erfolgreich sind. Das beste Beispiel hast Du mit dem anderen traurigen KV Deines Stiefsohns. Hier musst Du von Beginn an deutlich machen, wo der Hase lang läuft.
Der ideealfall wäre natürlich die trennung gar nicht zu vollziehen wegen der Kinder
Auch wenns schwerfällt. Verabschiede Dich von diesen Gedanken. Wenn Frauen einen Entschluss gefasst haben, ziehen sie ihn knallhart durch. Daran ändert sich auch nix mehr. Wahrscheinlich steht schon längst ein neuer Lebenspartner in den Startlöchern für Sie. Diese Mittel werden z.T. auch bewußt durch die Exen eingesetzt um Dich zu verunsichern "Sie her ich hab eine feste Beziehung und Du nicht". Also aufpassen. Gruß Ingo
auch wenn Du es vielleicht nicht hören möchtest, aber der Junge hat einen leiblichen Vater. Du wirst hier unterschiedliche Meinungen zu dem Thema hören, aber aus meiner Sicht sollte diese Bezeichung auch dem leiblichen Vater vorbehalten sein. Somit ist es vollkommen okay mit dem Vornamen - genau wie wir das hier auch von den KMs mit neuen Lebenspartner wünschen.
Nein da hast du vollkommen recht! Ich habe dies niemals vosiert! Das war meine Frau! Als ich irgendwann von der Arbeit kamm fing es damit an! mir war das immer peinlich wenn er das gesagt hat wenn sein richtiger Vater da war! Das war auch nicht das was ich damit sagen wollte!
Und mit der Umgangsregelung hast du leider recht! Habe eben versucht mit ihr sachlich zu reden! Ihre vorstellung ist so!
Alle 2 Wochen Samstag oder Sonntag! Für ein paar Stunden! Und falls du lieb bist eventuel zwischendurch einmal in der Woche für ne Stunde!
das war die kurzfassung von dem gespräch!
Könnte heulen ich weiß wie der ganze sch. ausgehen wird! Meine Tochter ist nun zum druckmittel geworden! Dann muß ich zur Not wenn sie weg ist habe mich jetzt auch was schlauer gemacht! Ein eil verfahren beim Gericht auf Umgangskontakte im Vernünftigen Rahmen mit dem KV beantragen!
Falls sie wie beim letzten mal auf nicht reagiert! Um die gefahr der Entfremdung zu beseitigen! Faktor Zeit bei 20 Monate alten Kind ist sehr wichtig!
Hi Steve,
das taugt nix, was Du da vorgeschlagen bekommst.
Sinnvoll ist: Setz Dich mal in Ruhe hin und überleg Dir einen vernünftigen Umgangsplan. Dazu können Dir die anderen User auch noch Tipps geben. Jugendämter empfehlen hier zum Teil kürzere, dafür häufigere Umgangskontakte. Das ist sicherlich nicht ganz verkehrt in der Alterklasse. Optimal wäre dazu auch das klassiche Wochenende Fr 15:00 UHr - So 18:00 Uhr. Das Ganze komplett in Deiner Verantwortung, NICHT in der Wohnung der KM (das wird als nächstes Druckmittel kommen). Es geht auch nicht darum, ob einer "lieb" ist, sondern das guter Umgang für die Tochter geschaffen wird.
Mach der KM bitte auch noch mal deutlich, dass der Umgang bei Dir Zeit für Sie ist. Der "Freizeitfaktor" sollte ruhig dargestellt werden.
Du solltest auch jetzt umgehend einen Termin beim Jugendamt machen. Zum einen für die Beratung, zum anderen um Deiner Ex gleich jetzt aufzuzeigen, dass Du die Dinge in die Hand nimmst. Lass Dich nicht in die Opferrolle drängen - das ist gelernte Praxis Deiner Ex, mit der sie schon beim ersten Mal Erfolg hatte. Gruß Ingo
das taugt nix, was Du da vorgeschlagen bekommst.
Da gebe ich dir recht!
Sinnvoll ist: Setz Dich mal in Ruhe hin und überleg Dir einen vernünftigen Umgangsplan.
das wäre eine idee meiner Seits! Bitte um Kritik! Ich stelle mir den Umgang wie folg vor! Jeden Dienstag und Donnerstag von 16.30 bis 18:00 Außerdem sollange meine Frau noch im Erziehungsurlaub ist jedes wochenende von Freitags 17:00 Uhr bis Sonntags 17:00 Uhr! So könnte das Kind vernünftig bei beiden Eltern groß werden! Allerdings nur sollange die Mutter im erziehungsurlaub ist danach müßte man das ganze anders regeln! Und natürlich falls meine Frau an einem Wochenende einen Wichtigen Termin hat könnte man den entsprechenden Tag auch weg lassen für den termin!
Dazu können Dir die anderen User auch noch Tipps geben.
Gerne! Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar!
Das Ganze komplett in Deiner Verantwortung, NICHT in der Wohnung der KM (das wird als nächstes Druckmittel kommen). Es geht auch nicht darum, ob einer "lieb" ist, sondern das guter Umgang für die Tochter geschaffen wird.
Richtig das war in meinen Augen schon der erste Beweis ihrer Seits wie Faihr und vor allem was sie von dem Wohl des Kindes hält! Nämlich nicht viel! Es ist auch mein Kind! Und das Kind braucht mich genau wie sie!
Mach der KM bitte auch noch mal deutlich, dass der Umgang bei Dir Zeit für Sie ist. Der "Freizeitfaktor" sollte ruhig dargestellt werden.
Das wird nicht viel bringen! Ihr leben besteht nur aus Kind! Sie ist noch nie gerne weg gegangen!
Du solltest auch jetzt umgehend einen Termin beim Jugendamt machen. Zum einen für die Beratung, zum anderen um Deiner Ex gleich jetzt aufzuzeigen, dass Du die Dinge in die Hand nimmst.
Da muß man aber vorsichtig mit sein soweit ich weiß! Ich habe gehört das es vom JA gerne so gedreht wird das der Vater sich dadurch nun bei der Mutter rächen will!
Lass Dich nicht in die Opferrolle drängen - das ist gelernte Praxis Deiner Ex, mit der sie schon beim ersten Mal Erfolg hatte.
Ich gebe mein bestes! Und ich werde Kämpfen! Ihren vorschlag mit dem Gemeinsammen Anwalt habe ich nach dem Umgangskontakt gespräch überiegens beneint! Habe denke ich einen Guten Anwalt in Neuss gefunden! Ist zwar eine Frau aber sie soll sehr gut sein!
Danke euch allen finde es echt gut hier Hilfe zu finden! Werde auch gerne den ganzen verlauf meines Falles hier einstellen Vielleicht kann ich damit später dann jemandem Helfen fehler nicht zu machen oder aber auch einen kleinen leidfaden für andere! Wer weiß was passiert!
Leider sehe ich meine chancen selber nicht so groß an!
Hallo Steve,
Ich habe gehört das es vom JA gerne so gedreht wird das der Vater sich dadurch nun bei der Mutter rächen will!
Mit einer nicht zu unterschätzenden Wahrscheinlichkeit gerätst du beim Jugendamt tatsächlich an genau so einen Mutterkreuzler. Um so wichtiger ist es auch und gerade dann, dass du immer schön aus der Sicht des Kindes argumentierst. Beispiel: Es geht dir doch eigentlich gar nicht so sehr darum, dass du ein Umgangsrecht mit deinem Kind hast - viel wichtiger ist doch, dass das Kind ein Umgangsrecht mit dir hat!
Ansonsten, immer daran denken: Das Jugendamt hat in Umgangsfragen rein gar nichts zu entscheiden (auch wenn die das selber gerne anders behaupten), das JA kann und darf da nur eine Vermittlerrolle einnehmen; rechtsgültige Beschlüsse trifft immer nur das Familiengericht. Das Jugendamt ist aber trotzdem wichtig, weil es deine "Eintrittskarte" für das Gerichtsverfahren ist: Die meisten Richter wollen, bevor sie dich in ihre heil'gen Hallen einlassen, einen gescheiterten Vermittlungsversuch beim Jugendamt o.ä. gemeldet bekommen. Wenn Madame das Gespräch beim JA verweigert - dann ist der Versuch gescheitert, du kannst zum Gericht. Wenn Madame das Gespräch zwar nicht verweigert, aber sabotiert - Versuch gescheitert, ab zum Gericht. Und wenn du beim Vermittlungsgespräch an einen gar zu mütterfreundlichen Armleuchter gerätst, dann wirst du das Gespräch höflich und vorwurfsfrei beenden ("ich sehe, wir kommen hier leider zu keiner Einigung") - auch damit ist der Versuch gescheitert, also ab zum Gericht.
Und falls beim JA wider Erwarten tatsächlich eine brauchbare und belastbare Umgangsregelung herauskommt und sich somit der Gang vor Gericht erübrigt - um so besser für den Richter, für dich, und vor allen Dingen für das Kind 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen, noch wohnen wir nach wie vor zusammen, ihr auszug wird wohl anfang Juli sein. Zur Zeit läuft mit mir und meiner Tochter alles gut. ich habe sie jeden Tag nach Feierabend und und fast immer das ganze Wochenende um mit ihr was zu unternehmen. Den Sohn meiner Frau sehe ich Leider kaum noch. Ich habe mir einen Top Anwalt besorgt. Ich hoffe ich bin stark genug! Ich richte meine Versuche aber in zwei richtungen. Erstens versuchen die Ehe zu retten. Und zweitens für meine Tochter das beste Herauszuholen. Ich habe meiner Frau gesagt ich bin nicht damit einverstanden das sie meine Tochter mit nimmt. Habe ihr gesagt ich möchte sie gerne hier behalten. Frage meiner Frau war wie willst du das machen meine Antwort war ganz einfach, wenn ich morgens zur arbeit muß bringe ich die Maus zu dir und du kannst sie betreuen natürlich auch in vernünftiger Form und wenn ich zurück komme hole ich sie wieder bei dir ab, natürlich gibt es auch Schlafkontakte bei dir wie es eben normal ist, so hätte das Kind beide Eltern gleichermaßen und du hättest sogar viel mehr freiheiten. Erstaunlicher weiße kamm gar keine große gegenwehr nur ich weiß nicht.
Dann habe ich ihr noch einen anderen Vorschlag gemacht und zwar alternativ können wir uns auch gerne darauf einigen du die eine Woche 4 Tage ich die andere Woche vier Tage und morgens vor der arbeit bringe ich dir die kleine. Darüber möchte sie nachdenken, sie meint nur so hat das Kind doch gar kein zuhause. Sehe ich aber anders so hat das Kind nicht ein zuhause sondern zwei zuhause einmal bei Mutter und Vater das Kind könnte so ohne verlust eines Elternteils vernünftig älter werden, bis es sich irgendwann entscheidet bei wemm es bleiben möchte.
Was haltet ihr von dieser idee? Kann man sie so umsetzten? Ich denke für das Kind ist das bestimmt die beste möglichkeit gar nicht erst den verlust eines Elternteils zu spüren.
LG
Hi Steve,
positiv finde ich, dass ihr noch miteinander reden könnt und Deine Exe nicht gleich in Schimpfkanoaden ausbricht hinsichtlich Deiner Vorschläge. Arbeitet weiter daran.
Du wirst hier die unterschiedlichsten Meinungen zum Thema Umgang hören. Wir haben hier von Verfechtern des Wechselmodells (so wie Du es beschreibst) bis zu den Verfechtern des "Klassik-Modells" (alle 14 Tage und unter der Woche) alles dabei. Die für Euch passende Lösung müsst ihr selber wählen.
Ich persönlich kann z.B. mit dem 14 Tage Modell sehr gut leben. Das Argument Deiner Ex
Darüber möchte sie nachdenken, sie meint nur so hat das Kind doch gar kein zuhause.
ist so sicherlich nicht ganz schlüssig, denn wenn ein Kind bei beiden Elternteilen eingerichtete Kinderzimmer hat und alles da ist, was es braucht, wird es sich bei beiden Elternteilen wohlfühlen. Es hat dann "zwei Zuhause" und damit kommen Kinder auch sehr gut klar.
Womit man aber auch das Argument Deiner Ex verstehen kann. Ich persönlich würde das meinem Kind nicht zumuten wollen, ständig die Wechselrolle auszuführen. Du findest auch hier im Forum Berichte darüber - von "das klappt super" bis zu "wir werden das ändern, ist zu stressig fürs Kind". Auch wenn Eurer Kind bei der KM wohnt und der Umgang sichergestellt ist, muss das nicht falsch sein.
Dazu kommt der Punkt Kindesunterhalt. Selbst wenn Du ein Wechselmodell mit 49,9 Prozent Betreuung fährst, steht der KU der KM zu. Erst darüber würde die Zahlpflicht entfallen. Und lehnt die KM das Wechselmodell einfach pauschal ab, zahlst Du sofort wieder KU. Also ein sehr wackeliges Konstrukt.
Bitte bedenke auch bei der Umgangsgestaltung, dass sowohl Du als auch die KM Freiräume braucht, wenn ihr Euch wirklich auch räumlich trennt. Das bedeutet konkret, dass am besten eine ganze Woche incl. Wochenende Deine Ex DICH nicht sehen muss - und umgekehrt. Diese Zeit ist auch für Euch beide wichtig, um neue Partner suchen und eine neue Beziehung aufbauen zu können. Und dieser Zeitpunkt wird über kurz oder lang kommen - für beide Seiten. Gruß Ingo