WAS muss noch Pasie...
 
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WAS muss noch Pasieren das ich das Aufenthaltsrecht meiner tochter bekomme???

 
(@markuscz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,

mein Name ist Markus, bin 29 Jahre. Habe eine 3 jährige Tochter M. Und Sie ist alles für mich!! Und ich würde auch alles tun um sie zu kriegen.
Bitte um Hilfe und anregungen.
Jetzt zur meiner Geschichte:
Lebe von meiner Frau getrennt da sie mir fremd gegangen ist und mir das zweite Kind anhängen wollte.
Die kleine M
ist unser gemeinsames Kind der am 27.04.2010 das Unglück ereillt ist, und zwar ist sie bei Ihrer Mutter aus dem Fenster gefallen.
Ja ihr lest richtig aus dem Fenster!
Die kleine wollte der Mutter beim Fenster putzen helfen, und da dachte sich die Mutter "heben wir die kleine mal hoch damit sie auch mal darf" und da ist es dann passiert, sie konnte Sie nicht halten und die Kleine flog 4m in die Tiefe. Lag fast 3 wochen im künstlichem Koma hatte Hirnblutungen, verdacht auf Querschnitt. Die Angst war groß.
Jetzt geht es Ihr schon etwas besser. Momentan ist sie in Reha. Man kann noch nicht genau sagen ob sie geistige Schäden beibehalten wird.

Jetzt möchte ich das Sorgerecht oder eher gesagt das Aufenthaltsrecht meiner kleinen noch mehr als zuvor haben. Beim Jugendamt sagte man mir das die Mutter die kleine ja aufgezogen habe und die ganze zeit im direkten Kontakt mit der kleinen war(Ja ging ja auch nicht anders- mußte arbeiten um meine Familie zu ernähren habe ein Haus gebaut und meine Frau mußte nie arbeiten).
Und das man jetzt erstmal abwarten muß was bei den gemeinsamen Gesprächen zwischen mir meiner Frau und dem Jugendamt raus kommt.
Im polizeilichem Bericht steht drin das es ein Unfall war.

Bin bereit mein Haus aufzuben und weniger zu arbeiten um meine kleine versorgen zu können, nur spricht momentan noch vieles-alles gegen mich, da ja wie so oft die Mutter bevorzugt wird da sie ja zuhause ist und man das kind ihrem halb Bruder nicht entreißen möchte usw.

Was kann ich tun oder was muß ich berücksichtigen damit ich die kleine zu mir nehmen kann???
Möchte den Kontakt zur Mutter ja gar nicht unterbrechen, möchte nur das die kleine bei mir leben darf.

Gruß Markus


Anm.: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2010 22:32
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Markus,

der Unfall deiner Tochter tut mir sehr leid. Ich hoffe, dass sie wieder gesund wird. Hoffentlich vollständig.

Ich denke nicht, dass du glaubst, dass es kein Unfall sondern Absicht war, dass deine Tochter aus dem Fenster gefallen ist. Ich vermute, dass deine Ex unaufmerksam war oder ihre Kräfte überschätzte. Vermutlich macht sich dein Ex selber schwere Vorwürfe.

Dieser Unfall wird deine Chancen das Sorgerecht zu bekommen nicht vergrößern. Deine Chancen dafür sind weiterhin sehr klein.

Weil du Vater und nicht Mutter bist.
Weil du arbeitest, Geld heranschaffst und so Vater Staat entlastet.
Weil deine Ex nicht gearbeitet hat.
Weil die Kontinuität für ein Wohnen bei der Mutter und dem Halbbruder spricht.

Und meiner Meinung nach ist das Unglück auch kein Grund am Verantwortungsbewusstsein oder der grundsätzlichen Erziehungsfähigkeit der Mutter zu zweifeln. Oder tust du das?

Grüße
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 23:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Markus,

auch ich würde energisch davon abraten, diesen Unfall als Begründung für einen ASR-Antrag heranzuziehen. Denn nach Deiner Beschreibung war es ein tragischer Unfall, aber nichts, aus dem sich die mangelnde Eignung Deiner Ex ableiten liesse.

Kannst Du persönlich irgendwem garantieren, dass Euer 3-jähriges Kind sich in Deiner Obhut beispielsweise niemals losreissen und auf die Strasse laufen oder in ein Gewässer fallen könnte? Oder andersherum: Würdest Du es akzeptieren, wenn wegen eines Unfalls, den Euer Kind unter Deiner Aufsicht hat, Deine Ex beantragen würde, dass man Dir wegen grober Verantwortungslosigkeit und erwiesener Nicht-Eignung das Sorgerecht entziehen müsse?

So ein Unfall ist schlimm genug. Ihr müsst jetzt BEIDE und GEMEINSAM alles dafür tun, dass Eure Tochter wieder auf die Füsse kommt und möglichst keine Schäden zurückbleiben. Wenige Tage nach einem solchen Unfall über das ASR nachzudenken finde ich persönlich mehr als daneben.

Das "Angebot", der Mutter ein Umgangsrecht einzuräumen, ändert daran nichts. Denn auch während der Umgangszeiten kann ein Kind schlimme Unfälle haben; der Lebensmittelpunkt ist dafür nicht entscheidend.

Wenn aber schon das hier

Und ich würde auch alles tun um sie zu kriegen.

Dein eigentliches Ziel ist, solltest Du es nicht mit "Sorge" bemänteln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 23:49
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Markus,

schrecklich, so ein Unfall und ich wünsche deiner Tochter sämtliche Genesungswünsche, die sie braucht.

Aber bitte tu jetzt eins nicht, der Mutter die Schuld dafür zu geben, es sei denn, du hättest Beweise dafür, dass sie grob fahrlässig gehandelt hat.

Unfälle passieren, ob man dabei ist oder nicht. Ich könnte dir dafür unzählige Beispiele liefern, von "meinen" Kindern, von Kindern aus befreundeten Familien noch mehr.

Diese Unfälle passieren, aber sie sollten niemals dazu dienen, Elternteile gegeneinander auszuspielen, oder dazu dass ein Elternteil meint "besser" zu sein als das andere.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 00:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Markus,

erst mal, Zustimmung zu meinen Vorrednern, aber eine Frage habe ich: Du hast diesen Thread überschrieben mit "WAS muss noch Pasieren ...". Bezieht sich dieses "noch" nur auf diesen Festerunfall, oder habe ich dieses "noch" so zu verstehen, dass es bereits vorher Probleme gab, die jetzt mit diesem Unfall einen tragischen Gipfelpunkt erreicht haben?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 02:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Auch ich bin der Meinung, dass Du dieses schlimme Unglück nicht als Argument für irgendwas nehmen solltest. Das hätte bei jedem passieren können. Auch bei Dir. Obwohl es schon ziemlich panne ist, ein 3-jähriges Mädchen in 4m Höhe auf ein Fensterbrett zu stellen....

Eurer Tochter geht es derzeit noch nicht wieder gut. Was sie jetzt braucht zur Genesung ist keine Gerichtsschlacht zwischen ihren Eltern, sondern 2 Elternteile, die sich gemeinsam um sie kümmern und ihr helfen wieder richtig auf die Beine zu kommen.

Nutze diesen tragischen Vorfall lieber dazu wieder mit Exe gemeinsam an einem (Eltern-)Strick zu ziehen. Nicht, um ihr daraus einen zu drehen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 13:48