Moin 🙂
Nach etwas längerer Suche im INet bin ich auf diese Seite/Forum gestoßen und hab da ein paar Fragen.
Die Situation ist folgende:
Mein Sohn (13 Jahre) lebt seid der Scheidung bei seiner Mutter, wir haben allerdings beidseitiges Sorgerecht. Da es dort schon länger Schwierigkeiten gibt (Ständiger Streit zwischen meinem Sohn und neuem Ehemann meiner Ex-Frau, aber auch viele andere Sachen) möchte mein Sohn schon seid ca. einem Jahr zu mir ziehen. Bisher hatte sich die Mutter geweigert. Gestern änderte sich die Situation und meine Ex-Frau erklärte sich damit einverstanden.
Jetzt ist natürlich meine Frage, was muß ich genau beachten? In wieweit sollte ich schriftlich etwas festlegen usw....
Über Hilfe wäre ich dankbar
mfg
Holger
Moin,
willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für baldige AE-Väter.
Beachten musst du eigentlich nix. Das Kind zieht zu dir, du meldest ihn um, brauchst dafür evtl. die schriftliche Zustimmung der Ex und beantragst das KG für dich.
Fertig.
Ihr könnt natürlich noch eine Elternvereinbarung machen, dass in beiderseitigem Einverständnis der Lebensmittelpunkt vom Filius nun bei dir ist.
DeepThought
P.S.: Da ist natürlich noch das nicht unwichtige Thema KU...
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Holger,
herzlich willkommen bei uns.
Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, gibt es eigentlich nicht viel zu beachten. Dein Sohn zieht zu Dir und gut ist. Wurde einem von Euch beiden irgendwann das Augenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen?
Schwierigkeiten könnte es erfahrungsgemäß dann mit der Ex geben, wenn das Thema Kindesunterhalt aufkommt. Zieht euer Sohn zu Dir, kehrt sich ja die Barunterhaltspflicht um. Hier ist es dann oft schnell mit der Zustimmung vorbei. Allerdings wird euer Sohn ja bald 14. Dann muss er im Streitfall zwingend bei Gericht gehört werden und sein Wunsch ist massgeblich zu berücksichtigen.
Viel Glück und lG,
Uli
p.s. Deep war mal wieder einen Klick schneller 😉
