Was kostet ein Verf...
 
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Was kostet ein Verfahren für das GSR und Umgang

 
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe eine frage an euch. Ich eine etwas komplizierte Situation, aber ich würde gern das GSR einklagen.

Meine Ex und ich sind bereits in Beratung beim JA und der Berater vom Jugendamt meinte zu mir im einzelgespräch das er aus sicht es JA keinen Grund sieht mir das GSR zu verwehren. OK das Ja ist nicht das Gericht und es ist eine 50:50 Chance, aber ich möchte es wagen.

Jetzt ist meine Frage, was würde der Spaß ungefähr kosten.

Einmal die kosten für einen Anwalt und was die Gerichtskosten, denn ich gehe stark davon aus das es vor Gericht geht. Da meine Ex dieses Ablehnen wird.
Auf was für kosten müsste ich mich einstellen, wenn ich den Umgang einklagen möchte. Auch hier gehe ich davon aus das es Vorgericht geht.

Könnt ihr mir da Helfen.

Damit ich die kosten kalkulieren kann.

Gruß seb

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2012 22:43
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, kann nur sagen wie es bei mir war. Streitwert Kind: 3000 Euro wonach der Anwalt berechnet . mein Anwalt hat knapp 1000 Euro bekommen und das Gericht glaub ich auch noch etwas Geld. Gruss Papa1977

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2012 23:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Teuer kann es werden, wenn noch ein Gutachten erstellt werden soll.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2012 23:56
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

stimmt, Gutachter hat auch noch 300 bekommen. die anderen 300 von der km

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2012 00:32
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Weiß jemand was ein Umgangsverfahren kostet??

Bzw. ist es möglich für beides einen Beratungsschein zu bekommen??

Ich muss mir erst einen anwalt suchen, da ich von meiner letzten Anwältin (die im Whitboard sehr empfohlen) maßlos enttäuscht wurde.

Ist es evtl. sinnvoll den Anwalt selbst zu bezahlen, damit er sich mehr anstrengt als mit beratungsschein. Denn ich hatte bis jetzt immer den eindruck das nicht wirkl. interesse an meiner Problematik und dem ernst der sache bestand. Eher nach Schema F. . Kann jemand einen sehr guten Anwalt empfehlen im Raum Stuttgart, Bitte nicht Fr. Haug aus Filderstadt, von ihr bin ich maßlos enttäuscht worden.

Vielen Dank!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2012 13:12
(@Inselreif)

Hi seb,

Weiß jemand was ein Umgangsverfahren kostet??

Das gleiche wie ein GSR-Verfahren. Nur wird es hier sicherlich kein Gutachten geben.

Bzw. ist es möglich für beides einen Beratungsschein zu bekommen??

wenn Du zu wenig verdienst, kannst Du Verfahrenskostenhilfe beantragen. Beratungshilfescheine gibt es nur für aussergerichtliche Tätigkeiten. Grob gesagt, wenn Du bislang Beratungshilfe in Anspruch nehmen konntest, erhältst Du auch Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung. Das aber nur bei entsprechender Erfolgsaussicht, was beim GSR- Verfahren zweifelhaft sein könnte.

Ist es evtl. sinnvoll den Anwalt selbst zu bezahlen, damit er sich mehr anstrengt als mit beratungsschein.

Aussergerichtlich kann das ein Unterschied wie Tag und Nacht sein. Aber im gerichtlichen Verfahren sind die Gebühren für Verfahrenskostenhilfe und Regelgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 3.000,- identisch. Mehr bekommt nur der Staranwalt mit Pausch- oder Stundenhonorar.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2012 13:56