Was kann ich nur tu...
 
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Was kann ich nur tun?

 
(@dynahh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen...

Ich habe folgendes Problem :

Ich und meine ex haben uns vor 4 monaten getrennt und haben eine gemeinsame tochter von 2.5 jahren.

Als es zur trennung kam einigten wir uns darauf  das ich die gemeinsame Tochter nehme und an einen anderen ort ziehe meinen Arbeitsplatz wechsle usw ( Dort leben meine Eltern Verwandten etc )

Sie selber versprach sich davon ein neues Leben aufzubauen .. eine ausbildung zu machen usw usw 

wir beantragten einvernehmlich das alleinige Sorgerecht was das zugehörige Jugendamt und Gericht allerdings ablehnte und es kam das Aufenthaltsbestimmungsrecht dabei für mich heraus.

Nun hat sich die ganze situation geändert meine mutter hatte dieses Jahr den zweiten Herzinfarkt und meine oma ist zu alt um mir unterstützung zu geben...

daraufhin lebt nun die kleine maus wieder bei ihrer mutter da ich arbeitsbedingt nicht in der lage bin sie alleine groß zu ziehen.. bzw ich finde nicht die richtigen schritte und anhaltspunkte um dieses durchzuziehen an mut oder ähnlichem wirds nicht

liegen

dann bekam ich raus das meine EX innerhalb von 2 Wochen nicht ein einziges mal das kind mit warmer mahlzeit versorgt hat sondern immer nur mit brötchen,crossaints und kalten würstchen... da is mir schon fast ein ei aus der hose gefallen...

eine freundin teilte mir mit das meine ex jeden stress am kind auslässt... und ich sie da bloss rausholen soll...

nun der nächste punkt der mich wirklich sehr bedrückt... Meine ex ist nun in kontakt mit einer Person die eine Drogenvergangenheit hat und ich sehe sowas wirklich nicht gerne und habe angst das die ex da auch hingreift denn sie ist leider psychisch

Mental sehr schwach und hat früher auch weiche drogen genommen ( gekifft ein oder 2 mal ) ... kann ich das mit meinem Aufenthaltsbestimmungsrecht irgendwie untersagen? die beiden sind in keiner beziehung sondern nur befreundet !

Ich hab da echt angst um die kleine maus und finde nicht die richtigen wege und bin in dieser situation nicht sehr erfahren... würde die kleine am liebsten sofort zu mir holen.

Ich habe folgende zeilen bei Wikipedia entdeckt :

Ein Minderjähriger steht üblicherweise unter elterlicher Sorge seiner beiden Eltern oder eines (alleinsorgeberechtigten) Elternteils. Die elterliche Sorge wird unterschieden in die Personensorge und die Vermögenssorge. Ein Teilbereich der Personensorge ist das Recht der Bestimmung des Aufenthaltes des Minderjährigen (siehe die Aufzählung in § 1631 Abs. 1 BGB). Im engen Zusammenhang mit der Aufenthaltsbestimmung steht das Recht des Sorgeberechtigten, den Umgang des Minderjährigen mit Dritten zu bestimmen (§ 1632 Abs. 2 BGB). Allerdings geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht so weit, dass die Eltern oder der Elternteil ohne familiengerichtliche Genehmigung eine freiheitsentziehende Unterbringung des Minderjährigen veranlassen dürfen (§ 1631b BGB).

Kann ich damit was anfangen ???

Bitte um Hilfe denn ich bin sehr verzweifelt.. werde morgen zum Jugendamt gehen und mich dort ebenso informieren...

entschuldigt bitte meine rechtschreibung ... bin sehr aufgeregt und verzweifelt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2012 00:41
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi,
hast Du denn noch das ABR oder wurde das geändert?
Wenn ja: hol Deine Tochter wieder zu Dir! Bring Sie bei einer Tagesmutter unter und bemüh Dich jetzt schon um einen Krippenplatz.
Natürlich kostet die Tagesmutter Geld, aber je nach Einkommen wirst Du vom JA Zuschüsse bekommen.
Versuch deinen Arbeitszeiten irgendwie anzupassen. Wenn das nicht möglich ist gibt es sicherlich auch die Möglichkeit, dass Deine Tochter wenn sie später im KiGa ist danach erst noch zur Tagesmutter geht.
Ich kann Dir aus Erfahrung sagen: das funktioniert alles. Auch wenn man eine 40 Stunden Woche hat!

So wie es aussieht ist die Mutter an ihrem eigenen Leben mehr interessiert als an dem eurer Tochter.
Also nutze das und hole sie dir schnellst möglich wieder zu Dir.

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 00:48
(@dynahh)
Schon was gesagt Registriert

ich habe noch das ABR !

wurde nix verändert...  in den letzten tagen hat sich das ganze zwar etwas stabilisiert... sie bekommt nun warme mahlzeiten etc.. aber wie sieht es aus wenn ich bei der arbeit bin ... da steck ich ja leider nicht drin..

es ist zb so das sich die kleine riesig freut wenn ich sie hole oder treffe... wenn die mutter sie holt dann fängt das gebrülle an und das große gebocke.

denkt ihr das das jugendamt mich da kurzfristig  helfen kann?

anpassen der arbeitszeit ist leider nicht möglich da ich bei dhl arbeite und dann fertig bin wenn alle pakete weg sind ... daher variiert das immer... und meistens arbeite ich von 8-19:00

und wie schaut es mit dem untersagen des kontaktes zu dem drogenkumpel aus ?   das ist für mich ein sehr wichtiger punkt denn ich verabscheue drogen und auch die menschen die solche sachen nehmen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2012 00:52
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Hallo Dynahh,

es ehrt Dich, dass Du viel arbeitest. Doch das Wohl Deiner Tochter sollte voran gehen. Ich denke, wir alle wissen, dass Du als Paketzusteller nicht viel verdienst. Nichts destotrotz hast Du das ABR und bist dafür verantwortlich, dass es Deiner Tochter gut geht. Demnach was Du schilderst, hat die Mutter momentan ihr Leben nicht im Griff und daher bist Du gefragt Deiner Tochter ein vernünftiges Leben zu ermöglichen. Mein Tipp. Suche den Kontakt zum JA. Wenn ihr beide nicht in der Lage seid Euch um das Kind zu kümmern, wäre vielleicht eine temopäre Unterbringung im Heim oder bei einer Pflegefamilie das kleinere Übel für das Kind.

Kopf oben halten
Gruss
Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 01:06
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Du wirst deiner Ex keinen Umgang zu irgendwelchen Menschen verbieten können. Vergiss das am besten sofort wieder!
Wie soll das durchgesetzt werden und wer soll es kontrollieren? Und was soll passieren wenn sie sich nicht daran hält?

Du kannst Dich natürlich als erstes ans JA wenden wenn du denkst, dass Du zu der KM keinen guten Draht mehr hast.
Halte Dir aber vor Augen: Wenn das was du schreibst stimmt kann es passieren, dass das JA tätig wird. Und dann musst Du Dir vllt. auch anhören wie Du es verantworten konntest, sie dort hinzugeben.
Und wenn Du die Kleine dann nicht nehmen kannst, wird das JA schon jemanden finden der das macht. Ich denke, das ist nicht in Deinem Interesse oder?

Wenn das Wohl deiner Tochter wirklich in Gefahr ist dann sieh zu, dass sie wieder zu Dir kommt! Arbeitszeiten hin oder her... sicherlich müssen wir alle Geld verdienen aber die Gesundheit Deiner Tochter steht da absolut drüber!
Setz Dich mal intensiv mit den Betreuungsmodellen auseinander. Das JA kann da sicherlich auch beraten. Von 8-19Uhr wird sich da sicherlich nichts finden lassen aber vielleicht ergeben sich ja auch andere Lösungen.
Ich weiss nicht inwieweit das in deiner finanziellen Situation berücksichtigt ist aber die KM ist dir ggü. Barunterhaltspflichtig wenn die Kleine dauerhaft bei dir ist.

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 01:33
(@dynahh)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde heute zum JA gehen und mich mal beraten lassen was ich alles tun kann.. leider hab ich bisher nicht viele wege gefunden. aber ich danke euch schon mal für die ganzen antworten und die unterstützung.

Ps ich möchte ja nicht meiner ex den umgang verbieten... ich möchte nur das das kind nicht in der nähe dieses typen ist. der rest is mir egal ist ja ihr leben ... soll sie damit machen was sie möchte. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2012 03:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wenn du noch was tun willst, musst du dich beeilen.
Sonst bekommst zu hören, dass es ja wohl nicht so schlimm sein könne, wenn du das Kind selbst in die Obhut der Mutter gegeben hast und die Zustände so lamge hingenommen hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 09:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

ehrlich, was für eine Lösung erwartest Du von Dritten, die Du nicht bereit bist, selbst zu leisten?
Du hast das alleinige ABR, damit alle Handhabe, Dein Kind zu Dir zu nehmen. Das kannst oder willst
Du nicht leisten, weil es Dein Job nicht zulässt. Also betreut es die Mutter. Da gefallen Dir aber die Umstände nicht.

1. Dein Kind bekommt keine warme Mahlzeiten. Ist bei meiner Ex auch so. Es käme mir absurd
vor, sie darauf anzusprechen. Warme Mahlzeiten koche ich halt in den Umgangszeiten. Abgesehen,
davon, dass es meines Wissens keinen gesundheitlichen Aspekt gibt, der warme Mahlzeiten zwingend
erscheinen lässt, sicherlich kein Grund irgendwelche Behörden einzuschalten.

2. Hörensagen über Freundin. Lebt diese bei Deiner Ex? Ist sie immer dabei? Hast Du mit Deiner Ex
geredet? Was sagt die Tochter?

3. Umgang Deiner Ex mit anderen: da hast Du keine Aktien drin. Sie hat immer noch die (geteilte)
Personensorge, und die schließt ein, dass sie bestimmen kann, mit wem Deine Tochter Umgang hat.

Meine Anmerkungen möchte ich nicht verstanden wissen, dass ich sage, es ist im Haushalt der KM alles
in Ordnung, sondern nur eine Erwiderung auf die Tatsachen, die Du hier dargestellt hast, und die Du
so gravierend findest, dass Du Dir ein Einschreiten einer Dritten Partei wünscht.
Ich sehe aufgrund Deiner Schilderungen hier keine Ansatzpunkte.

Versuch Dir erst mal selbst einen Eindruck zu verschaffen, sprich mit der KM und rede mit Deiner Tochter.

Wenn Handeln nötig wird, nimm - wie schon geraten - Deine Tochter zu Dir! Es gibt kein: Meine Tochter
ist arg bei der Ex gefährdet, aber ich kann nicht, weil ich arbeiten musst.

LG,
Mux

Edit: Fehler

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 13:42
(@nadda)
Registriert

Hi,

sorry, aber du hast ein Denkproblem!
Du bist alleinerziehend mit Kind, du hast das ABR, es ist dein Job dich um dein Kind zu kümmern.

Wenn das mit deinem aktuellen Job nicht geht, dann:

- Job wechseln,
- Tagesmutter organisieren
- andere Möglichkeiten der Kinderbetreuung abklären.

Von jeder alleinerziehenden Mutter wird auch erwartet, dass sie das auf die Reihe kriegt. Genau das ist der  Job eines Elternteils mit ABR.
Jetzt das Kind bei der Mutter abzugeben die wohl überfordert ist ist sicherlich der falsche Weg.

LG
Nadda

p.s.
Tagesmütter gibts echt überall, mach dich  mal schlau

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 18:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

in Ergänzung zu Nadda, rede doch bitte auch mal mit Deinem Arbeitgeber! DHL ist ein großes Unternehmen, das es sich wohl leisten können sollte, auf eine AE-Situation Rücksicht zu nehmen.

Das Kind geht klar vor Arbeit, zur Not reduzierst Du die Stunden (eben auch mit dem AG sprechen) und beantragst ggf. Wohngeld.

Und streiche vor allem den Satz "GEHT NICHT!" aus Deinem Wortschatz. Es MUSS gehen, wenn man ein Kind hat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 19:41




(@fruchteis)
Registriert

Moin dyn.

traumatisiertes Kleinkind bei Dir, Du alleinerziehend, eingeschränkte Möglichkeiten der Fremdbetreuung... Mutter eine Niete...

Unter diesen Umständen kann und darf von Dir nicht erwartet werden, daß Du überhaupt arbeiten gehst.
Nimm Dir eine Auszeit und stabilisiere Dich und Deine Situation mit Kleinkind in aller Ruhe.
Ist das in trockenen Tüchern, dann steigst Du mit steigender Teilzeit wieder ein.

An Deiner Stelle würde ich nicht eine Sekunde überlegen.

Und Jugendamt... Finger weg!!!
Suche Dir besser eine freie Beratungsstelle, Diakonie usw.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2012 20:17