Was ist wenn die KM...
 
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Was ist wenn die KM krank ist!

 
(@hallifax83)
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Hi ihr Alle!

Es geht bei meiner Frage darum wie ich mit der Situation umgehen soll wenn die KM krank ist.
Wir beide haben das Sorgerecht und das Kind (5Jahre) lebt bei ihr.
Mein Umgang ist so geregelt, dass es mit meiner Arbeit übereinstimmt. Ich bin Schichtarbeiter.
Nun ist sie seit neusten wieder alleine und meint, wenn sie krank ist und sich nicht um das Kind kümmern kann, soll ich das übernehmen.
Nun solange es sich wärend der Umgangszeit ist, habe ich kein Problem damit, aber was ist wenn ich arbeiten muß.
Sie ist Hartz 4 Empfängerin und meint ich müsse dann in der Zeit wo ich arbeite jemanden suchen der das Kind nimmt.
Was meint ihr dazu!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2010 13:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also zunächst mal scheint es ja so zu sein, dass sie euer Kind betreut und du Unterhalt zahlst.
Damit sie die Zuständigkeiten zunächst mal klar.
Damit kann sie dir den schwarzen Peter nicht einfach zuschieben.

Auf der anderen Seite:
Wenn sie durch ihre Krankheit an der Ausübung der Betreuung gehindert ist, stellt sich die Frage, wer sie ausüben kann.
Und da fällt das Augenmerk, zum Glück, zuerst auf dich. Zumindest wenn du GSR hast.
Wenn du selbst dazu nicht willens oder in der Lage bist, wird sich das JA um eine Lösung kümmern.

Ob dir die dann besser gefällt ist aber fraglich.

Gruß Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2010 13:43
(@Wolkenhimmel)

Hi Hallifax,

einfach machen! Und am besten schon mal erkundigen, wie es funktionieren könnte.

Außerdem gibt es ja auch noch Zeiten, in denen Du nicht arbeitest, die aber normalerweise keine Umgangszeiten sind?

Gruß WH

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2010 13:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hallifax!
Ich sehe es so, dass der betreuende Elter sich auch selbst kümmern muss, wenn Krankheit eintritt. 
Umgekehrt würde Dir in Umgangszeiten auch nicht einfallen, KM die Betreuung aufs Auge drücken zu wollen, wenn Du krrank wärst.

Fragen darf sie (vielleicht hast Du ja doch Zeit... :wink:), fordern nicht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2010 13:47
(@hallifax83)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für dir schnelle Antwort.
Wir haben beide das Sorgerecht und natürlich würde ich die Kleine nehmen wenn die Mutter so krank ist das es nicht mehr geht oder im Krankenhaus ist.
Aber oft ist es so das sie nur erkältet ist und sich schwach fühlt. Wenn ich nicht arbeite habe ich auch dann kein Problem damit.

Wenn ich krank bin sage ich der KM generell den Umgang ab aber kommt selten vor.
Schlimm finde ich das ich hier keine Familie in der nähe habe sie aber alle direkt vor Ort hat und trotzdem meint sie das ich das dann machen müsste.

Gruß Hallifax83

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2010 13:55
(@Wolkenhimmel)

Mensch Hallifax,

hier gibt es einen Sack voll Väter, die würden sich darum reissen ihre Kids versorgen zu dürfen.
Du solltest es mMn als "dürfen" sehen, nicht als "müssen". Sei doch froh, dass Du ihr erster Ansprechpartner bist, und nicht XY aus der Verwandtschaft.

Gruß WH

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2010 13:59
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Schlimm finde ich das ich hier keine Familie in der nähe habe sie aber alle direkt vor Ort hat und trotzdem meint sie das ich das dann machen müsste.

Gruß Hallifax83

Sei doch froh darüber, dass sie DICH fragt und nicht Oma, Opa, wen auch immer.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 12:20
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich kann Hallifax da auch verstehen. Denn es ist nunmal echt daneben, wenn sich H4-Mama bei jedem Zipperlein auf die faule Haut legt und er dann seinem Chef wieder was vom Kranken Kind vorlügen muss, weil er wieder keine Betreuung während der Arbeitszeiten gefunden hat...

Und man sollte da auch nicht argumentieren "ja sei doch froh", nur weil es viele Väter gibt, die ihre Kinder in solchen Fällen erst gar nicht bekommen. Das hat was mit Fairness zu tun. Hallifax ist während seiner Umgangszeit verantwortlich, die Mutter in der übrigen. Und dann hat sie das zu organisieren, und zwar mit freundlicher Nachfrage und nicht "so ist das und das hast du zu tun". Vatersein heißt doch nicht ständig in Rufbereitschaft für die Mutter leben zu müssen. Jedenfalls bin ich auch niemand, der sich das schön reden könnte.

Klare Abmachungen treffen, Ausnahmen nur auf Anfrage. Und auch keine Anfrage, wenn man weiß, dass der Umgangs-ET damit Probleme bekäme, solange man noch nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

Grüße

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 15:45
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehe ich anders. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Und für mich beinhaltet das auch, dass er für das Kleine sorgt, wenn Not am Manne ist.
Ist es nicht das Naheliegendste überhaupt? Dass der Vater da erster Ansprechpartner ist, bevor entferntere Familienangehörige aktiviert werden?
Es gibt beim gemeinsamen Sorgerecht auch unbezahlte Kinderbetreuungstage für den Umgangselternteil, das übernimmt dann die Krankenkasse. Die überweist dann quasi anteilig das Gehalt für den betreffenden Zeitraum.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 16:59
(@Wolkenhimmel)

, das übernimmt dann die Krankenkasse...

... so man nicht in einer PKV ist... *grummel*

LG WG

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 17:01




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ achja

Ich sehe es ja auch so, dass man sich als Vater als Ansprechpartner Nr. 1 wohlfühlen kann. Aber Exchen weiß doch genau, wann sie den Vater wie selbstverständlich unter Druck setzt. Und ich finde, man kann von einer Mutter schon verlangen, Rücksicht auf die Arbeit des anderen zu nehmen. Schließlich will sie das Geld ja immer gern sehen.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 17:15
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen

Schön wenn´s die Kasse zahlt, der Arbeitgeber freut sich bestimmt.

Aber wenn der Arbeitsplatz nicht gefärdet ist würd ich es gern machen, aber nur freiwillig nicht als Zwang "du Musst, das ist deine Pflicht"
Da ist meine Bereitschfaft dann gleich ganz im Keller

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 17:21
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Deswegen schrieb ich ja auch "wenn Not am Manne ist".
Wegen einer popligen Erkältung natürlich nicht. Und wenn's nur Launen des betreuenden Elternteils sind, natürlich auch nicht.

Da fällt mir ein, wie der KV des lieben Töchterchens zu Besuch war, ich ihn bekochen durfte (eine Dose Spaghetti zu erwärmen fiel ihm zu schwer), dann eine Nierenkolik bekam und der Herr sich um nichts scherte, kein Kind wickeln wollte, sich den Fernseher einschaltete, mir seine Probleme aufschwatzte usw. Als er mir gerne an die Wäsche wollte, hab ich ihn höflich gebeten zu gehen .....  😡

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 17:40
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich hab das auch in meinen Vorschlag für eine Umgangsvereinbarung aufgenommen das vorzugsweise der jeweils andere Elternteil in anspruch zu nehmen ist bevor Dritte die Betreuung ubernehmen.

Ich hoffe nur meine bald EX unterschreibt das auch so, die Frist wäre Gestern abgelaufen.

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 17:47
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

na ja, selbst wenn sie das unterschreibt, hat es rechtlich doch keinerlei Bedeutung. Bei mir hat´s Exe auch hoch und heilig vor Gericht erklärt, dass sie im Falle ihrer Verhinderung (Dachschaden und längere Psychiatrie-Aufenthalte) natürlich in erster Linie den Vater fragen würde. Einen Monat später ging´s wieder für fünf Wochen weg, und wen hat sie gefragt? Richtig, nicht mich, lieber ihre ebenfalls kranken Eltern. Dann war sie weg, für mich komplett unerreichbar in der Zeit, in der mein Kind dann doch auch bei mir war. Wegen der tatsächlichen Verhinderung ans FamG gewendet, und das hat noch nicht einmal reagiert...

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 18:41