Hallo zusammen ,mal kurze Info von mir, ich habe das vorläufige Aufenthaltbestimmungsrecht für mein Sohn L*gelöscht* bekommen , weil mein Sohn nach der Anhörung zu mir wollte , so Vorgeschichte meine Frau wollte nicht Hausfrau und Mutter sein und hat sich für das Berufsleben entschieden in mai 2005 und ich kümmerte mich um unseren Sohn und Haushalt , auf der arbeit lehrte meine Frau mehre Liebschaften kennen und ist seit ca. ¾ Jahr mit einen zusammen, in Okt. 2005 verlies sie unsere Wohnung und nahm einfach L*gelöscht* mit, ich hatte aber schon ein Gerichts Termin für das Aufenthaltbestimmungsrecht beim Gericht beantragt . So nun ist am 16.02 Gerichtstermin um die Elterlichesorge.
Muss ich mir jetzt Gedanken machen dass ich das vorläufige Aufenthaltbestimmungsrecht wieder verliere oder geht das alles so über.
Mit freundlichen Grüßen. Holger Scholtheis
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Anm. Admin: Board-Regeln beachten (Nr. 2).
[Editiert am 4/2/2006 von DeepThought]
Moin Holger,
ist Antrag auf Erlass einer EA zwecks vorl. Übertragung des ABR und sofortiger Kindesherausgabe gestellt worden?
Nur einfach mal so einen Antrag auf ABR zu stellen ist recht witzlos, da das Kontinuitätsprinzip, welches bisher zu deinen Gunsten lief, nun gegen dich rennt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
