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Vor falschen Anschuldigungen schützen

 
(@ruhiger-sturm)
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Hi Leute,

wie einige von euch schon wissen geht es bei mir bald betreffend des ABR und Umgangs vors Gericht. Da die Sachlage für meine Ex, Mutter hin oder her, sehr schlecht aussieht, hat sie bereits angefangen, mich durch falsche Anschuldigungen beim Jugendamt, teils durch Aussagen ihrer "Freundinnen" untermauert und durch eine ebenso verleumderische Strafanzeige wegen Beleidigung zu denunzieren. Bisher geht es dabei im Wesentlichen nur um Beleidigungen.

Da sie aber mehrfach angekündigt hat, dass sie zum Einen unser Kind, das zur Zeit bei mir lebt, um jeden Preis zurückhaben will, und zum Anderen, dass sie mein Leben zerstören wolle, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie, evtl. ermutigt durch ihre Anwältin, die eine Schlange ist, versuchen wird, mir solange irgendwelche Sachen anzuhängen, bis sie ihre Ziele erreicht hat.

Mittlerweile äußerte sie auch schon, dass ihr bei unserem Sohn Verhaltensauffälligkeiten aufgefallen seien und wollte Einblick ins Untersuchungsheft. Da dürften dann wohl bei jedem die Alarmglocken läuten. Der Vollstängigkeit halber füge ich noch hinzu, dass es in der Realität keine Ansätze gibt, wahrheitsgemäß behaupten zu können, hier läge eine Kindeswohlgefährdung oder Ähnliches vor.

Da diese Masche einigen hier vertraut klingen dürfte, wie kann man sich im Voraus am Besten vor falschen Anschuldigungen vor Gericht schützen? Ich rechne momentan selbst mit einem möglichen Vorwurf des Kindesmissbrauchs o. Ä.

PS: Bitte an dieser Stelle keine Schwarzmalerei, wie viele Mütter mit solchen Aktionen schon Erfolg gehabt haben. Praktische Ratschläge sind dagegen willkommen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2009 14:15
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ruhiger Sturm,

sicher bekommst du noch bessere konstruktive Ratschläge als von mir, die sich mit diesem Thema in der Praxis gar nicht auskennt.

Aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass sowas nur erfolgreich mit a) eiserner Geduld und b) einem superguten eigenen Anwalt (der zeitnah und unnachgiebig aber sehr sachlich reagiert) durchzustehen ist.

Ob es Sinn macht, zum Beispiel im voraus verschiedene Stellungnahmen die für dich sprechen einzuholen (Kinderarzt, kiga oder Schule usw) weiß ich nicht, und würde es dem Urteil der Erfahrenen hier überlassen. Solcher Aktionismus könnte auch wie "Pferde-scheu-machen" schlecht wirken.
Meinen Punkt b) finde ich am wichtigsten ;-))

viel Erfolg, im Sinne und zum Wohle des Kindes, wünscht ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2009 18:07
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ruhiger sturm 

Ja,ja dies kenne ich.Mach dich nicht verrückt,bleib ruhig. Wenn dich z.b. das JA auffordert
dazu Stellung zu nehmen,dann tue dies kurz und bündig ohne die KM schlecht zu machen.

Stellungnahmen vom Kinderarzt oder Kika kannst du dir schriftlich einholen und ruhig deiner
EX in Kopie vorlegen.Überhaupt informiere die KM über alleswas euer Kind betrifft,damit nimmst du ihr
den Wind aus den Segeln. 

Ansonsten,warte ab,bis die Klage deiner EX kommt.Du hast dann genug Zeit,darauf Stellung
zu nehmen.Wie bereits in meinen letzten Beiträgen geschrieben,biete deiner EX ausreichend UG
an.Vergiss erst einmal die Kindswohlgefährdung,gib ihr eine Chance.Zeige du dem FamG das
du genügend Bindungstoleranz besitzt und dem UG deines Kindes mit der Mutter nicht entgegen stehst
sondern das du dich freust und dies zu fördern bereit bist.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2009 19:48
(@ruhiger-sturm)
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Hi Ginnie! Unser Sohn, das habe ich vergessen zu erwähnen, ist erst 1 3/4 und noch nicht in der Krippe. Dahingehende Gedanken fallen also aus. Das ist aber denke ich auch eher als Reaktion denn als Vorkehrungsmaßnahme zu empfehlen. Anwältin naja, meine ist mit ihren Empfehlungen sehr zurückhaltend. Es mag an meinem Status als PKHler liegen oder nicht, bislang ziehe ich die Strippen eher selbst.

Hallo Jenpa! Wir kommen zwar vom Thema ab, aber da du ja auch sonst keine Ruhe gibst, ist nicht bös gemeint, was verstehst du unter großzügem Umgang? Was für eine Umgangsregelung, du kennst ja meinen Fall ein bisschen, sollte ich deiner Meinung nach anstreben?

Schöne Grüße
RS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2009 22:25