Nachfrage: was hast Du jetzt für eine Vollmacht unterschrieben? Bezog sich die auf eine konkrete Schule oder war die pauschal gehalten?
Die Vollmacht (auch nur für die Anmeldung) schießt über das Ziel hinaus. Du solltest der Schulanmeldung und Ummeldung zustimmen und das macht man nicht mittels Vollmacht sondern durch Erklärung gegenüber Schule und EMA.
Gruss von der Insel
https://rhg-krefeld.de/wp-content/uploads/2018/12/Anmeldung_Jgst5_2019-20-beschreibbar.pdf
Hier habe ich die letzte Seite unterschrieben.
War das jetzt ein Fehler? Die Vollmacht kann ich ja theoretisch nach der Anmeldung widerrufen, oder?
Desweiteren habe ich unterschrieben dass die Kinder in der Stadt Krefeld angemeldet werden dürfen.
_______________________________________
Mod: Vollzitat gelöscht
Du hast die Schulanmeldung unterschrieben.
Ich hoffe du hast auch deine Kontaktdaten da drauf geschrieben und das gnaze kopiert oder fotografiert, um ggf. Änderungen nach deiner Unterschrift nachweisen zu können
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hatte es direkt eingescannt und sauber abgelegt.
_______________________________________
Mod: Vollzitat gelöscht
Dann ist doch alles Bestens.
Jetzt schreibst Du noch dem Gericht.
In Sachen Musterfrau ./. Mustermann
beantrage ich,
den Antrag zurückzuweisen und der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Begründung
Erstmalig am ... konfrontierte die Antragstellerin mich damit, mit ... umziehen zu wollen. Sie forderte die Ausstellung einer Generalvollmacht mit der Begründung, sie müsse ... dort beim Einwohnermeldeamt und der Schule anmelden. Hierfür setzte sie mir eine Frist bis zum .... Meinen Einwand, dass es zur Anmeldung und Schuleinschreibung keiner allumfassenden Vollmacht bedarf, ließ sie unbeachtet. Auch teilte sie mir keine Details mit, die mir eine Mitwirkung ermöglicht hätten.
Nachdem mir beim Verfahrensbeistand erstmalig die entsprechenden Anmeldeformulare vorgelegt wurden, habe ich diese noch an Ort und Stelle unterschrieben. Der Antrag hat sich insofern erledigt.
Unabhängig davon, dass die von der Antragstellerin gesetzte aussergerichtliche Frist selbst unter Berücksichtigung der kurzen Anmeldefrist der Schule viel zu knapp bemessen war, hätte ich die vorgelegten Formulare selbstverständlich auch ohne ein gerichtliches Verfahren unterschrieben. Die Antragstellerin beharrte aber auf der Ausstellung einer umfassenden, unbestimmten Vollmacht. Der Antrag war insoweit mutwillig und sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Mustermann
Ist denn nun die Muter zufrieden oder weiss sie noch gar nicht, dass der Termin nicht stattfindet und die Untschriften geleistet wurden?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das ist natürlich wichtig. Das Gericht kann von sich aus nichts canceln. Die Mutter muss den Antrag für erledigt erklären oder ihn zurücknehmen. Bis daher ist er noch in der Welt - daher ist auch der Abweisungsantrag erforderlich.
Gruss von der Insel
Der Verfahrensbeistand hat mich heute morgen angerufen - alle Dokumente für die Anmeldung der Kinder an den Schule und in der Stadt sind der Ex-Frau übergeben. Der Gerichtstermin am Dienstag findet daher nicht mehr statt - das hat er der Richterin mitgeteilt und sie hat zugestimmt.
__________________________
Mod: Vollzitat gelöscht
So lange das Gericht nicht die Ladung aufhebt, musst Du dort erscheinen. Der VB hat da gar nichts zu bestimmen.
Notfalls frag am Montag bei der Geschäftsstelle nach.
Danke für den Hinweis. Das war mir neu. Ich werde am Montag das Amtsgericht kontaktieren.
Edit: Zitat gelöscht
Das frage ich mich auch. Sie hat sich nicht beim mir gemeldet. Ich sehe am Dienstag meine Kinder wieder - die wurden ja befragt. Da muss ich den Kindern auch leider erzählen dass ihre Mutter mich verklagt hat. Anders könnte ich es sonst nicht erklären.
Edit: Zitat gelöscht
CHRISTIAN!!!!
Wenn du noch einmal sinnfrei zitierst, lege ich den Beitrag still!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lieber Christian,
du musst den Kindern gar nichts erzählen, schon mal gleich gar nicht einfach so. Die Kinder wurden ja schon vom Verfahrensbeistand informiert.
Wenn die Kinder dich fragen sollten, dann wirst du ihnen sagen das ihr Eltern euch nicht einigen konntet und deshalb Hilfe gebraucht habt eine Lösung zu finden.
Eltern, die ihren Kindern erzählen "der/die hat mich verklagt" riskieren ihre Kinder in eine heftige Zerrissenheit zwischen den Eltern zu ziehen, den
sogenannten Loyalitätskonflikt.
Intelligente Eltern halten ihre Kinder da raus. Die Leute die Kinder befragen müssen wissen wie sie das den Kindern erzählen, die Kinder sind also schon informiert. Die wissen das ihr euch nicht einigen konntet und deshalb Hilfe gebraucht habt. Und das reicht. Worte wie "Gericht" und "verklagen" sollte man wirklich nicht vor den Kindern verwenden.
LG
Nadda
Notfalls frag am Montag bei der Geschäftsstelle nach.
Guten Morgen,
die Ladung ist aufgehoben. Wenn ich jetzt schriftlich die Kostenübernahme durch meine Ex-Frau fordere - macht es Sinn den Antrage zurückzuweisen? Der ist ja schon zurückgezogen.
Gruß
Christian.
wenn der Antrag zurückgenommen ist (und Du das sicher weißt, sprich schriftlich hast), beantragst Du nur die Kostenentscheidung.
Gruss von der Insel
wenn der Antrag zurückgenommen ist (und Du das sicher weißt, sprich schriftlich hast), beantragst Du nur die Kostenentscheidung.
Danke. Ich warte jetzt erstmal die Kostenentscheidung ab und werde dann ggf. den Widerspruch losschicken. Vielleicht ist die Richterin ja auch auf meiner Seite und merkt was für einen Blödsinn sich meine Ex-Frau da ausgedacht hat. Glauben tue ich daran aber nicht.
Gruß
Christian.
Das würde ich nicht tun. Gegen die Kostenentscheidung wird kein Rechtsmittel gegeben sein.
Eine Beschwerde wäre unzulässig, da der Beschwerdewert nicht erreicht ist.
Gruss von der Insel
Das würde ich nicht tun. Gegen die Kostenentscheidung wird kein Rechtsmittel gegeben sein.
Eine Beschwerde wäre unzulässig, da der Beschwerdewert nicht erreicht ist.
Kannst Du mir kurz erklären was das jetzt bedeutet? Ich muss also zahlen? Oder sollte ich direkt den Widerspruch versenden?
Danke und Gruß
Christian.
Du schickst Deinen Antrag. Das ist kein Widerspruch und auch sonst kein Rechtsmittel. Danach entscheidet das Gericht.
Gruss von der Insel
Du schickst Deinen Antrag. Das ist kein Widerspruch und auch sonst kein Rechtsmittel. Danach entscheidet das Gericht.
Alles klar. Dann mache ich das am Wochenende fertig und schicke es los.