Vollmacht zum Sorge...
 
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Vollmacht zum Sorgerecht.

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(@inselreif)
Moderator

Nachfrage: was hast Du jetzt für eine Vollmacht unterschrieben? Bezog sich die auf eine konkrete Schule oder war die pauschal gehalten?
Die Vollmacht (auch nur für die Anmeldung) schießt über das Ziel hinaus. Du solltest der Schulanmeldung und Ummeldung zustimmen und das macht man nicht mittels Vollmacht sondern durch Erklärung gegenüber Schule und EMA.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 08.02.2019 17:05
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

https://rhg-krefeld.de/wp-content/uploads/2018/12/Anmeldung_Jgst5_2019-20-beschreibbar.pdf
Hier habe ich die letzte Seite unterschrieben.

War das jetzt ein Fehler? Die Vollmacht kann ich ja theoretisch nach der Anmeldung widerrufen, oder?

Desweiteren habe ich unterschrieben dass die Kinder in der Stadt Krefeld angemeldet werden dürfen.

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Mod: Vollzitat gelöscht

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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2019 17:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast die Schulanmeldung unterschrieben.

Ich hoffe du hast auch deine Kontaktdaten da drauf geschrieben und das gnaze kopiert oder fotografiert, um ggf. Änderungen nach deiner Unterschrift nachweisen zu können

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 08.02.2019 17:18
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hatte es direkt eingescannt und sauber abgelegt.

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Mod: Vollzitat gelöscht

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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2019 17:21
(@inselreif)
Moderator

Dann ist doch alles Bestens.

Jetzt schreibst Du noch dem Gericht.

In Sachen Musterfrau ./. Mustermann

beantrage ich,

den Antrag zurückzuweisen und der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Begründung

Erstmalig am ... konfrontierte die Antragstellerin mich damit, mit ... umziehen zu wollen. Sie forderte die Ausstellung einer Generalvollmacht mit der Begründung, sie müsse ... dort beim Einwohnermeldeamt und der Schule anmelden. Hierfür setzte sie mir eine Frist bis zum .... Meinen Einwand, dass es zur Anmeldung und Schuleinschreibung keiner allumfassenden Vollmacht bedarf, ließ sie unbeachtet. Auch teilte sie mir keine Details mit, die mir eine Mitwirkung ermöglicht hätten.

Nachdem mir beim Verfahrensbeistand erstmalig die entsprechenden Anmeldeformulare vorgelegt wurden, habe ich diese noch an Ort und Stelle unterschrieben. Der Antrag hat sich insofern erledigt.

Unabhängig davon, dass die von der Antragstellerin gesetzte aussergerichtliche Frist selbst unter Berücksichtigung der kurzen Anmeldefrist der Schule viel zu knapp bemessen war, hätte ich die vorgelegten Formulare selbstverständlich auch ohne ein gerichtliches Verfahren unterschrieben. Die Antragstellerin beharrte aber auf der Ausstellung einer umfassenden, unbestimmten Vollmacht. Der Antrag war insoweit mutwillig und sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Mustermann

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Geschrieben : 08.02.2019 19:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist denn nun die Muter zufrieden oder weiss sie noch gar nicht, dass der Termin nicht stattfindet und die Untschriften geleistet wurden?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 08.02.2019 20:24
(@inselreif)
Moderator

Das ist natürlich wichtig. Das Gericht kann von sich aus nichts canceln. Die Mutter muss den Antrag für erledigt erklären oder ihn zurücknehmen. Bis daher ist er noch in der Welt - daher ist auch der Abweisungsantrag erforderlich.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 08.02.2019 20:57
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Der Verfahrensbeistand hat mich heute morgen angerufen - alle Dokumente für die Anmeldung der Kinder an den Schule und in der Stadt sind der Ex-Frau übergeben. Der Gerichtstermin am Dienstag findet daher nicht mehr statt - das hat er der Richterin mitgeteilt und sie hat zugestimmt.

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Mod: Vollzitat gelöscht

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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2019 23:29
(@inselreif)
Moderator

So lange das Gericht nicht die Ladung aufhebt, musst Du dort erscheinen. Der VB hat da gar nichts zu bestimmen.
Notfalls frag am Montag bei der Geschäftsstelle nach.

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Geschrieben : 08.02.2019 23:47
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Danke für den Hinweis. Das war mir neu. Ich werde am Montag das Amtsgericht kontaktieren.

Edit: Zitat gelöscht

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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2019 23:57




(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Das frage ich mich auch. Sie hat sich nicht beim mir gemeldet. Ich sehe am Dienstag meine Kinder wieder - die wurden ja befragt. Da muss ich den Kindern auch leider erzählen dass ihre Mutter mich verklagt hat. Anders könnte ich es sonst nicht erklären.

Edit: Zitat gelöscht

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Themenstarter Geschrieben : 09.02.2019 01:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

CHRISTIAN!!!!

Wenn du noch einmal sinnfrei zitierst, lege ich den Beitrag still!

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 09.02.2019 12:28
(@nadda)
Registriert

Hallo Lieber Christian,

du musst den Kindern gar nichts erzählen, schon mal gleich gar nicht einfach so. Die Kinder wurden ja schon vom Verfahrensbeistand informiert.

Wenn die Kinder dich fragen sollten, dann wirst du ihnen sagen das ihr Eltern euch nicht einigen konntet und deshalb Hilfe gebraucht habt eine Lösung zu finden.

Eltern, die ihren Kindern erzählen "der/die hat mich verklagt" riskieren ihre Kinder in eine heftige Zerrissenheit zwischen den Eltern zu ziehen, den
sogenannten Loyalitätskonflikt.

Intelligente Eltern halten ihre Kinder da raus. Die Leute die Kinder befragen müssen wissen wie sie das den Kindern erzählen, die Kinder sind also schon informiert. Die wissen das ihr euch nicht einigen konntet und deshalb Hilfe gebraucht habt. Und das reicht. Worte wie "Gericht" und "verklagen" sollte man wirklich nicht vor den Kindern verwenden.

LG
Nadda

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Geschrieben : 09.02.2019 18:50
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Notfalls frag am Montag bei der Geschäftsstelle nach.

Guten Morgen,
die Ladung ist aufgehoben. Wenn ich jetzt schriftlich die Kostenübernahme durch meine Ex-Frau fordere - macht es Sinn den Antrage zurückzuweisen? Der ist ja schon zurückgezogen.

Gruß
Christian.

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Themenstarter Geschrieben : 11.02.2019 12:36
(@inselreif)
Moderator

wenn der Antrag zurückgenommen ist (und Du das sicher weißt, sprich schriftlich hast), beantragst Du nur die Kostenentscheidung.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 11.02.2019 19:31
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

wenn der Antrag zurückgenommen ist (und Du das sicher weißt, sprich schriftlich hast), beantragst Du nur die Kostenentscheidung.

Danke. Ich warte jetzt erstmal die Kostenentscheidung ab und werde dann ggf. den Widerspruch losschicken. Vielleicht ist die Richterin ja auch auf meiner Seite und merkt was für einen Blödsinn sich meine Ex-Frau da ausgedacht hat. Glauben tue ich daran aber nicht.

Gruß
Christian.

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Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 11:34
(@inselreif)
Moderator

Das würde ich nicht tun. Gegen die Kostenentscheidung wird kein Rechtsmittel gegeben sein.
Eine Beschwerde wäre unzulässig, da der Beschwerdewert nicht erreicht ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 12:23
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Das würde ich nicht tun. Gegen die Kostenentscheidung wird kein Rechtsmittel gegeben sein.
Eine Beschwerde wäre unzulässig, da der Beschwerdewert nicht erreicht ist.

Kannst Du mir kurz erklären was das jetzt bedeutet? Ich muss also zahlen? Oder sollte ich direkt den Widerspruch versenden?

Danke und Gruß
Christian.

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Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 13:09
(@inselreif)
Moderator

Du schickst Deinen Antrag. Das ist kein Widerspruch und auch sonst kein Rechtsmittel. Danach entscheidet das Gericht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 13:11
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Du schickst Deinen Antrag. Das ist kein Widerspruch und auch sonst kein Rechtsmittel. Danach entscheidet das Gericht.

Alles klar. Dann mache ich das am Wochenende fertig und schicke es los.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 13:43




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