Hallo in die Runde,
da ich meiner Ex-Frau nicht mehr traue brauche ich euren Rat. Sie bittet mich dass ich folgende Vollmacht unterschreibe:
"Nach der Trennung von der Kindsmutter erteile ich eine Vollmacht im Rahmen des
Sorgerechts. Die Vollmacht berechtigt die Mutter dazu, relevante Entscheidungen auch ohne
meine Einbeziehung zu treffen. Konkret werden Entscheidungsbefugnisse in folgenden Fällen
erteilt:
Klassenreisen oder Schulausflügen
Urlauben im In- und Ausland
dringenden Arztbesuchen und bei Operationen
An- und Ummeldungen an der Schule
Die Vollmacht ist ab sofort gültig und gilt bis auf Widerruf. Dieser ist durch mich zu jedem
Zeitpunkt möglich."
Welche Risiken birgt diese Vollmacht? Muss ich die unterschreiben?
Gruß
Christian.
Hallo,
nein, unterschreiben musst Du gar nichts. Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und damit darfst Du und musst Du mitwirken.
Als nächstes ergibt sich die Frage wann Du überhaupt gefragt werden musst.
Liegt bei Krankheit ein Notfall vor, dann muss behandelt werden, auch wenn Du nicht zustimmst bzw. aus Zeitgründen die Zudtimmung nicht eingeholt werden kann. Ansonsten ist Deine Zustimmung erforderlich. Hier kann es Sinn machen, wenn das Kind in dauerhafter Behandlung ist eine Vollmacht zu erteilen für den konkreten Arzt/Kinderarzt/Augenarzt.
Alles andere sollte gemeinsam entschieden werden.
Bei Reisen geht es darum ob es eher kurze Ausflüge sind oder eine kurze Abwesenheit. Schulausflüge sind in aller Regel kurz und Du musst hier nicht gefragt werden. Eine pauschale Vollmacht für Klassenausflüge kann zu einem Kostenrisiko werden. Urlaub im Ausland hängt von der Gesamtsituation ab, allerdings würde ich schon wissen wollen, wo sich mein Kind im Ausland aufhält und es deshalb nicht pauschal genehmigen wollen.
An- und Ummeldungen in der Schule, hier mag es lästig sein Dich zu fragen, aber für mich sind das Fragen, wo beide Eltern auf alle Fälle gemeinsam entscheiden sollten.
Allgemein ist es so, dass Angelegenheiten des täglichen Lebens immer von dem entschieden werden können. wo sich das Kind gerade aufhält. Das gemeinsame Sorgerecht greift nur bei weitreichenden Entscheidungen für das Kind. Die Abgrenzung, was, was ist kann strittig sein, das müsste dann konkret geklärt werden.
Im konkreten Fall solltest Du als erstes damit argumentieren, dass im Alltag ja gar keine Abstimmung erforderlich ist und Du außerdem selbstverständlich Deine Verantwortung wahrnehmen willst im Interesse des Kindes. Spezifische Vollmachten sind eigentlich nicht notwendig, aber wenn es sich zeigt, dass das Leben ansonsten "unpraktisch" wird (z.B. beim Kinderarzt), dann solltest Du auch eine Vollmacht erteilen.
VG Susi
Für Klassenreisen, Schulausflüge, Urlaube im In- und Ausland, dringende Arztbesuche braucht sie keine Vollmacht.
Bei Schulan -und abmeldungen hängt es von der Schule ab und bei Operationen vermutlich beim Schweregrad (mein Sohn ist 2x an Zehen operiert worden, da hat keiner nach der 2. Unterschrift gefragt). Für Schulummeldungen und Operationen würde ich auch keine erteilen.
Daher würde ich ihr die Vollmacht für alles geben, wo sie sie eh nicht braucht und wo ich auch mal einfach davon ausgehe, dass du sowieso nicht dagegen stimmen würdest.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke Susi! Ich werde es nicht unterschreiben!
Gruß
Christian.
Danke Susi! Ich werde es nicht unterschreiben!
moin Christian.
Vielleicht macht es Sinn, einmal über LBMs Idee nachzudenken. Wenn eine vollständige Verweigerung der Unterschrift nur zu unnötigem Gekreische bei der KM führt, komm ihr doch (vermeintlich) entgegen und unterschreibe dass, wofür sie eh keine Zustimmung benötigt (bzw. was Du eh unterschreiben würdest, zB Klassenfahrten). Wenn sie es halt nicht besser weiß... Und das (wenige) was dann bleibt, kannst Du vielleicht mit (positiv formulierten) Argumenten darlegen, warum Du nicht pauschal unterschreibst...
Bei Klassenfahrten allerdings klarstellen, dass dies keine Zusage zur pauschalen Übernahme der Kosten ist (dann weiß sie auch gleich, dass sie dafür "Vorsorge" aus dem lfden KU zu treffen hat).
Und noch der Hinweis, dass eine Zustimmung für Reisen außerhalb der EU die Angelegenheiten bei der Ausreise deutlich vereinfachen kann. Das gilt - leider leider - noch viel mehr für KV alleine unterwegs mit Kindern, als für KM.... Insofern, wenn Du ihr das unterschreibst, dann gleich im Gegenzug auch von der KM für Dich unterschreiben lassen... 😉
toto
ich weiß nicht, ohne Hintergrundwissen, womit du besser fährst, kenne deine Ex ja nicht...
Vollmachten kann man widerrufen, dieser Widerrufpassus sollte mit da heinein...
ich zumindest unterschreibe irgendwelche Vollmachten immer mit dem kürzel uvb...vor der Unterschrift...steht für Unter Vorbehalt
so hatte ich nicht nur bei der Ex gemacht, sondern auch beim Arbeitgeber Arge etcetc...
Wenn du doch mal eine unterschreibst, mach mit uvb und streich unter der Unterschrift den Freiraum des freien Blattes durch ...das kein Freiraum mehr ist und noch etwas angefügt werden kann.
Dann ein Foto machen mit Handy und in deinen Unterlagen abheften...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Jetzt dreht sie völlig durch:
"Auf Grund der Eile und den Vorlaufzeiten bei Gericht, muss ich dir leider ein Ultimatum stellen. Sollte ich bis Sonntag Abend keine unterschriebene Vollmacht haben, bin ich am Montag im Amtsgericht und werde einen Antrag auf einstweilige Verfügung zum Aufenthalts- und Schulbestimmungsrecht beantragen."
29.01: Aussage von ihr ich möchte mit den Kindern wegziehen
01.02: Drohung mit Amtsgericht
Wahnsinn.
Hallo,
ich würde sie fragen, für welche Entscheidung sie denn unbedingt die Vollmacht benötigen würde.
Es wäre ja auch möglich, dass du mit ihrer Entscheidung konform gehst und deswegen überhaupt keine Vollmacht benötigt würde.
Und dann, wenn vom Gericht was kommt, kannst du antworten, dass du keine Eilbedürftigkeit siehst, da das gemeinsame Sorgerecht die ABstimmung der Eltern vorsieht, du bislang zu all diesen Themen aber gar nicht informiert worden bist, sondern nur eine pauschale, unbefristete Vollmacht unterzeichnen solltest.
Sophie
Ich würde ihr nur die Vollmacht für den Schulwechsel erteilen und gut ist.
Hallo,
rein rechtlich ist gar nichts notwendig. Das gemeinsame Sorge- und Aufenthalsbestimmungsrecht steht nicht in Zweifel, da Du dem Umzug zustimmst, Du bist auch gewillt die neue Schule zu akzeptieren, es sei denn es sprechen schwerwiegende Gründe dagegen. Welche Schule soll es denn sein? Auch bei allem anderen bist Du bereit zeitnah und verständlisvoll zu agieren. Es bedarf dafür in keinem Fall einer Vollmacht!
Wenn Du willst kannst Du die Schulvollmacht erteilen. Ich sehe es aber so, dass hier versucht wird Dir das Sorgerecht zu entziehen.
Ein Gericht würde Dir das ABR nur dann entziehen, wenn Ihr Euch nicht einigen könnt. Auch die Übertragung der Entscheidung über die Schule erfolgt nur, wenn Ihr Euch nicht einigen könnt. Die Zustimmung besteht nicht in einer Vollmacht sondern ggf. in einer Unterschrift, die zeitnah erteilt wird.
Genau das würde ich antworten und deshalb nach wie vor keine Vollmacht ausstellen.
Ansonsten kannst Du natürlich auch fragen wozu Sie denn die Vollmacht braucht (siehe AnnaSophie).
VG Susi
Sind die Fristen die sie stelle eigentlich rechtens? Nehmen wir mal an ich äußere mich erst Montag morgen. Was erwartet mich dann?
Sind die Fristen die sie stelle eigentlich rechtens? Nehmen wir mal an ich äußere mich erst Montag morgen. Was erwartet mich dann?
Natürlich, Du kannst jedem beliebigen Menschen eine beliebige Frist setzen und ihm drohen, ihn zu verklagen, wenn er nicht...
Wenn Du erst am Montagmorgen antwortest, kann es sein, dass a) sie noch nicht bei Gericht war und Deine Antwort entgegen nimmt oder b) sie schon bei Gericht war, das Verfahren also schon anhängig ist.
Es kann doch aber nicht sein dass man am 29.01 zum ersten Mal offiziell hört dass die Frau wegzieht und dass der nächste Schritt dann ein Klage am 04.02 ist.
Eine unverhältnismässige Frist ist unwirksam und setzt eine angemessene Frist in Lauf.
Bringt Dir aber in der Praxis rein gar nichts.
Wenn die Frau klagen will, dann klagt sie und es spielt keine Rolle, ob sie Dir vorher zwei Tage, fünf Monate oder gar keine Gelegenheit zur Reaktion gegeben hat. Du hast bei Gericht ausreichend Gelegenheit, Dich zu wehren. Die Mutwilligkeit könnte höchstens bei der Entscheidung über VKH oder (sehr unwahrscheinlich) die Kostenteilung eine Rolle spielen.
Gruss von der Insel
Eine unverhältnismässige Frist ist unwirksam und setzt eine angemessene Frist in Lauf.
Bringt Dir aber in der Praxis rein gar nichts.Wenn die Frau klagen will, dann klagt sie und es spielt keine Rolle, ob sie Dir vorher zwei Tage, fünf Monate oder gar keine Gelegenheit zur Reaktion gegeben hat. Du hast bei Gericht ausreichend Gelegenheit, Dich zu wehren. Die Mutwilligkeit könnte höchstens bei der Entscheidung über VKH oder (sehr unwahrscheinlich) die Kostenteilung eine Rolle spielen.
Gruss von der Insel
Mir ist halt gerade nicht klar welche Risiken (auch finanzielle) ich eingehe wenn ich ihr bis morgen Abend nicht anworte. Ich fühle mich total erpresst und wahnsinning unter Druck gesetzt.
Hallo Christian,
Mir ist halt gerade nicht klar welche Risiken (auch finanzielle) ich eingehe wenn ich ihr bis morgen Abend nicht anworte. Ich fühle mich total erpresst und wahnsinning unter Druck gesetzt.
Nimm dir bitte 'ne Tasse Tee und entspann dich. Sogar wenn du auf ihre Erpressung eingehen würdest, könnte sie dir trotzdem noch ans Bein pinkeln - und obendrein hätte sie damit die Gebrauchsanleitung in Händen, wie sie dich auch zukünftig erpressen kann.
Wie @Inselreif bereits sehr zutreffend geschrieben hatte: Wenn sie klagen will, dann wird sie das so oder so tun - völlig unabhängig davon, ob du über das Stöckchen drüberspringst, das sie dir gerade hinhält.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Erneute Mail heute Abend: Wegen der Vollmacht, möchtest du sie unterschreiben? Wenn nicht, muss ich Morgen zum Amtsgericht gehen und ein Verfahren anstreben, da ich die Kinder fristgerecht an den neuen Schulen anmelden muss.
Hallo Christian,
Erneute Mail heute Abend: Wegen der Vollmacht, möchtest du sie unterschreiben? Wenn nicht, muss ich Morgen zum Amtsgericht gehen und ein Verfahren anstreben, da ich die Kinder fristgerecht an den neuen Schulen anmelden muss.
Die passende Antwort hatte Susi dir bereits nahegelegt:
Ein Gericht würde Dir das ABR nur dann entziehen, wenn Ihr Euch nicht einigen könnt. Auch die Übertragung der Entscheidung über die Schule erfolgt nur, wenn Ihr Euch nicht einigen könnt. Die Zustimmung besteht nicht in einer Vollmacht sondern ggf. in einer Unterschrift, die zeitnah erteilt wird.
Deine Ex soll gefälligst endlich die Katze aus dem Sack lassen und klar sagen, um welche Schule es sich handelt - wenn okay, dann kriegt sie deine Unterschrift unter der Schulanmeldung binnen weniger Tage, oder du schickst das unterschriebene Anmeldeformular direkt an die Schule, und gut ist.
So wie ich das sehe, geht es diesem Frollein aber eigentlich um etwas ganz anderes: Nach ihrem Verständnis bedeutet "gemeinsame Sorge", dass sie allein bestimmt, und dass du als Abnick-Onkel zu allem Ja und Amen sagen sollst, was sie sich ausdenkt. Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann wäre meine Neigung, ihr irgendeine Blanko-Vollmacht auszustellen, inzwischen auf dem absoluten Nullpunkt angelangt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
... Wenn nicht, muss ich Morgen zum Amtsgericht gehen und ein Verfahren anstreben, da ich die Kinder fristgerecht an den neuen Schulen anmelden muss.
Ich würde so antworten:
"Wenn Du mir mitteilst um welche Schule es sich handelt bin ich gern bereit die erfoderlichen Unterlagen für unsere Kinder zu unterzeichnen. Ich erwarte Deine Nachricht mit den Angaben der Schule und die erforderlichen Formulare. Gern bin ich bereit die Formulare auch selbst an die Schule zu schicken."
VG Susi
Guten Morgen! Die Schule ist mir bekannt und ich dann die Vollmacht auch ohne Probleme via E-Mail dort hinschicken. Bin mal gespannt ob sie heute morgen dann zum Amtsgericht gegangen ist.
Gruß
Christian