Hallo Sorgerechtsexperten,
meine Ex will für ihren Next eine Vollmacht ausstellen, damit er "Entscheidungen die das Kind betreffen in unserem Namen fällen kann. Ausser Entscheidungen, die in das Sorgerecht eingreifen".
Sie konnte mir nicht konkret sagen, was genau er entscheiden soll, aber für den Fall des Falles, sollte er die Vollmacht bekommen.
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, dass er auf unser Kind aufpasst, aber ihm gleich eine Vollmacht geben?
Welche konsequenzen könnte es haben, sollte ich die Vollmacht unterschreiben? (wir haben GSR)
Eigentlich kann sie doch selbst unterschreiben, denn für die Dinge des täglichen Lebens, kann sie ja auch alleine entscheiden, oder müssen beide Elternteile unterschreiben?
Kann es in irgendeiner Weise relevant sein für ein mögliches Sorgerechtsverfahren? Also er hat ja schon meinen Freund bevollmächtigt, also braucht er eigentlich nichts mehr mitentscheiden (ich weiß, sehr weit hergeholt, aber was ist nicht alles möglich im FamR)?!
Habt ihr schon Erfahrung mit sowas gemacht und auf was muß ich evtl. noch achten?
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hallo
ich habe bezüglich eines möglichen Sorgerechtverfahrens keine Erfahrung, wäre da aber vorsichtig. Wozu etwas blanko unterschreiben was völlig unnötig ist.
aus eigener Erfahrung weiß ich dass so eine Vollmacht unnötig ist. Der Next kann sogar mit dem Kind zum Arzt gehen, wenn er die KV-Karte dabei hat. Aus der Schule (oder Kita?) abholen ist auch kein Problem, wenn die KM das dort in der Liste der Abholberechtigten hinterlegt. Zur Not kannst du ja explizit dazu dein Einverständnis in der schule (oder Kita) erklären. Andere Entscheidungen oder Alltagsdinge darüber hinaus fallen mit nicht ein.
Wenn sie für eine konkrete Situation eine Vollmacht braucht, kann sie ja fragen, und du wirst dich sicher nicht quer stellen, wenn es keine fiese Masche von ihr ist.
Also ich lebe nun seit 5 Jahren mit meinem Mann zusammen, und auch als wir noch nicht verheiratet waren, hat er meinen Sohn ohne Vollmacht gut betreuen können 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi,
nach meiner Kenntnis kann die KM selbst dem Next eine Vollmacht ausstellen, abgeleitet aus ihren rechtlichen Status. Wüßte ich auch nicht, warum ich einen Next noch für irgendetwas zusätzlich legitmieren sollte. Wie schon von Ginnie gesagt, achten KiGa und andere Einrichtungen von selbst mit Ihren Abhollisten (die ja auch beide Partner unterschreiben) darauf, dass nur die berechtigten Personen die Kinder abholen. Gruß Ingo
Servus Taddy,
ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen und wäre da vorsichtig. Die geforderte Blankovollmacht (für was eigentlich?) ist vollkommen unnötig.
Den besagten Fall der Fälle sollte Ex einmal genau benennen...
Next kann abgeleitet von Ex fast alles machen...
Dreh den Spieß doch einfach um und bitte Ex, ob sie im Gegenzug eine Blankovollmacht für Deine Mutter(Oma)/Schwester(Tante)/neue Freundin/Arbeitskollegin/Nachbarin zeichnet, auch so nur "für den Fall der Fälle", wenn das Kind bei "Euch"/"Dir" ist.
Viele Grüsse
Ich denke es gibt aber auch nicht der geringsten Grund das zu tun. Sachen die das GSR nicht berühren kann sie eh alleine entscheiden, also warum sollte sowas en Sinn machen?...ich denke Du handelst Dir damit nur ne Baustelle ein die Du net brauchst. Meine Meinung halt 😉
Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.
Danke, hat sich schon erledigt. Ich habe ihr gesagt, dass sie die Vollmacht alleine unterschreiben kann, das will sie jetzt machen. Soll sie ruhig. Wenn sie meint, dass es was nützt 😉
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)