papajo,
es bleiben aber trotzdem 2 völlig unterschiedliche Dokumente.
Formlose EV = ich hab nix dagegen, dass du mit Kind von - bis nach Tschechien fährst....
alleinige Erziehungsberechtigung = ich gebe Dir das Recht von - bis mit dem Kind zu machen was du willst und ich habe in dieser Zeit gar nix zu sagen....
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo staengler,
Richtig, aber wenn man den Text vom aa weiterlist, steht da auch:
"Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung". Also wäre dies doch eine Sicherheit für die KM, da sie ins bzw. ausser Landes in Urlaub fahren kann. Man stelle sich vor: Die KM fährt mit dem kind in ausländischen Urlaub und wird, weil sie so ein Schreiben nicht dabei hat, von den Grenzbeamten zurückgeschickt, weil es sich ja um Kindeserziehung handeln könnte?
.
.
.
:rofl2:
Ok, mir kommen gerad die Lachtränen. Aber schaden kann es ja nicht. So ein alleinerziehungsberechtigungsschreiben würd ich nie und never unterschrieben, aber eine Einwilligung für Urlaub im Ausland würd ich, auch schriftlich, geben.
Gruß
Jo
Richtig.
Schon weil man sich, auch und gerade, als Vater das Leben einfacher machen könnte.
Um dem Kindesentzug vorzubeugen, fände ich die Etablierung eines solchen Dokumentes auch schon nicht falsch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
ich habe schon oft so ein Dokument bei Auslandsreisen benötgt. Ich habe aber a) kein Sorgerecht und b) trägt mein Kind nicht meinen
Nachnamen. Also hat sich eine Einverständniserklärung der KM schon oft als brauchbar erwiesen (neben der Geburtsurkunde). Und
ich meine Einverständniserklärung (a la ... ich bin damit einverstanden, dass KV Urlaub in X von ... bis mit unserem gemeinsamen
Kind verbringt. KM). Nix Sorgerechtübertragung.
Im vorliegenden Fall macht weder das ein noch das andere Sinn. Dein formloses Einverständnis zur Reise kannst Du ihr natürlich ohne
Bedenken geben, vermute hier aber wie schon oldie, dass es darum gar nicht geht.
@papajo
- Klugscheißermodus an -
Das "bzw." wurde hier - wie so oft - in dem von Dir genannten Zitat falsch verwendet, gemeint ist es aber im Sinne von "oder".
Also, das Kind unternimmt eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern oder einen Elternteil, ist also in beiden Fällen alleinreisend.
- Klugscheißermodus aus -
LG,
Mux
Danke für Eure Antworten.
Mein Schreiben besagt jetzt auch nur, das ich nichts gegen eine Auslandsreise habe und sie in dieser Zeit notwendig werdende medizinische Maßnahmen alleine entscheiden kann.
Habe Ihr weder das alleiniger Sorgerecht noch sonst irgendein Recht übertragen.
Wenn Sie sich damit besser fühlt, so soll es sein.
Sie hat Ihren Wunsch erfüllt und ich meine Ruhe. Dennoch stört es mich ein wenig.
Werde Euch berichten was geschehen ist, wenn sie aus dem Ausland zurück ist.
Das Jugendamt hat mir auch gerade bestätigt das sie so etwas nicht unbedingt bräuchte, es aber auch kein Problem damit gibt wenn man ein solches SChreiben mit erlaubter Auslandsreise und alleiniger medizinischer Entscheidung schreibt.
Sorgerecht abtreten geht sowieso nur über das Gericht.
Egal, ich bin jetzt beruhigt und sie mit dem Schreiben auch und gut ist.
In diesem Sinne Euch nochmal Danke und ein schönes WE.
Gruß
Merlin
ich meine Ruhe
und wir dann auch wieder hier zu diesem Thema 😉
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
*vollquoting gelöscht*
Mehr ist zu diesem Thema, was einige hier rein interpretieren, eigentlich nicht zu sagen. Egal ob sie nach Prag, Hamburg oder Hintertupfingen fährt, bei Gefahr in Verzug muss der betreuende Elternteil sofort eine Entscheidung treffen, und das geht Vollmacht.
