Hallo Community,
meine Ex hat sich vor 1 1/2 Jahren von mir getrennt. Es sieht jetzt so aus, dass wir für unseren Sohn (mittlerweile 5 Jahre alt) das gemeinsame Sorgerecht haben und ihn jeweils hälftig betreuen. In der Praxis sieht es so aus, dass er in den geraden Wochen fünf Tage und in den ungeraden Wochen zwei Tage bei mir ist. Wobei es auch so ist, dass prinzipiell ich ihn beim Arztbesuch begleite, zum Elternabend gehe usw. Meine
Ich bin in den letzten Monaten im Internet viel unterwegs gewesen und musste häufig lesen, welche Folgen entstehen, wenn Exen wegziehen, das alleinige Sorgerecht bzw. ABR haben oder den Lebensschwerpunkt des Kindes zu sich ziehen wollen. Hierzu einige Fragen:
Wann befindet sich der Lebensschwerpunkt eines Kindes bei einem der Eltern? Genauer gesagt, wie viel Zeit muß mein Sohn bei mir sein damit der Lebensschwerpunkt bei mir liegt? Gibt es dabei einen Unterschied zwischen Werktagen (an denen er tagsüber im Kindergarten ist) und Wochenende (an denen wir den ganzen Tag miteinander verbringen)?
Ab wann muß Unterhalt gezahlt werden? Ich habe nachgerechnet und festgestellt, dass in den letzten Monaten meine Exe ihn 51,5% der Zeit betreute (ich wr im Ausland auf Geschäftsreise). Müsste ich jetzt eigentlich schon Unterhalt zahlen, wenn meine Exe darauf beharren würde?
Viele Grüße
Marc
Hallo Wintersonne,
warum ist es für Dich wichtig, dass es einen Lebensmittelpunkt gibt? Im MOment scheint es doch so zu sein, dass euer KInd zwei hat. Wenn es damit gut klar kommt, dann ist es doch auch o.k. oder?
Meiner Erfahrung nach setzt dieses Modell ein hohes Maß an konfliktfreier Kommunikationsfähigkeit voraus. Wenn es dir also um Unterhaltszahlungen geht, die du nicht leisten willst und dass es deshalb einen Lebensmittelpunkt bei dir geben soll,dann frage ich mich gerade, wie es mit eurer Fähigkeit aussieht, solche Dinge gemeinsam zu klären. Kannst Du dieses Thema mit diener Ex ansprechen und mal nachfragen, was sie denkt? Ihr könntet doch auch eine Vereinbarung aufsetzen, wo ihr den gegenseitigen Unterhaltsverzicht niederlegt, der bei der Durchführung dieses Modells gilt. Und da fände ich es dann sehr pingelig, den Umgang auf genau 50:50 festzulegen. Es kann doch immer mal was sein.
Wie macht ihr das denn mit Versicherungen Kleidung, Sportvereine etc.? Teilt ihr euch die Beiträge dort?
Grüße
Biga
Hallo Biga,
nein, da hast du mich falsch verstanden. ich will nicht, dass mein Sohn seinen Lebensmittelpunkt bei mir haben soll, damit ich mich um die Unterhaltszahlungen drücken kann. Meine Exe hat(te?) nur (um es höflich auszudrücken) eine etwas sprunghafte Vorstellung vom Lebens- und Wohnortswünschen. Eine Woche nach der Trennung hat sie ihren damaligen Lover für zwei Wochen besucht und erzählte mir mit einem strahlenden Lächeln, dass sie ihren Traummann gefunden hätte und in seinen Wohnort ziehen würde (750 km Distanz). Kapriolen dieser Art kamen schon häufiger bei ihr vor, so dass ich einfach misstrauisch geworden bin.
Mit der jetzigen Situation sind mein Sohn und ich hoch zufrieden. Besser ging es eigentlich nicht. Aber wie gesagtder Volksmund: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!
Meine Exe und ich haben ziemlich lange an einer einigermaßen streßfreien Kommunikation gearbeitet. Nein, eigentlich ist das falsch. Sie hat sich ihre Fantasiewelt aufgebaut und ich habe mich damit abgefunden mein Leben um sie herumstricken zu müssen. Aber ihr kapriolenhaftes Verhalten kann jederzeit wieder aufbrechen sobald sich ihr Ex-Lover wieder meldet und ich darf mich dann wieder auf die neue Situation einstellen. Es ist kein besonders angenehmes Leben, wenn man dauerhaft auf einem Pulverfass sitzt.
Die normalen Kosten, die fürs Kind anfallen (Kleidung etc.) teilen wir uns.
Viele Grüße
Hallo Wintersonne,
da war ich ncoh nicht so wach beim formulieren heute morgen. Wollte Dir nichts unterstellen, sondern dachte eher an die Kommunikation und warum ihr nicht darüber sprecht bzw. ob ihr darüber reden könnt. Dann kann man ja gemeinsam einiges festlegen für solche Fälle.
Also wenn deine Ex so "sprunghaft" ist, solltet ihr euch vielleicht wirklich auf eine Regelung einigen. Vielleicht im Sinne einer Umgangs- und Unterhaltsvereinbarung. Es kann neämlich immer sein, dass dieses Wechselmodell aus unterschieldichsten Gründen zu verändern ist (deine frau zieht weg, eigene neue Partnerin, Schule, Wunsch des Kindes, Probleme für das Kind die noch auftauchen können). Vielleicht könntet ihr ja in einer gemeinsamen Vereinbarung für den Fall des Wechselmodells einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht und auch für evtl. Streitigkeiten festlegen, dass ihr einen Mediator einschaltet oder wo gegebenenfalls das Kind bleibt wenn einer aus dem Ort wegzieht (bei demjenigen der dort bleibt) oder oder oder.
Es gibt viele Varianten und ob das im Streitfall hilft, bleibt auch noch eine Frage. Aber verscuht macht klug.
Habt ihr denn gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
LG
Biga
Hallo, Wintersonne,
bist Du noch an Infos/Austausch interessiert?
Ich lebe in ähnlicher Situation wie du, und weiß einiges von wegen ABR und Unterhalt etc.
Ich möchte aber nicht ins blaue schreiben. Also, Wintersonne, melde dich (oder jeder andere den es interessiert).
LG
Haddock
Hi, Wintersonne
also, zunächst mal zu meiner Situation:
Ich habe mich vor 2,5 Jahren von meiner Ex getrennt. Da war unser Sohn 2 Jahre alt. Ich habe einfach alles so in die Wege geleitet, daß ich mit Sohn in der alten Wohnung bleiben konnte. Habe Tagemutter etc. auf mich gemeldet, Mietvertrag auf mich geändert, usw.
Desweiteren habe ich eine Trennungsberatung iniziiert, bei der es um dei Regelung des Umgangs bei Auszug meiner Ex ging. In dem Zuge habe ich beim FG auch eine Antrag auf EA des ABR gestellt, den ich später wieder zurückzog. Das war insofern gut, weil Ex ist mit ihren Sohn (meinem Stiefsohn) ausgezogen ist.
Wir hatten eine Regelung gefunden, mit der sie ihn regelmässig sehen konnte, aber ihre Freiheit ausleben konnte, d.h. ich habe mir freiwillig die unangenehmen Seiten (z.B. nicht ausschlafen) genommen.
Bis letztes Jahr war er also mehrheitlich bei mir. Dann wollte sie mehr Umgang-hat dann wohl die gesellschaftl. Ächtung gemerkt, ihr Kind weggeben zu haben. Das ging dann über die Fledermäuse , verquickt mit dem Scheidungsverfahren, welches ich eingeleitet habe. War ein Schei.-Gerangel, aber mit Hilfe einer Mediation haben wir die Betreuung neu geregelt. Dabei war von Vorteil, das wir Eltern wirklich nur das Wohl unsrere Sohnes im Blickfeld, und wir hatten die Mediatorin beauftragt quasi als Anwalt des Kindes zu agieren.
Nun ist mein Sohn zu etwa 53 % bei mir, den Rest bei seiner Mutter.
In der Scheidungsverhandlung haben wir uns den Kindesunterhalt wechselseitig nicht geschuldet. - heißt: KU wird nicht fällig. Auch der Umgang ist im Protokoll festgehalten.
Nun aber zu deinen "Fall":
Also, ihr habt gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht !? Damit kann Deine Ex schonmal nicht so einfach wegziehen. Sollte da etwas im Busch sein, mache schriftlich an geeigneten Stellen klar, daß du damit nicht einverstanden bist. Schlimmstenfalls mußt du Antrag auf einstweilige Anordnung dir das ABR zuzuteilen stellen. Dann kann sie die Kinder nicht so leicht "klauen" weil es gibt ein schwebendes verfahren.
Einen Lebensmittelpunkt haben deine Kinder bei euch beiden.
Unterhalts- und Kindergeldbezugsberechtigt ist derjenige, welcher die finanz. Hauptlast trägt (z.B. KiTa-Kosten) oder bei dem Teil, der auch nur 0,01% mehr als 50% der Zeit betreut.
Bei der Berechnung halte es da so: 24 Stunden Betreuung/Tag. Ist das Kind im Kiga wird die Zeit 100% zu dem Teil gerechnet, welcher es bringt und holt. Ist das Bringen und Holen geteilt gilt 50/50 bei der kiGa-Zeit. Ansonsten alles so, wie es ist. Nacht- und Schlafzeit gilt auch, denn auch da hast du die Verantwortung und den Aufwand (Raum/Bett etc.).
Du schreibst, daß in den letzten Monaten deine Frau ihn mehr betreut hat.
Es gibt keine Faustformel, anhand der man sagen kann, wann die Betreuung mehr hier oder mehr da ist. Ich rechne da in 1/2 Jahren oder Jahren. Ich würde aber mal sagen, es muß eine Übereinkunft geben, nach der die Betreuung in etwa 50/50 (und nicht exakt) sein soll, und wie gesagt der KU gegenseitig geschuldet wird.
Solllte es diesbezüglich zum Streit kommen werden die Richterlein ein Maß dafür festlegen müssen, ab welcher Dauer der Schwerpunkt bei wem ist - an so einem Urteil sind sicher viele Interessiert, denn das gibts m. E. noch nicht.
Mein Betreuungsmodell sieht so aus: Sa abend hole ich ihn ab, am Mittwoch bringe ich ihn zum Kiga. Rest bei der Mutter. 1x im Monat hole ich ihn schon Freitag ab. Ferien und besondere Tage nach Absprache. Das praktizieren wir jetzt seit Mai 04. Mein Sohn ´(4,5 Jahre) verträgt das anscheinbend ganz gut - natürlich hätte er liegber das Mama und Papa zusammen sind, aber im großen und ganzen, denke ich ist es am wichtigsten, wenn er einfach die Sicherheit hat, das beide für ihn da sind. Irgendwann ist er groß genug, vielleicht zu sagen, was er am Besten fände.
Euer Modell scheint mir auch ganz gut für Euer Kind zu sein. Zeichen, daß ers nicht ab kann sind: Aggressivität, Traurigkeit (längere Zeit), Wutanfälle, Lethargie, viel Weinen, extreme Anhänglichlkeit (nicht mal auf Klo kann man in Ruhe). Ist euer Sohn gut drauf, ist es auch in Ordnung - wohglgemerkt: traurig darf er schonmal sein - denn schließlich ist seine Familie einfach weg..
Abschliessend ein Angebot: Ich habe mir eine Excel-Datei gebaut, anhand der ich die Umgangzeiten und Anteile ganz gut im Griff habe. Da kan man rechtzeitig die Nortbremse ziehen, wenn der Umgang droht umzuschwenken.
Wenn Du interesse hast, dann schreib mir auf: xxxxxxxxxxxxx
Gute Nacht.
Haddock
bitte keine E-Mail adresse posten,macht das bitte per PN.
gruss sandgren 😎
[Editiert am 14/1/2005 von haddock]
[Editiert am 14/1/2005 von sandgren]