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Verweigerung als Schlüssel zum ASR?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

Das ist doch genau das, was ich meine. Er beschreibt den aktuellen Zustand falsch.

nein, das tut er nicht. Er beschreibt ihn nur nicht so, wie Du es gerne hättest ("guter Papa, böse Mama"). Aber er ist auch nicht Dein Anwalt.

Und warum nicht das ASR zum Vater? Damit nicht wegen jedem Pups gestritten wird? Und der Mutter mal eines zwischen die Hörner geben, damit sie weiß was Umgangsboykott bedeutet.

Du schaffst es einfach nicht, Dich von Deiner eigenen Sichtweise zu lösen und Dich mal einen Meter neben Dich zu stellen. Es geht nicht darum, Deiner Ex eins "zwischen die Hörner zu geben", sondern Euren Dauerkonflikt zu beenden.

Objektiv betrachtet steht - wie auch LBM bereits schrieb - schon das Kontinuitätsprinzip gegen "ASR zum Vater": Die Kids haben ihren Lebensmittelpunkt seit drei Jahren bei der Mutter; daran ändert niemand etwas, wenn nicht massive Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Du selbst wendest ein, dass es ausserdem eine ADS-Problematik gäbe. Umso wichtiger ist dann die Kontinuität. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, Deine Ex für das von Dir vorgetragene Fehlverhalten durch Kindeswegnahme zu bestrafen - auch wenn Du das gerne so hättest.

Mit Deinem Aktionismus stellst Du Dich für Behörden und Gericht nicht als besonnener, ausschliesslich am Kindeswohl orientierter Vater dar, sondern als derjenige, der nicht zwischen Paar- und Elternebene unterscheiden kann und ständig neues Öl ins Feuer giesst. Unter diesen Voraussetzungen kann es dann tatsächlich passieren, dass das Gericht am Ende sagt "ASR zur Mutter, damit endlich Ruhe ist".

Und ja: Das ist dann vielleicht auch nicht "gerecht". Aber Gerechtigkeit hat niemand versprochen; Du kriegst nur ein Urteil, mit dem Du dann leben musst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2011 15:32
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