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vaterschaftstest != sorgerecht..

 
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe mich vor kurzem von meiner Ex getrennt und wir haben ein gemeinsames
Kind (1J) das z.Z. (gegen den willen und Zustimmung des JA) bei mir lebt. Zur Zeit kämpfe
ich also um das ABR und wir hatten heute einen gemeinsamen Termin bei JA um
die Situation zu besprechen.

Es war genauso wie ich mir es vorgestellt hatte, KM hat natürlich alle Fehlverhalten abgestritten
(trotz Tagebuchführung und Fotos meinerseits, oder weil) und gibt sich als die perfekte Mutter.

Nun hat Sie aber während des gespräches gefragt ob das Schreiben Ihres Anwaltes bereits
angekommen sei, Sie würde einen Vaterschaftstest verlangen.

Meine Frage, nehmen wir an ich sei nicht der leibliche Vater (was ich für ausgeschlossen halte,
bei der Ähnlichkeit zwischen Kind und mir), wie schaut es dann mit dem gemeinsamen Sorgerecht aus? Gilt das weiterhin?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2005 15:55
 roni
(@roni)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin mir nicht ganz sicher. Aber wenn Du die Vaterschaft anerkannt hast, bist du rechtlich der Vater. Und wenn ihr das gemeinsame SR habt, wird das auch so bleiben.
Aber ganz genau weiß ich das jetzt auch nicht.

Kinder sind das liebste was es gibt

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2005 16:02
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Kenntnis:
ABR und SR sind ja nun nicht identisch.....aber um deine Frage zu beantworten, muss der Status quo etwas genauer beschrieben werden - denn der ist ja wichtig für die Ausgangslage:

- wart/seid ihr verheiratet bzw. habt ihr das gemeinsame SR und ABR durch Erklärung vor dem Jugendamt?

Wenn ihr verheiratet seid/wart und damit das Kind als eheliches Kind gilt, dann habt ihr erst einmal das gemeinsame SR und ABR. Das kann nur durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung geändert werden. Daran würde erst einmal auch die Tatsache nichts ändern, wenn du nicht der Erzeuger bist - dann muss die Nicht-Ehelichkeit des Kindes auch erst einmal gerichtlich festgestellt werden.
Soweit ihr das gemeinsame SR und ABR durch entsprechende Erklärung vor dem Jugendamt habt, weil ihr eben nicht verheiratet wart aber eine solche Erklärung abgegeben worden ist, gilt dieser Status auch erst einmal. Die Feststellung der Nicht-Vaterschaft reicht dann auch nicht aus, das gemeinsame SR und ABR auszuhebeln. Da muss wieder ein Gericht dann ran - wer auch immer von euch das anstrengt.
Ist das Kind aber nichtehelich geboren und es gibt auch keine SR- und ABR-Bestimmung, dann hat in diesem unserem Lande erst einmal die Mutter die besten Karten. Dann HAT sie automatisch das SR und ABR. Aber das kann bei euch ja kaum so sein, sonst würde dein Kind wohl kaum bei dir wohnen.....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2005 16:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist ja 'n Ding. Eine KM strebt ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren an. Damit schießt sie sich so dermaßen ins Knie. Sie würde, sollte es so sein, ihre Unterhaltsansprüche komplett verlieren. Dein RA wird dich diesbzgl. sicher beraten.

Für den Fall der negativen Vaterschaftsfeststellung wärest du ab Rechtskraft des Urteiles sämtlicher Rechte und Pflichten entbunden. Du hättest, da du mit dem Kind zusammenlebst ein Umgangsrecht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2005 16:05
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Baxter,
oh Mann, ich hoofe, dass Du dir da im Augenblick nicht zu viele Feinde schaffst.

Aber deine Frage ist interessant, weil die meisten wollen nicht Unterhaltszahlender sein, du machst genau das Gegenteil. Hut ab.

Sagen wir mal, die ziehen so ein Ding durch (soweit ich weiss, kannst Du dich aber dagegen wehren, wenn Du die Vaterschaft übernimmst. Ich denke auch, dass es schwierig ist, einen Richter zu finden der das dann anordnet, schließlich bekommt dann wahrscheinlich der Staat ein neues Kind für das er Unterhalt zahlen will: Ich denke also, dass die KM schon mit einem neuen Papa aufkreuzen muss.)
Sagen wir dann auch mal, dass der deine Vaterschaft ausschließt. Dann hast du laut BGB keine familiären Rechte am Kind, da ihr nicht während der Geburt verheiratet wart und du dann das Kind rechtlich 'annehmen' könntest.

Nun ja. Mach Dir mal keinen Kopf, wenn Du Dir so sicher bist. Aber das mit dem Aufenthalt kann vielleicht nach hinten losgehen, weil Du nun mal keine Mami bist und das Kind klein. Da würde ich mir Sorgen drum machen.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2005 16:07
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Danke für eure Antworten.

Situation ist folgende:
Kind 1J. alt, gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung vor
einen Jahr bei JA abgegeben.

Um Mißverständnisse auszuräumen, mir ist es prinzipell egal ob biologisch mein Kind oder nicht.
Für mich ist es MEIN Kind und mal ehrlich die Unterhaltsansprüche des Kindes sind nun nicht das
wichtigste... Von daher meine Frage ob beim negativbefund auch automatisch mein SR erlischt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2005 16:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jo, verlierste,
Aber an Deiner Sprache musst Du noch feilen, für die Auseinandersetzung. Es heisst: UNSER Kind.

Bist Du RAlich beraten?

Huiuiui,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2005 16:13
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Hallo Michael,

oh Mann, ich hoofe, dass Du dir da im Augenblick nicht zu viele Feinde schaffst.

Wie meinst Du das?

Aber das mit dem Aufenthalt kann vielleicht nach hinten losgehen, weil Du nun mal keine Mami bist und das Kind klein. Da würde ich mir Sorgen drum machen.

Wie ich schon schrieb, Zur Zeit ist das Kind mit Zustimmung des JA bei mir, heute im Geschpräch
mit dem JA wurde diese Lösung nochmal bestätigt. Auch halte ich die aussichten auf das ABR nicht für so schlecht,
da auch die Eltern der Ex die Zukunft eher bei mir als bei der Mutter sehen (Äußerung dieser gegenüber mir
und meiner Mutter). Ich hoffe die bekommen dann nur bei JA auch die Zähne auseinander... Aber natürlich hoffe ich noch...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2005 16:16
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Jo, verlierste,
Aber an Deiner Sprache musst Du noch feilen, für die Auseinandersetzung. Es heisst: UNSER Kind.

Ja, hast ja Recht;-)

Bist Du RAlich beraten?

ja schon, nur ist meine Rechtsanwältin z.Z. im Urlaub *grr*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2005 16:20
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Um dieses eröffnete Thema abzuschließen. Ich habe heute den Beschluss für den gerichtlichen Vaterschaftstest bekommen, und natürlich bin auch auf der biologische Vater;-) Jetzt ist es also nach fast 1 1/2 Jahren Verfahrensdauer amtlich. Die anderen Verfahren laufen allerdings noch immer und sind noch nichtmal eröffnet (auch nach 1 1/2 Jahren)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 01:40




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

na, dann meinen Glückwunsch zur erneuten/bestätigten Vaterschaft!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 10:37