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Vater-Kind -Kur bei GSR

 
(@nrw74)
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Hallo

heut hab ich wieder mal eine Frage die mich zur Zeit beschäftigt. Und zwar geht es um die Beantragung einer Vater-Kind -Kur.
Leider habe ich hier bzw. im www nichts darüber gefunden.

Der Hauptnutzer dieser geplanten Kur soll das Kind sein. Das Krankheitsbild ist der KM bekannt.

Ist eine Kur eine alltägliche oder nichtalltägliche Entscheidung des Lebens die ja der Genesung bzw Linderung des Kindes dienlich ist?
Benötigt man die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten auch wenn ich das alleinige ABR inne habe, wobei ich ja über den Aufenhalt bestimmen darf??

Leider ist der Kontakt zur KM zur Zeit sehr schwierig und angespannt geworden, so das vernünftige Gespräche ausgeschlossen sind.

Gruß NRW74

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2009 17:12
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, nrw74,

1. was bedeutet 'der hauptnutzer soll das kind sein'  ??
entweder ist das kind patient und ein ET begleitperson, oder umgekehrt, oder beide sind patienten.

das letztere halte ich für das optimum, da dann auch gemeinsame therapien (= kind zus. mit ET) gemacht werden können, die sonst entweder garnicht durchgeführt würden oder (teuer) bezahlt werden müssen - bis hin zum eltern-kind-schwimmen.

2. ich (all. ABR) wurde bei keiner unsrer vater-kind-kuren jemals von irgendjemand zu/nach einer einwilligung des anderen ET gefragt (von wem auch?).
ich habe lediglich, nachdem KK-bewilligung und klinik-zusage vorlagen, der KM schriftlich mitgeteilt, dass wir von .... bis .... in .... eine gemeinsame kur machen. KM hat weder nachgefragt (z.b. nach den diagnosen/gründen) noch 'einspruch' eingelegt noch sonstwas (das 'nix-fragen' is aber bei unserer KM normal).

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2009 17:45
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Hallo NRW74,

bei einer Vater-Kind-Kur oder Mutter-Kind-Kur steht immer der Vater oder die Mutter im Vordergrund. Begleitende Kinder können mitbehandelt werden oder gehen als Begleitkinder ohne Behandlungen mit.

Wenn das Kind im Vordergrund stehen soll, dann muss eine Kinderreha beantragt werden. Wenn das Kind noch kleiner ist und nicht alleine kuren kann, dann darf Mama oder Papa mit. Allerdings gibt es für die keine Behandlungen.

Gruß,
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
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(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2009 17:48
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ihr beiden,

sorry, bella, deine aussage kann missgedeutet werden. deswegen zur verdeutlichung:

eine vater-/mutter-kind-kur ist immer eine präventiv-massnahme, d.h. es soll einer verschlimmerung eines zustandes vorgebeugt werden. und hier gibt es alle 3 von mir oben beschriebenen patienten-/begleiter-konstellationen.

davon zu trennen ist eine kinderreha, bei der naturgemäß nur das kind behandlungsbedürftig ist und je nach alter (z.t. bis zu 12 jahren!), behandlungsgrund, klinik und therapieverfahren ein ET mitkommen kann als begleiter.
im gegensatz zur VKK/MKK ist eine 'reha' nie präventiv (zur definition 'reha' siehe >hier<).

so wie ich nrw74 verstanden habe, geht es ihm um eine VKK.

gruss
ulli

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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2009 18:20
(@nrw74)
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Moin

Also nochmal genauer.

Im Moment geht es mir hauptsächlich um den Kurzen. So das ich nur als Begleitperson mitfahre.
Mag sein das ich auch Probleme habe, wobei mir geholfen werden könnte, aber darüber hatte ich bisher nie Zeit nachzudenken bzw. habe ich sie noch nie als Problem gesehen.

Der offizielle Antrag lautet auf" auf eine medizinische Vorsorgeleistung für Vater-Kind"

Im Prinzip habe ich auch eine KM die sich meist raushält, aber für mich ist es dennoch von Bedeutung zu wissen, ob ich sie deshalb fragen müsste, weil es ja um eine Sache des Kindes geht, aber die ja nicht alltäglich ist.

Also alleiniges ABR contra gemeinsames Sorgerecht/Mitbestimmung???
Nur weil man nirgends gefragt wird nach GSR und Einverständnis heisst es ja noch lange nicht das dies rechtlich auch Ok sei.

Selbstverständlich stehe ich zu meiner Informationspflicht und die KM würde auch bei Zusage darüber informiert.

Gruß NRW

der sich meist zuviel Gedanken macht und weit vorrausschaut  😉

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2009 18:45