Uneheliches Kind na...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Uneheliches Kind nach Affäre

 
(@wolke7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin mit meiner Frage, vielleicht weiß aber jemand eine gute Antwort.
Also, mein Mann hat seit wenigen Tagen ein uneheliches Kind aus einer kurzen Affäre mit einer gut 25 Jahre jüngeren Frau. Sie hat ihn beim JA als Vater angegeben. Die Lawine kommt gerade erst in Gang. Da er selbständig ist und aus einer 60 Std.-Woche ein gutes EK hat, scheint uns da ganz schön was ins Haus zu stehen. Er überlegt nun, aufgrund der Tatsache, dass die junge Frau in psychiatrischer Behandlung ist, wie jetzt bekannt wurde, und aufgrund verschiedener anderer Gegebenheiten, die Zweifel am Kindswohl aufkommen lassen, ein GSR zu erwirken. Ansonsten hätte er das Gefühl, jeden Monat ein Vermögen an ein Kind zu zahlen, das gar nicht in den Genuss dieses Geldes kommt - er möchte gerne einen Teil zur Deckung des Bedarfs direkt zahlen und einen anderen Teil zinsgünstig anlegen oder eine Versicherung abschließen, die einen evtl. worst-case wie Unfall o. ä. abdeckt. Gibt es dazu Möglichkeiten? Wir haben schon zwei gemeinsame Kinder, für die wir das auch machen, man weiß ja nie was kommt. Aber da der Kindesunterhalt an die KM aus den höheren Stufen berechnet wird, denken wir, dass man das auch daraus bezahlen könnte, trauen der Mutter einen solchen Umgang mit Geld aber nicht zu. Versteht einer, was ich meine? Dem Kind soll das Geld nicht verloren gehen, wir werden es zahlen, die Frage ist nur, ob man alles der Mutter in die Hand geben soll, die es dann nach gusto verwendet? Wie gesagt, es wird ein höherer Betrag sein.
Viele Grüße
Wolke 7

***Neuen Thread eröffnet, Titel angepasst

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2007 15:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo wolke,

vielleicht eröffnest du einen eigenen Threat dazu. Dann kann man die auch besser antworten.

Grundsätzlich ist der KU in gesamter Höhe in Bar zu entrichten. Alles andere kann man zusätzlich machen, aber eben nicht vom KU abziehen. Daran würde auch das GSR nichts ändern. Zudem wird auf ihn ja nicht nurder KU zukommen, sondern wahrscheinlichg auch BU für die Mutter.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2007 16:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wolke,

nebenbei bemerkt kann man sich auch in psychiatrischer Behandlung befinden, ohne deshalb unfähig zu sein, ein Kind zu erziehen.
Ich verstehe die grundsätzliche Angst, dass ein Kind zu kurz kommen kann. Andererseits scheint mir bei euch latent die Unzufriedenheit zu herrschen, dass "so viel" Geld verloren geht.

Dein Mann kann ja einen engen Umgang zu dem Kind pflegen und dabei selbst ein Auge darauf haben, ob es dem Kind gut geht. Grundsätzlich ist die Idee für das Kind ein gemeinsames Sorgerecht zu haben aber gut. Die Mutter muss dazu aber zustimmen.

Wie Midnightwish schon schrieb, muss er den Unterhalt nach Tabelle bar bezahlen, vorsorgen kann er - wenn er das will nebenbei.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2007 21:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hat ein Vaterschaftstest ergeben dass er der Vater ist?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 01:13
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Wolke 7,

Also, mein Mann hat seit wenigen Tagen ein uneheliches Kind aus einer kurzen Affäre mit einer gut 25 Jahre jüngeren Frau. Sie hat ihn beim JA als Vater angegeben.

Ist die Vaterschaft anerkannt? Falls ja, dann komme ich nicht umhin, dir zum "Stiefkind" zu gratulieren.

Die Lawine kommt gerade erst in Gang. Da er selbständig ist und aus einer 60 Std.-Woche ein gutes EK hat, scheint uns da ganz schön was ins Haus zu stehen. Er überlegt nun, aufgrund der Tatsache, dass die junge Frau in psychiatrischer Behandlung ist, wie jetzt bekannt wurde, und aufgrund verschiedener anderer Gegebenheiten, die Zweifel am Kindswohl aufkommen lassen, ein GSR zu erwirken.

Er hat so rein gesetzlich gesehen, keine Chance auf GSR. Noch immer ist es so, dass bei nichtehelichen Kindern automatisch die Mutter das ASR bekommt. Nur wenn die KM einverstanden ist, würde dein Mann auch das GSR bekommen. Dies kann man dann beim JA festschreiben lassen.

Ansonsten hätte er das Gefühl, jeden Monat ein Vermögen an ein Kind zu zahlen, das gar nicht in den Genuss dieses Geldes kommt - er möchte gerne einen Teil zur Deckung des Bedarfs direkt zahlen und einen anderen Teil zinsgünstig anlegen oder eine Versicherung abschließen, die einen evtl. worst-case wie Unfall o. ä. abdeckt. Gibt es dazu Möglichkeiten?

Ich stehe grad auf der Leitung und verstehe nicht recht, was das GSR mit dem KU zu tun hat. Mit GSR hat dein Mann Mitspracherecht in nicht alltäglichen Dingen wie Wahl des Kindergartens, der Konfession, der Schule. In den KU greift das GSR nicht ein.

Grundsätzlich ist der KU nach der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen, egal, ob mit GSR oder ohne. Wenn er darüber hinaus das Kind absichern möchte, dann ist das ein lobenswerter Zug von ihm.

Aber da der Kindesunterhalt an die KM aus den höheren Stufen berechnet wird, denken wir, dass man das auch daraus bezahlen könnte, trauen der Mutter einen solchen Umgang mit Geld aber nicht zu.

Hmmm, kennst du die KM? Warum traut ihr der KM den Umgang mit Geld nicht zu?

Versteht einer, was ich meine? Dem Kind soll das Geld nicht verloren gehen, wir werden es zahlen, die Frage ist nur, ob man alles der Mutter in die Hand geben soll, die es dann nach gusto verwendet? Wie gesagt, es wird ein höherer Betrag sein.

Die KM ist die Vermögensverwalterin des Kindes. Somit ist sie befugt, den KU nach gusto auszugeben oder anzulegen, ich denke nicht, dass du oder ihr da ein Mitspracherecht habt.

Ganz persönlich, kannst du auch gern überlesen: ich war etwas betroffen bei deinem Post, weil so gar nichts von deiner Enttäuschung mit drin war. Dein Mann hat ein Kind mit einer anderen Frau (Alter lass ich mal weg) und du versuchst hier, die Kastanien für ihn aus dem Feuer zu holen. Kann er das nicht selber?

Zudem gehört nicht nur KU, sondern auch Umgang mit dem Kind dazu. Wie stellt dein Mann (und du) sich das denn vor?

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 02:17
(@wolke7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,
erstmal Danke für die Richtigstellung als eigenes Thema und Entschuldigung für mein Anbringen an falscher Stelle.
Allen Antwortgebenden auch vielen Dank. Ich habe leider im Moment gar keine Zeit, melde mich aber demnächst noch einmal. Die Frage zu meiner Betroffenheit will ich aber doch schnell beantworten:  Meine Emotionen sind nicht Gegenstand meiner Frage zum Sorgerecht. Ich kann gerne im nächsten Post darüber Auskunft geben, aber seid versichert, dass es mich so schmerzt, dass ich mein ganzes Leben in Frage gestellt habe. Meine Geschichte würde Euch allen wahrscheinlich die Schuhe ausziehen, sie wäre aber zu lang, um sie mal eben hier darzustellen.

Es ist passiert und jetzt gilt es, das Beste daraus zu machen. Ich habe schließlich auch zwei Kinder mit diesem Mann.

Bis bald
Wolke7

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2007 17:06