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Unbezahlte Rechnungen

 
(@tom61)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meine Anwältin ist zur Zeit im Urlaub und deshalb kann ich sie nicht fragen, aber vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten.

Meine 14 jährige Tochter lebt bei meiner zukünftigen Ex und wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Heute habe ich erfahren, das meine Frau mit meiner Tochter vor längerer Zeit beim Zahnarzt war und meine Tochter sich dort die Zähne hat reinigen lassen, was natürlich nicht von der Krankenkasse bezahlt wird. Die ca. 100 Euro Behandlungskosten hat meine Frau nicht bezahlt und reagiert auch nicht auf Briefe und Mahnungen der Zahnärztin. Die Ärztin hat mir heute mitgeteilt das sie ein Mahnverfahren eingereicht hat und da meine Tochter bei mir versichert ist, ich auch in den nächsten Tagen Post vom Gericht bekommen werde.

Meine Frage ist: Wie sieht das eigentlich aus wenn die Tochter, oder wie in diesem Fall die zukünftige EX für die Tochter, Schulden machen, oder Rechnungen nicht bezahlen. Bedeutet gemeinsames Sorgerecht auch das ich für solche Rechnungen aufkommen muss?

Lieben Gruß
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2007 21:58
 Uli
(@Uli)

Hallo Tom,

ich denke mal, dass solche Kosten mit dem KU abgegolten sein müssten. Es ist sicher keine med. Notwendigkeit, sich für 100,- EURONEN die Zähne reinigen zu lassen. Es bleibt die Frage, ob Du z. Zt. noch gesamtschuldnerisch gegenüber der Zahnärztin in die Pflicht genommen werden könntest, weil die Scheidung noch nicht durch ist. Der Umstand, dass die Tochter bei die versichret ist, ist sicher nicht maßgeblich, denn die Zahnreinigung war ja ausdrücklich keine Kassenleistung!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2007 22:03
(@brille007)
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Moin Tom,

theoretisch könnte man sagen, dass solche Kosten pragmatischerweise von beiden zur Hälfte bezahlt werden. Praktischerweise würde ich im von Dir beschriebenen Fall sagen: Lass Madame auflaufen - sie hat den Auftrag erteilt; also haftet sie auch für die Bezahlung (und natürlich für die nachfolgenden Zusatzkosten für Mahnung etc.)

Es ist für die Ärztin natürlich leicht, Dich in die Pflicht zu nehmen, da sie von Dir als Hauptversichertem alle Adressdaten hat und von Deiner Ex vielleicht garnichts. Aber die Versicherung als solche löst hier keine Zahlungspflicht aus - gerade WEIL diese Kosten nich von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Warum teilst Du der Ärztin nicht die vollständige Anschrift Deiner Ex mit? Dann spart sie sich die Kosten eines vergeblichen Mahnverfahrens.

Grüssles
Martin
(der der Ansicht ist, dass manche Ex-Frauen die Notwendigkeit der Kommunikation über aussergewöhnliche Kosten nur so und nicht anders lernen)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2007 22:05
(@tom61)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Uli,

die Scheidung ist seit dem 24.04.07 bei Gericht eingegangen und am 3.08 war der Scheidungstermin. Da aber noch Unterlagen von meiner Ex fehlten konnte die Scheidung noch nicht ausgesprochen werden.

Was mich interessiert ist, was ist wenn meine Tochter z.B. eine hohe Handyrechnung verursacht? Muss ich dann eventuell auch dafür aufkommen, weil wir das gemeinsame Sorgerecht haben?

LG
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2007 22:11
(@tom61)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

die Adresse hatte die Ärztin schon, aber wie geschrieben auf Briefe und Anrufe kam keine Reaktion von meiner Frau.

LG
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2007 22:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

Was mich interessiert ist, was ist wenn meine Tochter z.B. eine hohe Handyrechnung verursacht? Muss ich dann eventuell auch dafür aufkommen, weil wir das gemeinsame Sorgerecht haben?

Eure Tochter ist minderjährig und damit nur beschränkt geschäftsfähig. Einen Handyvertrag bekommt sie nur mit der Unterschrift eines Erwachsenen. Für eventuelle Kostenfolgen haftet der, der den Vertrag unterschrieben hat; mit Sorgerecht hat das nichts zu tun.

die Adresse hatte die Ärztin schon, aber wie geschrieben auf Briefe und Anrufe kam keine Reaktion von meiner Frau.

das ist nicht Dein Problem; dann wird es für Deine Ex jetzt eben etwas teurer. Augen zumachen und hoffen, dass ein anderer löhnt ist ja auch nicht wirklich vorbildlich für einen Menschen mit Erziehungsverantwortung, oder? 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2007 22:16
(@tom61)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin

Danke für deine Antworten.

Dann warte ich mal auf die Post vom Gericht und hoffe das sie erst nach dem 1.10 kommt, dann ist meine Anwältin aus ihrem Urlaub zurück und kann sich der Sache annehmen.

LG.
Tom

PS. Wirklich toll dieses Forum hier.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2007 22:26
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tom61,

ich kann brille007 nur bestätigen.

Mein LG hat eine Rechnung von einer Zahnklinik bekommen ( ca. 400 Euro). Es lief ab wie bei dir. Die Km reagierte nicht.
Wir haben das dem RA übergeben.
Vertragspartner war die Km. Wir haben von der Sache nichts mehr gehört.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 14:11
(@tom61)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

vielen Dank für deine Antwort.

Wenn es medizinisch notwendig gewesen wäre, würde ich mich natürlich an den Kosten beteiligen, obwohl ich für meine Tochter Unterhalt bezahlen darf und für meine noch Frau leider noch muss. Ich glaube aber nicht das eine 14 jährige zum Zahnarzt gehen muss um sich für fast 100 Euro die Zähne reinigen zu lassen.

LG
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2007 20:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tom,

das könnte medizinisch notwendig sein, wenn sie sich die Zähne ev. hat versiegeln lassen. Das ist nicht das dümmste, schützt gerade die Molaren vor Karies.

Aber hier geht es ja mehr um die Art und Weise.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 20:24




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aber hier geht es ja mehr um die Art und Weise.

so ist es - manche Damen müssen irgendwann (spätestens bei Trennung und Scheidung) lernen, dass im Hintergrund ein mitsorgeberechtigter Vater sitzt und keine willenlose, zweibeinige Kreditkarte.

Meine Madame war auch einmal der Ansicht, dass sie für Sohnemann einfach teure (und in der gewählten Form überflüssige) Nachhilfestunden vereinbaren und mir die Kosten auf's Auge drücken müsse. Ich habe ihr freundlich mitgeteilt, dass die Musik bezahlt, wer sie bestellt - und wenn wir das nicht beide und einvernehmlich wären, sie diese Kosten eben alleine tragen müsse. Juristische oder finanzielle Konsequenzen für mich: Keine. Aber die Gesprächsbereitschaft hat spürbar profitiert... 😉

Deshalb mein Rat an Tom61: Je weniger Du in solchen Sachen den Molli mit Dir machen lässt (auch nicht mit Verweisen à la "ist doch für's Kind"), desto schneller werden solche Eskapaden aufhören. Wenn Madame extra Kohle von Dir haben möchte, wird sie mit Dir reden müssen. Immer.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 20:42